Bayerischer Handwerkstag

BHT

Der Bayerische Handwerkstag (BHT) vertritt und fördert als Spitzenorganisation der bayerischen Handwerkskammern und -verbände die Gesamtinteressen des bayerischen Handwerks in allen Grundsatzfragen.

Lobbying Activity

Response to Delegated Regulation amending Annex I of Regulation (EU) 2023/1115 (EU Deforestation Regulation)

12 May 2025

Die Stellungnahme des Bayerischen Handwerkstages wird mit der angehängten Datei übermittelt.
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Response to Single Market Strategy 2025

30 Jan 2025

Als Vertreter des Handwerks in Bayern begrüßen wir, dass der Europäische Binnenmarkt in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Chancen für Handwerksunternehmen eröffnet und zu Wachstum und Beschäftigung beigetragen hat. In unserer Stellungnahme möchten wir uns auf zwei Aspekte des Binnenmarkts konzentrieren: das System der Anerkennung innereuropäischer Berufsabschlüsse und die bürokratischen Hürden bei der Entsendung von Arbeitnehmern. Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sowie des EWR und der Schweiz stellt es grundsätzlich keine besondere Herausforderung dar, wenn sie in Deutschland entweder grenzüberschreitend und vorübergehend oder dauerhaft ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten. Mit der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und deren Änderungsrichtlinie in der EU/EWR-Handwerk-Verordnung bestehen handwerksrechtlich ausreichende Möglichkeiten, damit die Handwerksausübung hierzulande in der Regel unproblematisch erfolgen kann. In den meisten Fällen liegt die in der Berufsanerkennungsrichtlinie vorgesehene Berufserfahrung vor und es kann eine automatische Anerkennung erfolgen. Eine konkrete und mitunter aufwendige Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen ist daher nur in Ausnahmefällen notwendig. Während die Anerkennung ausländischer Berufsanschlüsse somit bereits heute effektiv umgesetzt ist, sind im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung dringend Schritte zur Entbürokratisierung notwendig. Wie im Letta-Bericht dargelegt wird, sind die bürokratischen Hürden für KMU vielfach so hoch, dass grenzüberschreitende Arbeiten nicht wirtschaftlich möglich sind. Wenn einer unserer Mitgliedsbetriebe handwerkliche Dienstleistungen in einem anderen europäischen Land erbringen möchte, stellen insbesondere die vielfach bürokratische Umsetzung der Entsendemeldung für Mitarbeiter, die teilweise sehr komplexe Ermittlung von Mindestlohnvorgaben und bereitzuhaltenden Lohnnachweisen sowie die umfangreichen Dokumentationspflichten in der jeweiligen Landessprache große Hindernisse dar. Daher gilt es aus unserer Sicht, die folgenden Herausforderungen zu adressieren: Die Fragmentierung der Meldesysteme mit 27 verschiedenen nationalen Portalen stellt für Handwerksbetriebe eine erhebliche administrative Belastung dar. Wir unterstützen daher nachdrücklich die Einführung eines einheitlichen europäischen Entsendeportals. Damit dieses seine volle Wirkung entfalten kann, ist ein möglichst europaweiter Einsatz wesentlich. Die Bestimmung der korrekten Entlohnung im europäischen Ausland ist für KMU ohne externe Beratung kaum zu bewältigen, da bei der Bestimmung des anwendbaren Mindestlohnstandards regelmäßig eine Vielzahl nationaler Gesetze und Tarifverträge zu beachten sind. Wir regen daher die Einführung von Auskunftsstellen an, die Betriebe bei der Entsendung durch die Bereitstellung rechtlich verbindlicher Angaben zu den Lohn- und Sozialstandards für den einschlägigen, konkreten Sachverhalt unterstützen. Ergänzend dazu sollte die Ermittlung des entsprechenden Entsendelohns durch einfache und praxisnahe Hilfsmittel wie Tabellen und Mindestlohnrechner erleichtert werden. Die umfangreichen Dokumentationspflichten in der jeweiligen Landessprache stellen gerade kleine Betriebe vor große Herausforderungen. Ein harmonisiertes Dokument mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen sowie die Möglichkeit einer digitalen Bereitstellung würden hier erhebliche Erleichterungen bringen. Die im Letta-Bericht geforderte Vereinfachung administrativer Verfahren und die Digitalisierung von Prozessen sind der richtige Weg hin zu praxistauglichen Lösungen, die den Bedürfnissen von Handwerksbetrieben gerecht werden. Die neue Binnenmarktstrategie sollte daher konkrete Maßnahmen zum Abbau der genannten Hindernisse enthalten. Nur so kann das volle Potenzial des Binnenmarktes auch für Handwerksbetriebe erschlossen werden.
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Response to COM Prop Regulation EP+EC for public interface to IMI for posting of workers declaration + SWD

24 Jan 2025

Der Bayerische Handwerkstag begrüßt ausdrücklich die Einrichtung des vorgeschlagenen einheitlichen Entsendeportals. Bitte finden Sie im Anhang die Stellungnahme.
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Response to Restrictions on bisphenol A (BPA) and other bisphenols in food contact materials

7 Mar 2024

Der Bayerische Handwerkstag spricht sich dafür aus, dass bei dem Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigt werden sollte, ob Stoffe, die BPA ersetzen werden, Einfluss auf die Haltbarkeit von Lebensmittel, z.B. Dosenobst, haben. Ferner muss eine ausreichende Übergangsfrist kleinen und mittleren Unternehmen einen wirtschaftlich tragbaren Übergang zu neuen Produkten ermöglichen.
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Response to ESF+ mid-term evaluation

31 Jan 2024

Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übersenden wir Ihnen die Stellungnahme des Bayerischen Handwerkstages, Herrn Präsident Dipl.-Ing. Franz Xaver Peteranderl und Herrn Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers, zu dem Thema.
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Response to Rationalisation of reporting requirements

29 Nov 2023

Der Bayerische Handwerkstag bedankt sich für die Möglichkeit zur Rückmeldung zur Initiative Rationalisierung der Berichtspflichten. In der beigefügten Stellungnahme listet der Bayerische Handwerkstag konkrete Beispiele zum Bürokratieabbau auf Europäischer Ebene auf. Die aufgeführten Beispiele sind nicht abschließend.
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Response to Erasmus+ 2021-2027 interim evaluation and Erasmus+ 2014-2020 final evaluation

9 Sept 2022

Der Bayerische Handwerkstag (BHT) vertritt als Spitzenorganisation der bayerischen Handwerkskammern und -verbände die Interessen des bayerischen Handwerks mit seinen rund 209.500 Betrieben. Kurzdarstellung der Position (ausführliche Stellungnahme beigefügt) 1. Bedeutung von Erasmus+ für das Handwerk Der Bayerische Handwerkstag begrüßt die Fortsetzung des Erasmus-Programms und die deutliche Mittelsteigerung. Besonders wichtig ist es, die Beteiligung von Auszubildenden und Beschäftigten aus Handwerk und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen und durch geeignete Angebote zu unterstützen. So wird ein entscheidender Beitrag zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung in der Mobilität geleistet und dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegengewirkt. 2. Umsetzung von Erasmus+ aus Sicht des Handwerks • Instrument der Erasmus-Akkreditierung Die Möglichkeit zur Akkreditierung sehen wir sehr positiv. Die Beteiligung des Handwerks an Erasmus+ lässt sich durch eine Akkreditierung, z. B. einer Handwerkskammer, erhöhen. Anregung: Es wäre wichtig, dass alle relevanten Dokumente / Tools seitens der Verwaltung künftig rechtzeitig bereitgestellt werden, damit die Projektträger rechtssicher handeln können. • Green Erasmus Wir begrüßen die Verknüpfung von Erasmus+ mit dem Europäischen Green Deal. Dies bietet uns die Möglichkeit, die entsprechenden Themen stärker in Mobilitäten im Handwerk aufzugreifen. Wir befürworten zudem den Ansatz, klimafreundliches Reisen (Green Travel) verstärkt zu fördern. Anregung: Hilfreich wäre für die Projektträger die Bereitstellung eines Maßnahmen-Koffers (Tool-Kit) mit Ansätzen und Beispielen zur Umsetzung von Green Erasmus. • Reisekostenpauschale Der Zuschuss ist aus unserer Sicht zu niedrig. Zudem wird er per Luftlinie berechnet. So wird z. B. die Entfernung München – Madrid mit rund 1484 km angegeben. Für die Reise hin und zurück würde man insgesamt 275 Euro und bei Green Travel 320 Euro erhalten. Die Reisekosten sind damit nicht annähernd gedeckt. Für junge Menschen in der Berufsbildung, deren Einkommen nicht so hoch ist, ist eine Teilnahme dann schwierig. Dies widerspricht unseres Erachtens der Idee einer breiteren sozialen Teilhabe am Programm. Anregungen: Gerade im Hinblick auf die Berufsbildung sprechen wir uns für eine deutliche Erhöhung der Reisekostenpauschale aus. Eine andere Möglichkeit wäre es, die Entfernungsbemessung und die Distanzeinstufungen anzupassen. • Inklusion Wir befürworten den Ansatz, grundsätzlich auch Teilnehmende mit geringeren Chancen in alle Maßnahmen einzubeziehen. Gerade das Handwerk leistet hier eine wichtige Unterstützung. Anregung: Der Begriff der Inklusion ist im Programm sehr weitgefasst. Es wäre eine Hilfe, wenn die EU-Kommission an konkreten Beispielen die erhöhte Förderwürdigkeit darlegen würde. Indikatoren könnten z. B. sein: - Fehlende oder geringe Fremdsprachkenntnisse Unzureichende Fremdsprachenkenntnisse stellen für Jugendliche aus Handwerk und KMU nach unserer Erfahrung oftmals eine Hürde im Hinblick auf Erasmus+ dar. Höhere Fördermittel könnten z. B. genutzt werden, um spezielle Sprachkurse für die Zielgruppe zu ermöglichen. - Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie Geflüchtete Diese Zielgruppen nehmen nach unserer Erfahrung im Handwerk weniger an Erasmus+ teil. Hier bedarf es gezielter Angebote und Maßnahmen zur Ansprache, auch im Hinblick auf die Eltern. Es wird vorgeschlagen, dass dafür Mittel aus dem Programm genutzt werden dürfen, z. B. über eine Pauschale. • Bürokratie Erasmus+ ist ein gewachsenes und dadurch sehr komplexes Programm. Bei der Antragstellung / Abrechnung sind viele Aspekte zu beachten. Anregungen: Für uns wäre es eine Hilfe, wenn die EU-Kommission mehr Beispiele nennen würde, wie einzelne Anliegen zu verstehen sind und Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zusammenstellen würde. Der Programmleitfaden bzw. das Finanzhandbuch sollten noch übersichtlicher und praxisorientierter gestaltet werden.
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Response to Review of the de minimis aid Regulation

22 Jul 2022

Der Bayerische Handwerkstag (BHT) vertritt als Spitzenorganisation der bayerischen Handwerkskammern und -verbände die Interessen des bayerischen Handwerks mit seinen rund 209.500 Betrieben. Kurzdarstellung der Position (ausführliche Stellungnahme beigefügt) Aussetzung der De-Minimis-Regelung für Kleinunternehmen Ideal wäre es, Kleinstunternehmen oder auch Kleinunternehmen komplett von den Reglungen zur Beihilfe auszunehmen. Denn Klein(st)unternehmen, die gemäß der De-minimis-Regelung bislang eine Erklärung abgeben müssen, erreichen unserer Erfahrung nach nicht ansatzweise den Schwellenwert. Einführung einer Bagatellgrenze Förderleistungen, die unter die De-minimis-Regelung fallen, aber eine bestimmte Bagatellgrenze nicht überschreiten, könnten als nicht marktrelevant eingestuft werden. Darunter sollen finanzielle Zuwendungen oder Leistungen fallen, die einzeln die Summe von 1.000 Euro (Subventionswert) auf nationaler Ebene nicht übersteigen und damit nicht angabepflichtig wären. Regelungen bei Beratungsleistungen Im bayerischen Handwerk sind im Durchschnitt pro Betrieb 4 – 5 Personen (inklusive Inhaber/in) tätig. Es gibt größenbedingt z. B. keine eigene kaufmännische oder rechtliche Abteilung. Die Handwerksorganisationen unterstützen die Betriebe durch Beratungen zur Unternehmensführung. Diese Beratungen fallen, wenn sie über den Bund gefördert wird, unter De-minimis. Die Niederschwelligkeit des Angebots ist weggefallen. Der Verwaltungsaufwand schreckt manche Betriebe von der Beratung ab. Einige Fachverbände haben die Förderung sogar eingestellt. Zur Abhilfe wäre eine Ergänzung der AGVO erforderlich. Ergänzung in Artikel 18 AGVO - Anerkennung der Beratungsleistung der Handwerksorganisationen Neben den Kosten für Beratungsleistungen externer Berater müssten auch die Beratungen der Berater der Wirtschaftskammern und beruflichen Vereinigungen (Fachverbände, Innungen) als beihilfefähig gelten. Gemeinsam mit unserem Dachverband, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, setzen wir uns deshalb für folgende Änderung des Artikels 18, Absatz 3, AGVO, ein (Ergänzung markiert: ++): „Beihilfefähig sind die Kosten für Beratungsleistungen externer Berater ++ sowie die Kosten für die bei KMU-Organisationen angesiedelten Berater, soweit mit der Beratung keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden ++.“ Ergänzung gemäß Artikel 20 AGVO – Geringfügige Beihilfebeträge Geringe Beihilfen, die Unternehmen erhalten, und die eine Summe von 5.000 Euro nicht überschreiten, sollen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen und von der Anmeldepflicht freigestellt werden. Diese Ergänzung würde ähnlich zu der Regelung erfolgen, die bislang auf ETZ-Projekte begrenzt ist. Transparenzregister für das Handwerk keine Ideallösung Nach Ansicht der EU-Kommission würde ein verbindliches Register die Transparenz erhöhen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern. Dieser Auffassung stimmen wir nur unter Vorbehalt zu. Die besten Lösungen wären für uns: • Aussetzung der De-Minimis-Regelung für Kleinunternehmen • Bagatellgrenze für Kleinunternehmen • Ergänzung in der AGVO Nur weil sich bislang keine dieser Forderungen umsetzen ließ, haben wir die Idee eines Registers erörtert. Wir befürchten aber erhebliche bürokratische Lasten. Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten lassen sich nicht einfach auf Deutschland übertragen, weil wir eine Handwerkskammerstruktur mit Beratungssystem für die Mitglieder haben, die unter die De-minimis-Regelung fallen. Es entsteht ein enormer Verwaltungsaufwand, den andere Mitgliedstaaten nicht haben und somit auch nicht über das Register abbilden müssen. Für die Kammern an den Grenzen stellt sich zudem die Frage nach dem Umgang mit grenzübergreifend tätigen Betrieben, z. B. mit Niederlassungen in den Nachbarländern. Erhöhung Schwellenwert Wir befürworten eine Erhöhung des Schwellenwertes auf 300.000 EUR. Hintergrund: Ausgleich Inflation, Verwaltungsvereinfachung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.
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Response to Review of Directive 2012/27/EU on energy efficiency

19 Nov 2021

Öffentliche Auftragsvergabe- Fairen Wettbewerb gewährleisten! Der Entwurf zur Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie, der im Rahmen des Fit-for-55 Pakets vorgelegt wurde, sieht in Artikel 7 umfassende Änderungen im Bereich der öffentlichen Vergabe vor. Hierzu möchte der Bayerische Handwerkstag (BHT) folgende Punkte zum Schutz von KMU zu bedenken geben: Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe erfüllen eine wichtige Funktion, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu gewährleisten, Korruption zu verhindern und eine effiziente Verwendung staatlicher Mittel zu garantieren. Immer wieder gibt es allerdings Bestrebungen, die öffentliche Auftragsvergabe neben den eigentlichen Zielen der Wettbewerbssicherung und der kostengünstigen staatlichen Beschaffung auch zur Erreichung politischer Ziele zu instrumentalisieren. Beispiele sind die Förderung von Innovationen, ein Engagement von Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, in der beruflichen Ausbildung oder besondere Leistungen im betrieblichen Umweltschutz. Die Überfrachtung der öffentlichen Auftragsvergabe mit vergabefremden Aspekten birgt jedoch erhebliche Risiken. Denn eine zunehmende Komplexität des Vergabeverfahrens erhöht die Wahrscheinlichkeit von intransparenten Zuschlagsentscheidungen und damit auch die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen und Korruption. Darüber hinaus sind komplexere Vergabeverfahren mit einer höheren Belastung der daran teilnehmenden Betriebe mit Bürokratie verbunden. Dies belastet vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks, die in der Regel nicht über entsprechende Fachabteilungen verfügen. Die zusätzlichen bürokratischen Tätigkeiten gehen bei diesen zu Lasten der handwerklichen oder unternehmerischen Tätigkeit und gefährden damit den Betriebserfolg. Zu hohe Anforderungen bei der Vergabe führen daher dazu, dass sich kleine und mittlere Unternehmen aus dem Vergabeverfahren zurückziehen. Damit sinkt die Intensität des Wettbewerbs und es wird den Auftraggebern erschwert, den geeignetsten Anbieter zu finden. Das Vergabeverfahren droht seinen eigentlichen Zweck zu verfehlen. Nicht zuletzt verliert das Handwerk ein wichtiges wirtschaftliches Standbein. Etwa ein Siebtel des Umsatzes im Handwerk entfällt auf öffentliche Aufträge. Das Handwerk fordert daher, durch schlanke Vergabeverfahren deren Funktionsfähigkeit sicherzustellen und eine faire Beteiligung des Mittelstandes zu gewährleisten. Im Rahmen der Gesetzesvorschläge des „Fit for 55“-Programms der Europäischen Union sieht die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie eine Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Energieeffizienzziel vor. Der BHT betont in diesem Zusammenhang, dass solche Vorgaben in jedem Fall einen direkten Bezug zum Auftragsgegenstand haben müssen, beispielsweise die Vorgabe einer bestimmten Energieeffizienzklasse bei einem Produkt. Keinesfalls dürfen damit betriebsbezogene Vorgaben und Nachweispflichten verbunden sein, z.B. die Verpflichtung, dass der Betrieb über ein Umweltmanagementsystem wie EMAS verfügt, da diese für kleine und mittlere Unternehmen mit einem erheblichen Aufwand verbunden sind, der von diesen meist nicht zu stemmen ist. Zusammenfassend sind aus Sicht des BHT folgende Eckpunkte im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe einzuhalten: • Eine faire Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am Vergabeverfahren muss grundsätzlich gewährleistet sein. • Dies erfordert eine Ausschreibung der Aufträge nach Fach- und Teillosen. • Die Komplexität des Verfahrens ist niedrig zu halten. Es dürfen nur Unterlagen und Nachweise eingefordert werden, die für das Ausschreibungsverfahren zwingend erforderlich sind. • Keine vergabefremden Aspekte ohne Auftragsbezug. Es sollen auch nur Kriterien vorgegeben werden, die mess- prüf- und vergleichbar sind. • Leistungsbeschreibungen sollten dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
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Response to Revision of Alternative Fuels Infrastructure Directive

8 Nov 2021

Fit-for-55-Paket: Verkehrspolitische Aspekte Der Bayerische Handwerkstag (BHT) unterstützt das Bestreben, den Klimawandel zu bremsen. Handwerksbetriebe sind der Motor für klimapolitische Kernkonzepte wie beispielsweise energetische Gebäudesanierungen, Ausbau regenerativer Energiekonzepte oder der europaweiten Ladeinfrastruktur. Um Klimaschutzmaßnahmen beim Kunden vor Ort umsetzen zu können, sind Handwerksbetriebe auf ihre Mobilität angewiesen, weswegen der BHT die folgenden verkehrspolitischen Punkte zu bedenken gibt: 1. Emissionshandel für Wärme und Verkehr – Nach Ansicht des BHT ist die Einführung eines gesonderten Emissionshandels für Wärme und Verkehr der richtige Weg, um dem Steuerungsmechanismus des Marktes auch im Verkehrssektor mehr Raum zu geben. Kritisch sieht der BHT jedoch, dass der Verkehrssektor neben dem Emissionshandel weiterhin unter die EU-Lastenteilung fallen soll. Politische Markteingriffe laufen der Wirkweise des Zertifikatehandels zuwider und beinträchtigen dessen Funktionsweise erheblich. Der Emissionshandel muss demzufolge alleiniges Instrument der verkehrsbezogenen Klimapolitik sein. Weitere nationale Sektorvorgaben für den Verkehrsbereich unter der EU-Lastenverteilung sind kontraproduktiv und daher abzulehnen. 2. Technologieoffenheit – Als Spiegelbild zum umfassend marktbasierten Emissionshandel sieht der BHT Technologieoffenheit als zentrales Element der nationalen und europäischen Klimapolitik an. Unternehmen muss der Freiraum gelassen werden, die Technologie zu wählen bzw. zu entwickeln, die wirtschaftliche und klimaschutzbezogene Aspekte am besten vereint. Eine politische Fokussierung auf einzelne Technologien ist abzulehnen. 3. Aus des Verbrenners – Der BHT sieht in der Fortentwicklung emissionsarmer Mobilität einen zentralen Faktor für erfolgreichen Klimaschutz, lehnt jedoch pauschale Verbote einzelner Mobilitätsformen, wie das faktische Aus für den Verbrenner im Jahr 2035, bedingt durch Art. 5 a der Überarbeitung der VO (EU) 2019/631, ab. Handwerksbetriebe sind aufgrund des unabdingbaren Arbeitens beim Kunden und der nötigen Gewerke spezifischen Ausrüstung der Fahrzeuge mit Werkzeugen, Ersatzteilen und Materialien auf leistungsstarke Fahrzeuge angewiesen. Fehlende Modelle, mangelnde Reichweite und eingeschränkte Flexibilität machen Elektromobilität für das Handwerk insbesondere im ländlichen Raum bisher nur eingeschränkt nutzbar. Anstatt pauschaler Verbote bedarf es hier flexibler Lösungen, die sich insbesondere an der Entwicklung und Verfügbarkeit passender Fahrzeugmodelle und dem Fortschritt alternativer Ladeinfrastruktur anlehnen. 4. Ladeinfrastruktur – Der schnelle Ausbau der europäischen Ladeinfrastruktur für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge festgehalten in dem Verordnungsentwurf über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) ist zu begrüßen. Die ambitionierten Ziele erfordern jedoch erhebliche Anstrengungen in den Mitgliedsstaaten. Flankierende europäische Förderprogramme sind daher notwendig. Vor dem Hintergrund langwieriger Gesetzgebungsprozesse und den darauffolgenden langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren darf das faktische Aus des Verbrenners die Verfügbarkeit von alternativer Ladeinfrastruktur und den Fortschritt des Ausbaus erneuerbarer Energien nicht überholen. 5. Synthetische Kraftstoffe – Für die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs ist eine Versteifung auf Elektromobilität nicht zielführend. Die Benutzung des bestehenden Fahrzeugbestands sowie die Verwendbarkeit der bestehenden Infrastruktur sind trotz geringerer Effizienz wichtige Faktoren, um Forschung und Ausbau synthetischer Kraftstoffe voranzutreiben. Entgegen den Erwägungsgründen 5 und 32 der Änderung der Richtlinie für erneuerbare Energien sind synthetischer Kraftstoffe nicht auf die Dekarbonisierung des Luft- und Seeverkehrs zu beschränken, sondern auch als kurz- und mittelfristige Lösung für den bestehende Fahrzeugbestand in Betracht zu ziehen.
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Response to Revision of the CO2 emission standards for cars and vans

8 Nov 2021

Fit-for-55-Paket: Verkehrspolitische Aspekte Der Bayerische Handwerkstag (BHT) unterstützt das Bestreben, den Klimawandel zu bremsen. Handwerksbetriebe sind der Motor für klimapolitische Kernkonzepte wie beispielsweise energetische Gebäudesanierungen, Ausbau regenerativer Energiekonzepte oder der europaweiten Ladeinfrastruktur. Um Klimaschutzmaßnahmen beim Kunden vor Ort umsetzen zu können, sind Handwerksbetriebe auf ihre Mobilität angewiesen, weswegen der BHT die folgenden verkehrspolitischen Punkte zu bedenken gibt: 1. Emissionshandel für Wärme und Verkehr – Nach Ansicht des BHT ist die Einführung eines gesonderten Emissionshandels für Wärme und Verkehr der richtige Weg, um dem Steuerungsmechanismus des Marktes auch im Verkehrssektor mehr Raum zu geben. Kritisch sieht der BHT jedoch, dass der Verkehrssektor neben dem Emissionshandel weiterhin unter die EU-Lastenteilung fallen soll. Politische Markteingriffe laufen der Wirkweise des Zertifikatehandels zuwider und beinträchtigen dessen Funktionsweise erheblich. Der Emissionshandel muss demzufolge alleiniges Instrument der verkehrsbezogenen Klimapolitik sein. Weitere nationale Sektorvorgaben für den Verkehrsbereich unter der EU-Lastenverteilung sind kontraproduktiv und daher abzulehnen. 2. Technologieoffenheit – Als Spiegelbild zum umfassend marktbasierten Emissionshandel sieht der BHT Technologieoffenheit als zentrales Element der nationalen und europäischen Klimapolitik an. Unternehmen muss der Freiraum gelassen werden, die Technologie zu wählen bzw. zu entwickeln, die wirtschaftliche und klimaschutzbezogene Aspekte am besten vereint. Eine politische Fokussierung auf einzelne Technologien ist abzulehnen. 3. Aus des Verbrenners – Der BHT sieht in der Fortentwicklung emissionsarmer Mobilität einen zentralen Faktor für erfolgreichen Klimaschutz, lehnt jedoch pauschale Verbote einzelner Mobilitätsformen, wie das faktische Aus für den Verbrenner im Jahr 2035, bedingt durch Art. 5 a der Überarbeitung der VO (EU) 2019/631, ab. Handwerksbetriebe sind aufgrund des unabdingbaren Arbeitens beim Kunden und der nötigen Gewerke spezifischen Ausrüstung der Fahrzeuge mit Werkzeugen, Ersatzteilen und Materialien auf leistungsstarke Fahrzeuge angewiesen. Fehlende Modelle, mangelnde Reichweite und eingeschränkte Flexibilität machen Elektromobilität für das Handwerk insbesondere im ländlichen Raum bisher nur eingeschränkt nutzbar. Anstatt pauschaler Verbote bedarf es hier flexibler Lösungen, die sich insbesondere an der Entwicklung und Verfügbarkeit passender Fahrzeugmodelle und dem Fortschritt alternativer Ladeinfrastruktur anlehnen. 4. Ladeinfrastruktur – Der schnelle Ausbau der europäischen Ladeinfrastruktur für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge festgehalten in dem Verordnungsentwurf über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) ist zu begrüßen. Die ambitionierten Ziele erfordern jedoch erhebliche Anstrengungen in den Mitgliedsstaaten. Flankierende europäische Förderprogramme sind daher notwendig. Vor dem Hintergrund langwieriger Gesetzgebungsprozesse und den darauffolgenden langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren darf das faktische Aus des Verbrenners die Verfügbarkeit von alternativer Ladeinfrastruktur und den Fortschritt des Ausbaus erneuerbarer Energien nicht überholen. 5. Synthetische Kraftstoffe – Für die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs ist eine Versteifung auf Elektromobilität nicht zielführend. Die Benutzung des bestehenden Fahrzeugbestands sowie die Verwendbarkeit der bestehenden Infrastruktur sind trotz geringerer Effizienz wichtige Faktoren, um Forschung und Ausbau synthetischer Kraftstoffe voranzutreiben. Entgegen den Erwägungsgründen 5 und 32 der Änderung der Richtlinie für erneuerbare Energien sind synthetischer Kraftstoffe nicht auf die Dekarbonisierung des Luft- und Seeverkehrs zu beschränken, sondern auch als kurz- und mittelfristige Lösung für den bestehende Fahrzeugbestand in Betracht zu ziehen.
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Response to Evaluation of e-cohesion – 2014-2020

29 Oct 2020

Bitte finden Sie anbei die Rückmeldung von Bayerischer Handwerkstag e.V. Präsident: Dipl.-Ing. Franz Xaver Peteranderl Hauptgeschäftsführer: Dr. Frank Hüpers Max-Joseph-Straße 4 80333 München
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Response to Long term vision for rural areas

8 Sept 2020

Bitte finden Sie anbei die Stellungnahme des Bayerischen Handwerkstages e. V
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Response to Targeted modification of the General Block Exemption Regulation in relation to the EU funding programmes

26 Feb 2019

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte finden Sie anbei die Stellungnahme des Bayerischen Handwerkstages. Mit freundlichen Grüßen Carolin-Charlotte Kosel Stabsstellenleiterin Grundsatzfragen der Europapolitik, Sonderprojekte EU-Repräsentanz Brüssel
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