Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e.V.

HDS/L

HDS/L represents the manufacturing companies of the German footwear and leather goods industry.

Lobbying Activity

Response to Effectively banning products produced, extracted or harvested with forced labour

17 Jun 2022

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Möglichkeit der Kommentierung zur Sondierung zum geplanten Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit. Wir lehnen als Branche Zwangsarbeit grundsätzlich ab. Ein derartiges Verbot würde komplexe Produkte aus dem verarbeitenden Gewerbe bestehend aus mehreren Materialien benachteiligen bspw. im Vergleich zu landwirtschaftlichen Produkten. Ein Schuh entsteht aus bis zu 140 Arbeitsschritten, 250 verarbeiteten Teilen und 45 verschiedenen Materialien. Hier sind jedoch nicht die Produktionsschritte für die Materialien der jeweiligen Materiallieferanten enthalten. Speziell KMU sind auf die Kleinserienproduktion spezialisiert mit wechselnden Materialien und Zulieferern, was unter anderem abhängig ist von den speziellen Wünschen und Anforderungen des Auftraggebers. In Deutschland haben rund die Hälfte der Betriebe der Schuhindustrie zwischen 20 und 49 Beschäftigten. Große Hersteller mit einer sehr konzentrierten Produktpalette bestehend aus weniger komplexen Produkten profitieren von derartigen Rahmenbedingungen, da diese Unternehmen die anfallenden Kosten sehr gut skalieren können. Je mehr Materialien und Zulieferer ein Hersteller für die Produktion seines Produktes nutzt, desto mehr Bürokratieaufwand würde der Hersteller bei Anwendung einer derartigen Verordnung haben. Eigentlich müsste die EU-Kommission in Zeiten unsicherer Lieferketten den Rechtsrahmen für eine vielfältige Zuliefererstruktur ermöglichen. Durch eine Vielzahl an Zulieferern erhöht sich die Resilienz des Herstellers. Mit einer derartigen Verordnung würde die EU-Kommission den Anreiz schaffen, dass der Hersteller die Anzahl seiner Zulieferer reduziert, da jeder weiterer Zulieferer Bürokratieaufwand für den Hersteller bedeutet. Eine solche Verordnung würde die Krisenanfälligkeit von EU-Unternehmen und deren Abhängigkeit von wenigen Zulieferern vergrößern. Für die Ermittlung der Risiken und für das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen im Hinblick auf Zwangsarbeit müssten die Betriebe investieren. Die Abschaffung systembedingter Zwangsarbeit ist Aufgabe der Staaten. Die EU-Kommission muss nicht nur die wirtschaftlichen Auswirkungen innerhalb der EU in ihre Überlegungen miteinbeziehen, sondern auch die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf KMU in Drittländern. Viele EU-Betriebe haben für spezialisierte Komponenten Zulieferer weltweit, u.a. KMU in sich entwickelnden Ländern. Diese KMU müssten für die Nachweise investieren, dass deren Produkte zwangsarbeitsfrei produziert würden, bspw. durch externe Audits. Diese zusätzlichen Kosten müssten diese KMU versuchen mit höheren Preisen weiterzugeben, wodurch sich deren Wettbewerbsfähigkeit im Gegensatz zu Großbetrieben verschlechtert. Großbetriebe können solche Kosten eher kompensieren. Durch eine derartige Verordnung würde es KMU-Zulieferer in Drittländern erschwert werden Wirtschaftsbeziehungen zu EU-Betrieben aufrecht zu erhalten oder gar aufzunehmen. Die Wirtschaftsstruktur in den entsprechenden Ländern würde negativ beeinflusst werden, da für Wirtschaftsbeziehungen mit EU-Betrieben Großbetriebe in den Drittländern bevorteilt werden. Teil der angedachten Sorgfaltspflichten des Richtlinienentwurfs COM (2022) 71 ist auch das Verbot von Zwangsarbeit. Bei Inkrafttreten dieser Richtlinie würden die betroffenen Betriebe bereits ihre Lieferketten und Prozesse auf u.a. Zwangsarbeit untersuchen. So stellt sich als Wirtschaftsbeteiligter die Frage, warum zwei Rechtsakte ins Leben gerufen werden sollen, die gleiches vorsehen? Dies ist unnötiger Bürokratieaufwand. Eine solche Verordnung ist keine Ergänzung, sondern zusätzliche Belastung ohne gesellschaftlichen Mehrwert zur Vermeidung von Zwangsarbeit bei weiteren negativen Effekten auf KMU weltweit. Da diese Initiative massive negative Effekte auf sowohl europäische wie nicht-EU Betriebe haben wird, fordern wir eine klassische öffentliche Konsultation. Für die Vorbereitungsarbeiten der EU-Kommission stehen wir gerne zur Verfügung.
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