Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V.
AGV Versicherungen
Der Verband hat insbesondere die Aufgabe, a) alle Verhandlungen mit den Organisationen der Arbeitnehmer zu führen und mit diesen Gesamtvereinbarungen zu treffen, b) in allen sozialpolitischen Angelegenheiten die Mitglieder zu informieren und ihre Interessen gegenüber Staat, Verbänden und Öffentlichkeit geltend zu machen, c) zu Fragen der Gesetzgebung des Arbeits- und Sozialrechts Stellung zu nehmen, d) Vertreter der Versicherungswirtschaft für die Arbeits- und Sozialgerichte sowie für die Selbstverwaltung der Sozialversicherung zu benennen, e) die Mitglieder in ihrer personalpolitischen Tätigkeit und Zielsetzung als Arbeitgeber zu unterstützen, f) Fragen der beruflichen Aus- und Fortbildung zu behandeln.