Adolf Würth GmbH &Co. KG
AWKG
Die Würth-Gruppe ist Weltmarktführer in ihrem Kerngeschäft, dem Handel mit Montage- und Befestigungsmaterialien.
ID: 589382349585-62
Lobbying Activity
Response to Review of the requirements for packaging and feasibility of measures to prevent packaging waste
21 Apr 2023
Würth Einschätzung und Positionierung zum Vorschlag der Neuregelung der Verpackungsverordnung. Das wachsende Aufkommen von Verpackungsabfällen durch neue Konsumgewohnheiten sowie Hindernisse bei der Wiederverwendung von Verpackungen haben im Rahmen des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft in der EU zahlreiche Maßnahmen angeregt, um die Ressourcennutzung stärker vom Wirtschaftswachstum zu entkoppeln. So zielt auch der Vorschlag zur Neuregelung der Verpackungsverordnung darauf ab, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen zu verringern und das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern. Die Würth-Gruppe begrüßt in diesem Sinne den Vorschlag und teilt die Ansicht, dass die Schaffung eines neuen Rechtsrahmens für Verpackungen aufgrund technologischer, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen gerechtfertigt ist, indem die bestehenden Vorschriften weiter harmonisiert, das Aufkommen von Verpackungsabfällen verringert und die Verwendung von recycelbaren Verpackungen bzw. recycelten Materialien in Verpackungen gestärkt werden sollten. Kritisch sehen wir dabei folgende Punkte: - Den Anteil an Leervolumen auf maximal 40% anzupassen, erfordert einen enormen administrativen und technischen Aufwand. Generell liegt es sowieso im Interesse von Unternehmen die Transportkosten - und so auch die Verpackungsgrößen der Produkte - möglichst niedrig zu halten. Auf den Prozess, der durch eine Festlegung erforderlich wird, um alle technischen Dokumente zur Konformitätsbewertung bezüglich Mindestgewicht und Volumen zu untersuchen und bereitzustellen, kann unserer Meinung nach daher verzichtet werden. Auch muss bedacht werden, dass die zu verpackenden Produkte aufgrund ihrer spezifischen Anforderungen - beispielsweise an die Ergonomie in Gestalt der Griffe - unter Umständen größere Verpackungen benötigen und daher zwangsläufig Leerraum erzeugen. Ebenso muss die Belastung der Verpackungen, die durch die vielfältigen Transportmittel und den oft rauen Umgang währenddessen entsteht, berücksichtigt werden. Von einer festgelegten Vorgabe auf maximal 40% Leerraum sollte daher abgesehen werden. - Ein EU-einheitliches Mindestmaß des Rezyklatanteils in Verpackungen zu definieren ist generell zu begrüßen, da auf diese Weise hochwertigere Rezyklate gefördert werden und nicht für jeden EU-Mitgliedstaat eigene Anforderungen erfüllt werden müssen. Dies kann aber nur funktionieren, wenn alle Unternehmen gleichermaßen Zugang zu den dafür notwendigen Materialien haben. Hier wäre zu befürchten, dass ein Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zu einer unzureichenden Beschaffungssituation auf dem Markt führen. Daher empfehlen wir den Vorschlag diesbezüglich nochmals zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. - Wir begrüßen die Harmonisierung der Kennzeichnungspflichten zur Identifikation der Verpackungsmaterialien, um ein fachgerechtes Recycling der Materialien sicherzustellen. Wir empfehlen bei der Materialkennzeichnung die Systematik gemäß 97/129/EG für den gesamten EU-Raum zu übernehmen, da sie bereits weitreichend im Binnenmarkt eingeführt und in der Praxis umgesetzt wurde. Eine neue EU-einheitliche Kennzeichnung erfordert abermals neue Gestaltungskriterien und führt in Verbindung mit der vorgeschlagenen langen Frist zur Umsetzung zu erneuten bzw. fortbestehenden nationalen Flickenteppichen. - In Zusammenhang mit der Zeitschiene für die Umsetzung der neuen Vorgaben bitten wir auch zu berücksichtigen, dass die umzusetzenden Regelungen, für die Wirtschaftsakteure vorhersehbar und planbar sein sollten. Durch nachträgliche Konkretisierungen in Gestalt delegierter Rechtsakte sollten Umsetzungsfristen nicht verkürzt oder hinausgeschoben werden, wenn dies nicht unbedingt notwendig ist. Wir bedanken uns für die Berücksichtigung der vorgelegten Position.
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30 Mar 2023
Würth Einschätzung und Positionierung zur CLP- Verordnung und Revision Die Adolf Würth GmbH & Co. KG bedankt sich bei der Europäischen Kommission für die Gelegenheit, sich mit einem Positionspapier zum Vorschlag zur Änderung der CLP-Verordnung äußern zu können. Würth unterstützt die Regelungen der CLP-Verordnung und begrüßt die Überarbeitung zur Änderung durch den Vorschlag der Kommission, da hiermit ein Beitrag zum Schutz von Gesundheit und Umwelt geleistet wird und die Informationsverfahren über die Gefahren von Chemikalien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, für alle Akteure eine effektivere Kommunikation, auch online, durch einfachere und klarere Kennzeichnungs- und Werbevorschriften ermöglichen. Die CLP-Verordnung, die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien regelt und damit das international gültige Globally Harmonised System (GHS) der Vereinten Nationen in der EU umsetzt, ist eine diesem Umfang außergewöhnliche Sammlung von Informationen über die Gefahren und mögliche Risiken von Chemikalien. Das GHS-System dient dabei als international gültige Grundlage und hilft mittels der CLP-Verordnung, in der Lieferkette über mögliche schädliche Auswirkungen von Stoffen und Gemischen zu informieren, diese einzustufen und auf der Grundlage dieser Einstufung entsprechend zu kennzeichnen. Die Überarbeitung der CLP-Verordnung (CLP-Revision) ist Teil der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) und damit des europäischen Green Deals. Kritisch sehen wir folgende Punkte: 1. Der Vorschlag sieht zwingende Vorgaben für größere Schriftgrößen, Abstände und Farbgebung der Etiketten vor. Diese Vorschriften berücksichtigen nicht hinreichend die Rahmenbedingungen, die z.B. durch die Anzahl der Sprachen, die auf einem Etikett untergebracht werden müssen, bzw. die Verpackungsgröße gegeben sind. Zudem wäre der Umstellungsaufwand enorm und nicht verhältnismäßig. Anforderungen an die deutliche Lesbarkeit und Hervorhebung der Kennzeichnungen sind bereits in CLP geregelt. Wir befürworten daher die Beibehaltung einer größeren Flexibilität und die Nutzung digitaler Informationsquellen wie z.B. QR-Codes zur Verbesserung des Informationsaustausches entlang der Lieferkette und zur Optimierung des Ressourceneinsatzes 2. Auch vor dem Hintergrund des oben Gesagten erscheint eine im Vorschlag vorgesehene starre Umsetzungsfrist von 6 Monaten zur Aktualisierung von Kennzeichnungen schwierig zu realisieren. Es muss berücksichtigt werden, dass Verpackungen neu gestaltet, neu zu drucken und neu zu kennzeichnen sind, vor allem wenn man dabei die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt. Wir schlagen daher vor, die Aktualisierungszeiträume nicht starr zu befristen, sondern bei der bisherigen Formulierung zu bleiben. 3. Der Änderungsvorschlag geht über die im Rahmen von GHS international vereinbarten Richtwerte hinaus. Auch wenn dies grundsätzlich mit Blick auf die Vorbildfunktion der EU zu begrüßen ist, muss doch dabei berücksichtigt werden, dass die Wettbewerbsposition europäischer Unternehmen bei gleichzeitig erhöhtem Bürokratieaufwand eingeschränkt wird. Eine Abkopplung vom internationalen GHS sollte daher vermieden werden. Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit sowie die Berücksichtigung der dargelegten Position.
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