Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung e.V.
Die Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung e.V.
ID: 312200834432-80
Lobbying Activity
28 Aug 2020
Die Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung (AWT e.V.) ist der deutsche Industrieverband für Hersteller, Verarbeiter und Händler von Futtermittelzusatzstoffen und deren Vormischungen. Futtermittelzusatzstoffe gleichen Inhalte aus, die im Futter nicht oder nur unzureichend vorhanden sind und tragen so zum Tierwohl bei. So entstehen von Beginn an gesunde und qualitativ hochwertige Lebensmittel. Durch spezielle Wirkstoffe im Tierfutter wird das Futter besser von den Tieren verwertet und schont damit die Umwelt, denn die Ausscheidungen an kritischen Bestandteilen wie Stickstoff, Phosphor und Methan sinken. Die Forschung und Entwicklung neuer Wirkstoffe, um das Tierwohl zu verbessern und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren bilden ein zentrales Anliegen der AWT und ihrer Mitglieder.
Die Änderungen in der Verordnung (EG) Nr. 429/2008 sind für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung von grundlegender Bedeutung, da sich diese Durchführungsbestimmung auf die Erstellung und Vorlage von Anträgen sowie die Bewertung und Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen konzentriert. Wie sich die Änderungen in der Verordnung 429/2008 künftig auswirken werden ist noch völlig unklar, da die Europäische Kommission der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Auftrag gegeben hat, die neuen Vorschriften in sogenannten „Praktischen Anwendungsbestimmungen (Practical Arrangements (Pas))" zu konkretisieren. Diese praktischen Anwendungsbestimmungen sind aber bisher noch nicht veröffentlicht worden, so dass die Futtermittelunternehmen die tatsächliche "Durchführbarkeit" der neuen Durchführungsbestimmungen nicht eindeutig bewerten können
Die Mitgliedsunternehmen der AWT sind der Ansicht, dass einige der vorgeschlagenen Vorschriften teilweise mit erhebliche Schwierigkeiten für die Antragsteller verbunden sein werden.
Insbesondere sehen wir Re-Evaluierungsanträge davon betroffen, da diese fristgerecht ein Jahr vor dem Ablaufdatum; Art. 14 der Reg. (EC) N. 1831/2003, eingereicht werden müssen. So wird z.B. im Falle von Re-Evaluierungsanträgen vorgeschrieben, dass EFSA eine öffentliche Konsultation zu unterstützenden Studien längere Zeit vor der Frist für die Einreichung des Verlängerungsdossiers durchführen muss, damit alle geplanten/angeforderten Studien schon vor der Einreichung des Dossiers vorliegen. Die Antragsteller werden dadurch gezwungen lange vor der 1 Jahresfrist die Studienpläne vorzulegen. Re-Evaluierungsanträge die kurz nach dem 27. März 2021 fällig werden, können dann sowohl angemeldete als auch nicht angemeldete Studien enthalten. Daher benötigen die Antragsteller eine angemessenen Übergangsfrist, damit verhindert wird, dass diese unfreiwillig in eine 6-monatige Aussetzung des Antrags fallen, die vom Gesetzgeber vorgesehen ist, um Antragsteller zu sanktionieren, die der Meldepflicht für in Auftrag gegebene Studien nicht zufriedenstellend nachgekommen sind.
Im Gegensatz zu anderen regulierten Sektoren haben Unternehmen, die Futtermittelzusatzstoffe und Vormischungen herstellen, keine Erfahrungswerte mit elektronischen Einreichungssystemen. Wir sind der Meinung, dass weder der aktuelle Feedback-Mechanismus noch die im Herbst von EFSA angekündigte Veröffentlichung der Entwürfe für die Praktischen Anwendungsbestimmungen (PAs) den Unternehmen genügend Zeit geben wird, sich vollständig auf die umfangreichen neuen Vorschriften vorbereiten zu können. Zudem wird ausreichend Zeit benötigt, um die angekündigten detaillierten Leitlinien der EFSA bewerten zu können, zumal diese laut EFSA verbindlich sein werden.
Die Mitglieder der AWT fordern angemessene Übergangsfristen für alle Zulassungsanträge die für Futtermittelzusatzstoffe gestellt werden, sowie eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten für Re-Evaluierungsanträge, deren Einreichung nach Inkrafttreten der Transparenzverordnung am 27. März 2021 vorgesehen ist.
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14 Aug 2020
Die Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung (AWT e.V.) ist der deutsche Industrieverband für Hersteller, Verarbeiter und Händler von Futtermittelzusatzstoffen, funktionellen Futtermittelzutaten, Vormischungen und anderen Mischungen von Spezialfuttermittelzusätzen. Ein großer Anteil der AWT Mitglieder sind kleine und mittelständische Unternehmen, die global im Markt vertreten sind. Futtermittelzusatzstoffe gleichen Inhalte aus, die im Futter nicht oder nur unzureichend vorhanden sind und tragen so zum Tierwohl bei. So entstehen von Beginn an gesunde und qualitativ hochwertige Lebensmittel. Durch spezielle Wirkstoffe im Tierfutter wird das Futter besser von den Tieren verwertet und schont damit die Umwelt, denn die Ausscheidungen an kritischen Bestandteilen wie Stickstoff, Phosphor und Methan sinken. Die Forschung und Entwicklung neuer Wirkstoffe, um das Tierwohl zu verbessern und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren bilden ein zentrales Anliegen der AWT und ihrer Mitglieder.
Die AWT e.V. begrüßt den Aktionsplan der EU Kommission, der sich einer umfassenden Strategie verpflichtet, die auf den Schutz und die Förderung von Innovation und Investitionen in Europa abzielt. Die AWT e.V. ist aber der Ansicht, dass der Geltungsbereich des Aktionsplanes weiter umrissen werden sollte, damit auch der Schutz des geistigen Eigentums im Bereich der Futter- und Lebensmittelindustrie darin berücksichtigt wird.
Futtermittelzusatzstoffe sind stark regulierte Produkte, die mit beträchtlichem Forschungsaufwand und finanziellen Mitteln entwickelt werden. Sie unterliegen einer Sicherheitsbewertung, die von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt wird, bevor diese für das Inverkehrbringen zugelassen werden. Im Rahmen dieser Sicherheitsbewertung sind die Antragsteller verpflichtet, Forschungsstudien zu veröffentlichen, die während der Produktentwicklungsphase durchgeführt wurden. So schreibt es die neue „Transparenzverordnung“, Verordnung (EU) 2019/1381, vor. Diese Dokumente enthalten höchst sensible Daten, die sowohl den Wert des Produkts, als auch das geistige Eigentum sowie die Geschäftsstrategie der Unternehmen, die den Antrag auf Zulassung stellen, repräsentieren. Die Offenlegung dieser Daten ermöglicht Wettbewerbern auf der ganzen Welt, einen einfachen und unkontrollierten Zugang zu Informationen, welche dann für eigene Registrierungsverfahren genützt werden können. Eine Produktpiraterie ist dadurch kaum zu verhindern. Dies ist besonders besorgniserregend, wenn Studienvorschläge und -berichte veröffentlicht werden müssen, die die Investitionen und das Know-how eines Unternehmens darstellen, insbesondere in Bezug auf die nicht sicherheitsrelevante Wirksamkeit eines Futtermittelzusatzstoffes und/oder seiner Zusammensetzung. Diese Geschäftsgeheimnisse sind das geistige Eigentum der Unternehmen und sollten daher geschützt und nicht wie vorgeschrieben veröffentlicht werden! Der Schutz von geschützten Daten erfordert deshalb einen umfassenden, durchdachten Ansatz. Zudem sollte die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Daten eingeschränkt werden, um vertrauliche Informationen ausreichend zu schützen.
Die Roadmap fördert "globales Fairplay" und hat zum Ziel, den Schutz europäischer Innovationen in einem immer härter werdenden globalen Wettbewerbsumfeld zu berücksichtigen. Dieses Ziel unterstützen wir. Dann ist es jedoch notwendig, dass der Aktionsplan der Kommission auch die Interessen der forschenden Unternehmen im Futtermittel-, Nahrungsmittel- und Agrarsektor berücksichtigt.
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