Bundesforschungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft
BFW
Das Bundesforschungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) widmet sich allen Aspekten des Lebensraums Wald - in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht.
ID: 118784923119-03
Lobbying Activity
Response to Guidance on REDII forest biomass sustainability criteria
28 Apr 2021
Erwägungsgrund (4):
Auf Basis der Erfahrungen der VO (EU) 995/2010 (EUTR) wird unterstrichen, dass Guidance seitens der Kommission sehr grundlegend und bedeutsam für den behördlichen Vollzug und für die betroffenen Stakeholder ist. Initiativen dbzgl. werden daher v.a. vor dem Hintergrund des Ziels eines harmonisierten Vollzugs ausdrücklich begrüßt.
Erwägungsgrund (5):
Generell ist im Zusammenhang mit den Bestimmungen zu einem "risk-based assessment auf den Regulierungsinhalt der EUTR diesen Bereich betreffend zu verweisen. Es erscheint noch unklar, inwieweit diese im vorliegenden Rechtsakt bedeutsam bzw. berücksichtigt sind und von den betroffenen natürlichen und juristischen Personen im Zusammenhang mit ihren Verpflichtungen nach den gegenständlichen Rechtsakten behandelt werden müssen. Siehe dazu auch die Anmerkungen zu Art 3. Eine Klarstellung des Begriffs "operator", insbesondere in Abgrenzung zum gleichlautenden Begriff in der EUTR bzw. "trader" iSd EUTR, erscheint wünschenswert.
Erwägungsgrund (6) iVm Art Z 1 lit b (i):
Auch in diesem Kontext ist auf die einschlägigen Bestimmungen der EUTR und die Vollzugspraxis zu verweisen. Insbesondere der Korruptionsfaktor eines Holzeinschlagslandes bzw. das konkrete Korruptionslevel im betreffenden Forstsektor kann im Anwendungsbereich der EUTR dazu führen, dass ein Holzprodukt trotz umfassender nationaler Rechtsvorschriften ("geltenden Rechtsvorschriften" iSd Art 2 lit h EUTR, auf den Art Z 1 lit b (i) des Entwurfs ausdrücklich verweist) als "high risk" eingestuft wird.
Erwägungsgrund (9):
Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Begriff "economic operator" vom sonst verwendeten Begriff des "operators" abweicht. Eine begriffliche Klarstellung erscheint, wie zu Erwägungsgrund (5) ausgeführt, bedeutsam. Wir verweisen auf die Problematik der offensichtlich unterschiedlichen Rolle und Qualifizierung von Zertifizierungssystemen im Vollzugsbereich der EUTR (Zertifizierungs- und sonstige von Dritten überprüfte Regelungen gem. Art 6 Abs 2 lit b EUTR iVm Art 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 607/2012) und den RED II Bestimmungen.
Art 3:
Z 1 enthält die Vorgabe für "economic operators" ein "risk-based assessment" durchzuführen. Ist dies im Sinne eines Due Diligence Ansatzes wie in der EUTR zu verstehen und welche Konsequenzen soll es haben, wenn dabei ein "significant lack of enforcement of the national and/or sub-national laws and regulations" festgestellt wird? Siehe dazu auch die Ausführungen zu Erwägungsgrund (6) iVm Art Z 1 lit b (i).
Art 4:
Ist die in Art 3 Z 4 normierte Option des "economic operators" auch als risk based assessment zu verstehen? Art 4 Z 1 lit a nennt als einen Teil der erforderlichen Nachweise die räumlichen Grenzen des Beschaffungsgebiets, für welche die Einhaltung nachgewiesen werden muss und für die die in Buchstabe b genannten Managementsysteme gelten, auch anhand von geografischen Koordinaten, Grundstück oder Parzellen. Gemäß EUTR muss ein Holzprodukt nicht nur am Beginn, sondern entlang der gesamten Lieferkette nachvollzogen werden können. Siehe dazu auch Bezug auf die Einhaltung der Compliance des Holzeinschlags mit dem Due Diligence System gem. Art 6 EUTR.
Art 7:
Auch hier ist auf die Bestimmungen und den Vollzug der EUTR zu verweisen. First und second party auditing sind hier nicht als allein ausreichend bzw. Legalitätsnachweise ersetzend zu verstehen. Abschließend verweisen wir im Zusammenhang mit Abs 3 bezüglich der von der Kommission anerkannten nationalen oder internationalen freiwilligen Systeme nochmals auf die aus unserer Sicht dringend notwendige Beachtung der Rolle solcher Systeme im Rahmen von RED II versus der EUTR und ihrer Erfordernisse bezüglich Legalitätsnachweisen und angewandter Sorgfaltspflicht. Zu beachten sind auch die Ergebnisse der „Study on Certification and Verification Schemes in the Forest Sector and for Wood-based Products” im Auftrag der Kommission (ENV/2019/OP/0013).
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