Bayerischer Industrie- und Handelskammertag

BIHK

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) e.

Lobbying Activity

Response to EU rules on medical devices and in vitro diagnostics - targeted evaluation

19 Mar 2025

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) ist die Dachorganisation der neun IHKs in Bayern und vertritt das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft (eine Million Unternehmen aller Größen) im Freistaat. Die BIHK begrüßt das Bestreben der Europäischen Kommission, den Rechtsrahmen für Medizinprodukte und IVDs zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Die beiliegende Stellungnahme, einschließlich Praxisbeispielen im Anhang, bezieht sich vornehmlich auf die europäische Medizinprodukteverordnung (Verordnung 2017/745, nachfolgend MDR).
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Response to COM Prop Regulation EP+EC for public interface to IMI for posting of workers declaration + SWD

29 Jan 2025

Der bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) begrüßt grundsätzlich den Vorschlag einer EU-VO über eine mit dem Binnenmarktinformationssystem verbundene öffentliche Schnittstelle für die Erklärung über die Abläufe der Entsendung von Arbeitnehmern im Aufenthaltsstaat. Die Schaffung einer mehrsprachigen elektronischen öffentlichen Schnittstelle, die mit dem Binnenmarktinformationssystem verbunden ist, kommt den zugetragenen Wünschen der Wirtschaft nach vereinfachten Entsendungen innerhalb des EU-Binnenmarktes entgegen. Es ist dringend notwendig, die Regeln für die Entsendung von Mitarbeitenden zu vereinheitlichen und eine EU-weite Schnittstelle für die Entsendung zu implementieren. Damit wird die zentrale Grundfreiheit des Binnenmarkts und die europäischen Märkte für dort ansässige KMU gestärkt. Um zu erkennen, welche Hindernisse und Beschränkungen für den freien Dienstleistungsverkehr bestehen, haben die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den regionalen Wirtschaftskammern (u.a. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Enterprise Europe Network) am 16. April 2024 in Regensburg mit 35 Unternehmensvertretern aus der Grenzregion Bayern, Österreich und Tschechien einen Unternehmensworkshop durchgeführt. Die Ergebnisse des Workshops befinden sich in unserem angehängten Positionspapier Herausforderungen im EU-Dienstleistungsverkehr: Ergebnisse des Unternehmensworkshops in der Grenzregion Bayern Österreich Tschechien. Aus dem Workshop ergeben sich folgende Take-aways: Nationale Vorgaben bei der Mitarbeiterentsendung sind aktuell zumeist intransparent und verunsichern die Unternehmen. Aufgrund dessen, dass Formulare oft nur in Landessprache bzw. in Englisch verfügbar sind, entstehen potenzielle Sprachbarrieren. Auch sind die Websites, auf denen die Unternehmen sich registrieren oder von denen sie Dokumente akquirieren müssen, haben oftmals keine Übersetzungsoption. Die Möglichkeit eines einheitlichen, in allen EU-Sprachen nutzbaren Portals würde eine deutliche Erleichterung darstellen. Daher begrüßen wir diesen Vorschlag der EU-Kommission sehr. Die meisten Unternehmen entsenden ihre Mitarbeitenden nicht nur in ein anderes EU-Land, sondern vertreiben ihre Produkte und Dienstleistungen in vielen und oftmals wechselnden EU-Ländern. Das Einarbeiten in Vorschriften und Besonderheiten neuer Länder und deren Anforderungen an Entsendungen stellt einen enormen Arbeitsaufwand dar und ist mit teils hohen Kosten für die Unternehmen verbunden. Ein EU-weites Formular für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern (E-Declaration) birgt großes Potenzial. Seit Jahren empfehlen wir die unterschiedlichen und oft intransparenten Anforderungen an Entsendeunterlagen durch ein kumuliertes Formular zu ersetzen. Auch die Möglichkeit, dass EU-Länder weniger Anforderungen an Unternehmen stellen können, begrüßen wir grundsätzlich. Je weniger administrativen Anforderungen die Unternehmen nachgehen müssen, desto mehr Zeit kann in unternehmerische Tätigkeiten gesteckt werden. Die Freiwilligkeit der Teilnahme an der neuen öffentlichen Schnittstelle der EU-Länder ist allerdings kritisch zu sehen. Sollten Länder sich gegen eine Teilnahme entscheiden bzw. nicht alle der Anforderung über die neue Plattform abdecken, kann das Potenzial einheitlicher Meldepflichten nur bedingt die bürokratischen Hürden abbauen. Besser wäre ein EU-weiter bürokratiearmer Ansatz. Insgesamt unterstützen wir den Vorschlag der EU-Kommission hin zu einem Abbau der Bürokratie. Gleichwohl muss die Kommission die Idee weiterdenken und in einem nächsten Schritt die Online-Plattform Single Digital Gateway schnellstmöglich für Informationen und Verwaltungsabläufe zwischen Behörden und Unternehmen zum Wohle ihrer Geschäftstätigkeiten im EU-Binnenmarkt einrichten. Siehe hierzu: Positionspapier Herausforderungen im EU-Dienstleistungsverkehr: Ergebnisse des Unternehmensworkshops in der Grenzregion Bayern Österreich Tschechien mit der EU-Kommission
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Response to Single Market Strategy 2025

29 Jan 2025

Mehr als 30 Jahre nach geplanter Vollendung des Binnenmarktes gibt es nicht allein erwartbare Kritik an Details, sondern Anlass zu grundlegender Reform in einer neuen und umfassenden Strategie für die Vertiefung des EU-Binnenmarkt. Bis Juni 2025 soll eine Strategie für einen modernisierten und vertieften Binnenmarkt entwickelt werden. Sie zielt auf vier Hauptprioritäten ab, um diesen Governance Rahmen zu verbessern: - die Verhinderung von Hindernissen, - die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, - die Digitalisierung von Prozessen und Verfahren sowie - die Durchsetzung vereinbarter Vorschriften durch Korrekturmaßnahmen. - zus. politische Initiativen u.a. die Energieunion und Zusammenarbeit für Verkehrs- und Telekommunikationsdienste. Nach wie vor Probleme beim Warenverkehr im Binnenmarkt Der Warenverkehr wird durch EU-Bürokratie erschwert, so im Zusammenhang mit Zertifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Verpackungsabfällen. Dies betrifft vor allem KMU, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind. Um den grenzüberschreitenden Versandhandel nicht zu hemmen, sollten europäische Verpackungsvorschriften beim B2C (Business to Consumer) durch die Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt werden. Die Belastung von Unternehmen durch neue nationale Registrierungsvorschriften und Pflichten zur Benennung von Bevollmächtigten sollte minimiert werden. Die Harmonisierung von nationalen Regelungen und die Angleichung technischer Standards kann mit dazu beitragen, ein Level Playing Field für Unternehmen zu schaffen. Auf die Qualität und den Inhalt der neuen Regelungen auf EU-Ebene kommt es an, ebenso wie auf die nationalen Spielräume in der Anwendung. Daneben sind der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Grundsatz der Subsidiarität stets zu beachten. Zudem gilt es kontraproduktive Regulierungen als Innovationskiller zu vermeiden. Negativbeispiele sind z. B. die Medical Device Regulation sowie die von der EU-Kommission vorgeschlagene Green Claims-Richtlinie. Umweltbezogene Werbung wird durch diesen Richtlinienvorschlag grundsätzlich verboten, es sei denn, dass besondere Nachweise (z. B. wissenschaftliche Gutachten) inklusive einer Zertifizierung vorgelegt werden. Es droht eine Überregulierung, da diese Nachweise schnell Zertifizierungen mit hohen Kosten nach sich ziehen. Hürden der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung und Lösungsansätze Durch eine unnötige, unterschiedlich komplexe nationale Umsetzung von EU-Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten entstehen nicht nur rechtliche Unsicherheiten, sondern auch hohe Kosten durch Bußgelder. Insbesondere die A1-Bescheinigung ist das Beispiel für unverhältnismäßige Bürokratie und ein großes Hemmnis. Auch im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerentsendung in bestimmten Sektoren (z. B. im Bau) sind häufig protektionistische Regeln und gezielte Restriktionen festzustellen. Eine koordinierende Unterstützung durch die EU ist wichtig, um heterogene nationale Regelungen stärker zu harmonisieren und um das bereits harmonisierte Recht konsequenter anzuwenden. Gleichzeitig sollte die EU vermeiden, restriktive Vorschriften einzuführen oder nationale Schutzmechanismen im Dienstleistungsbereich, die aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, eingeführt wurden, zu unterlaufen. Bürokratische Vorschriften wie die Entsenderichtlinie sollten gestrichen oder zumindest stark überarbeitet werden. Eine vertiefte Aufarbeitung finden Sie in der beigefügten ifo-Studie zum Binnenmarkt und Dienstleistungshandel für die IHK für München und Oberbay. Online-Informations- und Verwaltungsportals auch für grenzüberschreitende Verfahren Das Single Digital Gateway sollte zügiger umgesetzt und ausgebaut werden. Die zentrale Plattform muss umfassende Informationen zu allen relevanten Prozessen und Regeln der einzelnen Mitgliedsländer bieten, in verschiedenen Sprachen zugänglich sein und die Abwicklung grenzüberschreitender Verwaltungsverfahren digital ermöglichen - dies in allen Mitgliedstaaten.
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Response to Revision of Non-Financial Reporting Directive

14 Jul 2021

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) e.V.. bedankt sich für die Möglichkeit der ‎Stellungnahme. Als Dachorganisation der neun bayerischen IHKs spricht der BIHK für über 990.000 ‎Mitgliedsunternehmen aller Größen und Branchen. ‎ Einige Unternehmen werten die Überarbeitung der CSR-‎Richtlinie positiv und unterstützen ‎teilweise eine Berichtspflicht sowie angemessene, ‎einheitliche Standards, die vorgeschlagene ‎Digitalisierung und die Prüfung für mehr ‎Effizienz in der Anwendung, um mehr Unternehmen zu ‎geregelten Prozessen zu führen. Aus Sicht der meisten der betroffenen Unternehmen sind die ‎Ausweitung des ‎Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen sowie die Ausweitung der ‎Berichtspflicht ‎nicht ‎zielführend und nicht angemessen, da erheblicher zusätzlicher Aufwand ‎für ‎Dokumentation und Information sowie Kosten für die Erstellung, Prüfung und ‎Veröffentlichung ‎entstehen werden. Zu beachten ist, dass kleine und mittlere ‎Unternehmen (KMU), die Zulieferer ‎der künftig berichtspflichtigen Unternehmen sind, ‎ebenfalls von der Richtlinienänderung betroffen ‎wären. Diese spezifischen ‎Herausforderungen von KMU-Zulieferbetrieben werden seitens ‎des ‎Richtlinienentwurfs nicht thematisiert.‎ Im Hinblick auf eine Kosten-Nutzen-Abwägung ist unklar, an welche Adressaten sich ‎der ‎Nachhaltigkeitsbericht wenden soll. Zur Ermittlung des Nutzens bedarf es vor ‎allem auch der ‎Prüfung, welche Informationen für Investoren oder Kunden konkret ‎von Interesse sind.‎ Statt einer Ausweitung von Anwendungsbereich und Inhalt der CSR-Richtlinie sollte ‎der ‎Wissenstransfer zur CSR-Berichterstattung zwischen den EU-Ländern gefördert ‎werden. ‎Entsprechend der Größe der Unternehmen und den Erfordernissen der ‎Branche bzw. den ‎Anforderungen von Geschäftspartnern, Kunden und dem Interesse ‎ggf. auch der Öffentlichkeit ‎sollten Unternehmen den Umfang sowie die Art der ‎Veröffentlichung der ‎Nachhaltigkeitsinformationen gestalten können. Der personelle ‎Aufwand sowie die zu ‎erwartenden Kosten entziehen den Betrieben wertvolle ‎Ressourcen, die sie an anderer Stelle ‎wertschöpfend einsetzen könnten.‎ Im Ergebnis sollten Unternehmen auch weiterhin individuell entscheiden können, ob ‎sie die ‎geforderten Informationen durch einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht – ‎und unabhängig von ‎den Fristen des Lageberichts – erfüllen. Jahresabschlüsse und ‎Nachhaltigkeitsberichte sollten ‎grundsätzlich in einem Standard-Datenformat erfolgen ‎können. Zudem sollte auch die Einreichung ‎in einfachen Formaten (z. B. Word/PDF) ‎zugelassen werden. Von der verpflichtenden Etikettierung ‎des Berichtsinhalts sowie ‎der Angaben aus der Taxonomie-Verordnung sollte grundsätzlich ‎Abstand genommen ‎werden.‎ Würde trotz der zu erwarteten unverhältnismäßigen Belastungen an ‎dem Richtlinienentwurf festgehalten werden, so sollte zumindest das ‎Inkrafttreten der geplanten ‎Änderungen verschoben werden, um den betroffenen ‎Unternehmen ausreichend Zeit zur ‎Umsetzung zu geben. ‎ Zudem wird gerade bei diesem Regelungsentwurf die Anwendung der „One-in-one-‎out“-Regelung ‎vermisst. Mit ihrer Mitteilung COM(2021) 219/3 hat die EU-Kommission ‎angekündigt, dass die durch ‎neue europäische Gesetzgebung entstehenden ‎Belastungen zukünftig ermittelt und in ähnlichem ‎Umfang im selben Bereich ‎wegfallen sollen. Die regelmäßige Anwendung soll erst im kommenden ‎Jahr starten. ‎Kritisiert wurde, dass bis dahin wesentliche Regelungsentwürfe – wie z. B. ‎der ‎Vorliegende – verabschiedet werden, die zu erheblichen Belastungen führen. In ‎diesem Fall ‎entstehen Belastungen der bisher nicht berichtspflichtigen Unternehmen ‎sowie der bereits heute ‎berichtspflichtigen Unternehmen durch die Ausweitung des ‎Berichtsumfangs, der Einführung ‎maschinenlesbarer Formate etc.. Eine Entlastung ‎der betroffenen Unternehmen im Sinne der ‎‎„One-in-one-out“-Regel wäre hier im ‎Sinne der Mitteilung der EU-Kommission sehr angemessen.‎ Die ausführliche Stellungnahme finden Sie im pdf anbei.
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