Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW

agw NRW e.V.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (agw) ist ein Zusammenschluss aus Aggerverband, Bergisch-Rheinischem Wasserverband, Emschergenossenschaft, Erftverband, LINEG, Lippeverband, Niersverband, Ruhrverband, Wahnbachtalsperrenverband, Wasserverband Eifel-Rur und dem Wupperverband im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) in Deutschland.

Lobbying Activity

Response to European Water Resilience Strategy

21 Feb 2025

Die europäische Wasserresilienzstrategie soll gemäß den politischen Leitlinien für die EU-KOM 2024-2029 dazu beitragen, akute Wasserknappheit weltweit einzudämmen und zu verhindern. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Wasserversorgung mit dem Ziel einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung sowie der Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit. Die EU Kommission konstatiert darüber hinaus ein strukturelles Missmanagement der Wasserressourcen und eine damit einhergehende Verschlechterung des Zustands der Wasserressourcen in Europa. Die Zunahme von Extremwetterereignissen verschärft die negativen Folgen für Mensch und Natur. Aus Sicht der agw ist die Initiative für eine Strategie der EU ein richtiges Signal, um auf die aktuellen Herausforderungen hinzuweisen, sie setzt allerdings nicht auf die richtigen Themen. Um die Resilienz unserer Gewässer zu verbessern und das ist angesichts der klimatischen Änderungen dringend notwendig sind auf allen Handlungsfeldern von der Vorsorge, der Regional- und Bauleitplanung über die Stärkung des natürlichen Wasserrückhalts bis hin zum technischen Hochwasserschutz verstärkte Anstrengungen erforderlich. Insbesondere der flussgebietsbezogene Ansatz, wie er in der Wasserrahmenrichtlinie verankert ist, sollte auch hier eine Rolle spielen, da Wasser nicht an administrativen Grenzen Halt macht. In diesem Sinne fordern wir die EU Kommission auf: Klare Position für eine Verlängerung der WRRL und bessere Verzahnung mit der HWRM-RL Die Ziele der WRRL lassen sich trotz mannigfaltiger Maßnahmen nicht bis 2027 erreichen. Es wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt fatal, die Chance einer Verlängerung zu verpassen. Die WRRL ist ein wesentlicher Baustein für die Schaffung von mehr Resilienz der Gewässer: Sie sorgt für größeren Retentionsraum auch bei hohen Wasserständen, sie sorgt für eine stärkere Beschattung und einen Rückzugsort bei langanhaltenden Trockenphasen, etc. Einbezug der Landwirtschaft bei vorsorgenden Maßnahmen im Bereich Gewässerschutz Gewässerrandstreifen leisten insbesondere durch die Funktion der Beschattung einen positiven Beitrag zur Resilienz der Gewässer und zum Biodiversitätserhalt. Die nach wie vor hohe Belastung der Gewässer mit Nitrat aus diffusen Quellen sorgt in der Regel für eine schlechte Zustandsbewertung. Parallele Vorgaben erfordern allerdings ein regelmäßiges Mähen des Gewässerrandstreifen im Jahr, um den Flächenstatus nicht zu verlieren. Hier wäre es nachhaltig erfolgreich, die Landwirtschaft stärker einzubeziehen und die GAP dahingehend anzupassen. Die Möglichkeit für die Mehrfachnutzung von Flächen (out-of-the-box und best practices) Die Multifunktionalität von Flächen spielt insbesondere vor dem Hintergrund der Flächenverfügbarkeit eine große Rolle. Bei begrenzter Verfügbarkeit ist es von großer Bedeutung, dass die Flächen für mehrere Zwecke, z.B. Landwirtschaft (extensive Bewirtschaftung) und Hochwasserschutz, genutzt werden können. Stärkere grenzüberschreitende, ganzheitliche Flussgebietsbewirtschaftung Eine ganzheitliche Flussgebietsbewirtschaftung betrachtet die gesamte Ressource Wasser in einem Einzugsgebiet mit allen Entnahmen und Einleitungen und ist daher am besten geeignet, den Wasserschatz zu erhalten und einen verantwortungsvollen Umgang damit zu gewährleisten. Klare Priorisierung von Maßnahmen, die zum Schutz von Leib und Leben dienen Insbesondere die Extremereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Schutz von Leib und Leben Vorrang vor allen anderen Bedarfen haben sollte. Erst danach kommen die Sektoren Trinkwasser, Landwirtschaft und Industrie. Investitionsförderung durch adäquate Fördermittel Für eine resiliente Wasserwirtschaft ist eine ständige Investition in die Infrastruktur und die Gewässer notwendig. Dafür bedarf es ausreichender und stetiger Fördermittel. Den Draft-Report (2024/2104(INI) des ENVI unterstützen wir. Es besteht allerdings das Erfordernis der ausdrücklichen Aufnahme eines Vorranges der Trinkwasserversorgung.
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Response to Revision of lists of pollutants affecting surface and groundwaters

14 Mar 2023

Die Wasserwirtschaftsverbände in NRW sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die auf sondergesetzlicher Grundlage oder als Wasserverband nach dem Wasserverbandsgesetz ihre Aufgaben in der Daseinsvorsorge wahrnehmen. Dazu gehören neben der Abwasserreinigung die Klärschlammentsorgung, die Bewirtschaftung der Gewässer und Talsperren, die Bereitstellung und Aufbereitung von Roh- und Brauchwasser sowie die Bereitstellung von Trinkwasser. Dies ist gelebter Gewässer- und Umweltschutz einerseits und Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser andererseits. Die Mitglieder der agw betreiben 285 Kläranlagen mit rund 18 Mio. Einwohnerwerten sowie über 2000 abwassertechnischen Sonderbauwerken. Neben diesen betreiben sie noch 37 Talsperren und sind für die Betreuung von rund 17.500 km Fließgewässer verantwortlich. Die Mitgliedsverbände der agw stehen für eine ganzheitliche flusseinzugsgebietsbezogene Wasserwirtschaft. Der Vorschlag zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, der Grundwasserrichtlinie sowie der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen wird begrüßt. Die EU-Kommission adressiert die richtigen Themen und stellt die Weichen in Richtung Zukunft. Wir weisen darauf hin, dass die derzeit im Rahmen der Novellierung der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen vorgeschlagene Aufnahme von sehr niedrigen Umweltqualitätsnormen u. a. für Arzneimittelwirkstoffe, wie z. B. Diclofenac, im Zusammenwirken mit den Vorgaben der derzeit in der Neufassung befindlichen Kommunalabwasserrichtlinie nicht kohärent ist. Dies kann dazu führen, dass über die UWWTD hinaus weitere Kläranlagen mit 4. Reinigungsstufen ausgebaut werden müssen, ohne dass dafür auf das Instrument der Erweiterten Herstellerverantwortung zurückgegriffen werden kann. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Kritisch sehen wir den Wegfall der Übergangsfristen für neue und verschärfte Stoffe im Entwurf. Diese gelten 18 Monate nach Inkrafttreten nach derzeitigem Stand unmittelbar. An dieser Stelle sollte das alte Verfahren beibehalten werden. Kritisch sehen wir die im Entwurf vorgesehene Befugnisübertragung an die EU-Kommission, über delegierte Rechtsakte weitreichende Änderungen bezüglich der Stoffe und der Verfahren zur Herleitung der Umweltqualitätsnormen zu treffen. Dies kann mit kostenträchtigen Neuinvestitionen in die Kläranlagentechnik verbunden sein. Zudem wird mit jeder Änderung der Kriterien die Vergleichbarkeit der Bewertung von Wasserkörpern nach WRRL zu verschiedenen Zeitpunkten (z.B. zur Trendbewertung) eingeschränkt. Daher sollte diese Entscheidung aus unserer Sicht nicht dem parlamentarischen Verfahren entzogen wer-den. Zumindest der Umweltausschuss des EU-Parlaments sollte dazu seine Zustimmung erteilen müssen. Einige der vorgeschlagenen Umweltqualitätsnormen weisen sehr niedrige Bestimmungsgrenzen auf, die z.T. mit den aktuell etablierten Verfahren nicht erreichbar sind. Hier ist unklar, wie die Überwachung der Werte zukünftig erfolgen soll. Die Absichtserklärung, Mikroplastik in die Beobachtungsliste aufzunehmen, sobald geeignete Überwachungsmethoden dafür vorliegen, begrüßen wir. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass die Analytik derzeit sehr komplex und aufwendig ist. Zunächst müssen geeignete Methoden etabliert werden, um mit einem vertretbaren Aufwand robuste Daten erhalten zu können. Zudem verweisen wir darauf, dass in Deutschland bereits jetzt schon ein Großteil des in Kläreinlagen eingetragenen Mikroplastiks durch die gesetzlich vorgeschriebene thermische Verwertung der Umwelt entzogen wird.
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Response to Revision of the Urban Wastewater Treatment Directive

14 Mar 2023

Die agw ist ein Zusammenschluss der großen Wasserverbände in NRW. Die Mitglieder der agw betreiben 285 Kläranlagen mit rund 18 Mio. Einwohnerwerten sowie über 2000 abwassertechnischen Sonderbauwerken. Der Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (UWWTD neu) wird begrüßt. Die EU-Kommission adressiert mit ihren Vorschlägen zur Umsetzung des Green Deals, zur Umsetzung der Null-Schadstoff-Strategie sowie des Aktionsplans der Kreislauf-Wirtschaft die richtigen Themen und stellt die Weichen der kommunalen Abwasserbewirtschaftung in Richtung Zukunft. Sie führt dabei das neue Instrument der Erweiterten Herstellerverantwortung zur Finanzierung der 4. Reinigungsstufe in der Europäischen Union ein. Das Verursacherprinzip erhält dadurch eine klare Stärkung, und die Akzeptanz für den Bau weiterer Reinigungsstufen in der Bevölkerung wird verbessert. Aber: Die neuen Anforderungen an den Klimaschutz, die Energieeinsparung, die Verbesserung der Reinigungsleistung, die Etablierung eines Frühwarnsystems und ein Integriertes Regenwassermanagement müssen für die Betreiber umsetzbar sind. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Aufgrund der Diskrepanz insbesondere bei der Vielzahl kostenträchtiger und fachlich anspruchsvoller Maßnahmen benötigen die umsetzenden Betreiber genauso wie die Behörden klare Vorgaben und die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu definieren. In diesem Zusammenhang fungiert die neue Richtlinie als Rahmengesetzgebung der Union und sollte Raum für einen angepassten, strukturierten und finanzierbaren Umsetzungsprozess in den Mitgliedstaaten lassen. Diese Balance ist mit dem vorliegenden Entwurf noch nicht erreicht. Eine Nachbesserung durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat ist notwendig, unter anderem dort, wo sich Zielanforderungen widersprechen. Beispielsweise ist das Ziel der Energieneutralität im Abwassersektor zu begrüßen, muss jedoch gleichzeitig den durch den Ausbau der Reinigungsleistung verbundenen höheren Energieverbrauch berücksichtigen. Und nicht zuletzt ist für den Umsetzungsprozess eine deutliche Verlängerung der Zeiträume zwingend erforderlich!
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Response to Fitness Check of the Water Framework Directive and the Floods Directive

17 Nov 2017

agw-Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW e.V.: Das europäische wasserwirksame Regelwerk unternimmt den Versuch, einheitliche Lebensbedingungen auch hinsichtlich der Umwelt- und Gewässerqualität innerhalb der EU zu erzielen. Dies begrüßen wir nachdrücklich. Einige Richtlinien, beispielsweise, die Kommunalabwasserrichtlinie und die Trinkwasserrichtlinie waren erfolgreich und haben uns dem definierten Ziel ein gutes Stück näher gebracht. Wir sind optimistisch, dass auch die Wasserrahmenrichtlinie, die Richtlinie über Umweltqualitätsstandards im Bereich der Gewässerpolitik und die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie eine vergleichbar positive Wirkung haben werden und halten mit Blick auf Art. 19 WRRL eine frühzeitige Bewertung des Umsetzungsprozesses für richtig und wichtig. Dennoch haben auch diese Richtlinien Schwächen, die bewirken, dass die avisierten Ziele nicht nachhaltig oder aber nicht in allen Mitgliedstaaten erreicht werden konnten. Eine besondere Schwierigkeit scheint dabei zu sein, die Balance zwischen den für alle Mitgliedstaaten geltenden Anforderungen und dem notwendigen Maß an Subsidiarität zu finden. Verantwortlich sind aus unserer Sicht dafür die folgenden Gründe: In verschiedenen Richtlinien sind den Mitgliedstaaten Spielräume bei der Umsetzung eingeräumt worden, die zu einer Divergenz der Anforderungen an die wasserwirtschaftlichen Akteure geführt haben. Dies hat im Ergebnis zu einer uneinheitlichen Entwicklung der Qualität der Gewässersituation oder aber der gesamtem Ressourcensituation geführt. Als Beispiel sei hier die in der Wasserrahmenrichtlinie empfohlenen Einhaltung des Kostendeckungsprinzips bei den Wasserdienstleistungen genannt. Zu diesen gehört auch das Wasser für die landwirtschaftliche Beregnung. Die im Rahmen des Fitness Checks besonders hervorgehobene Aktualität der Wasserknappheit in einigen Mitgliedstaaten belegt, dass die in der Rahmenrichtlinie intendierte Berücksichtigung der Ressourcenkosten bei der landwirtschaftlichen Bewässerung offenbar nicht stattgefunden hat und eine nachhaltige Wasserressourcenpolitik offenbar nicht möglich war. Ein weiteres Beispiel ist die Kommunalabwasserrichtlinie. Die unterschiedlich gehandhabte Festsetzung der empfindlichen Gebiete durch die Mitgliedstaaten hat dazu geführt, dass wir durch den bevorzugten Schutz von Nord- und Ostsee ein Nord-Süd-Gefälle bei den Abwasser-Reinigungsstandards beobachten. Besonders hervorheben möchten wir die Thematik der Kohärenz von Maßnahmen in unterschiedlichen Richtlinien. Signifikante Inkonsistenzen bestehen unserer Einschätzung nach insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die Landwirtschaft sowie der Pestizidzulassung und den Vorgaben der Nitrat- und Trinkwasserrichtlinie sowie der Richtlinie über Umweltqualitätsstandards in Bereich der Gewässerpolitik. Auch können wir keine Kohärenz im Bezug zu der Grundwasserrichtlinie und insbesondere zu Art. 7 WRRL erkennen. Die Vorgaben für Nitrat und Pestizide in der Trinkwasserrichtlinie finden keine oder zumindest unzureichende Entsprechung in den Anforderungen insbesondere an die diffusen Einleitungen aus der Landwirtschaft. Der verstärkte Anbau von Energiepflanzen fällt in diesem Zusammenhang vollständig aus dem ordnungspolitischen Rahmen. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf auch bei der EU. Die Fragen von Dürre und Wasserknappheit sowie die Anpassungsstrategien zum Klimawandel sind in den Mitgliedstaaten von stark unterschiedlicher wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Aus Sicht der agw sind zu diesem Thema keine EU-einheitlichen Maßnahmen erforderlich. Die Regionalität spricht für die Bewahrung des Zuständigkeitsbereiches der Mitgliedstaaten.
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