Bundesverband Deutscher Postdienstleister

BvDP

Zweck des Verbandes ist die Wahrung und Förderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Gewerbetreibenden, die Postdienstleistungen erbringen oder mittelbar dazu beitragen.

Lobbying Activity

Response to European Digital Identity (EUid)

31 Aug 2020

Feedback zur eIDAS Überarbeitung https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12528-European-Digital-Identity-EUid- Die vorgeschlagene Erweiterung der Qualified Trusted Services um Identifizierungs- und Authentisierungsdienste als eigenständige QTS ist ein sehr positives Signal. Diese Dienste sind in vielen Anwendungsfällen absolut notwendig und bilden schon jetzt als Einzel-Modul den Grundstein für viele Vertrauensdienste. Hier ist aber eine europaweit einheitliche Festlegung über den Level of Assurance der Identifizierungs- und Authentisierungsverfahren und deren Anwendbarkeit als Verfahren für die qualifizierten Vertrauensdienste unumgänglich, um nicht weiterhin mit rein nationalen Regelungen konfrontiert zu sein. Ebenso ist die Ausweitung der eID Regularien auf den Privatsektor (vgl. Option 2) ein guter Ansatz um die Einführung neuer und die Anerkennung bestehender Vertrauensdienste für Identifikationen zu fördern. Im Bereich digitaler Identitätsanbieter sehen wir einen europaweiten feinabgestimmten regulatorischen Eingriff als besonders wichtig, damit die Level-of-Assurance Festlegung für privatwirtschaftliche digitale Identitätsdienste nicht die Sicherheit bestehender notifizierter eIDs oder etablierter sicherer Identifikationsverfahren untergraben. Ziel muss es sein, die oben erwähnten eigenständigen qualifizierten Trust Services zu etablieren. Hierbei sollte sichergestellt werden, dass eine Erstidentifikation auf aktuellen Daten und sicheren Identifikationsverfahren beruht. Es sollte zwischen qualifizierten Identifikations- und Authentisierungsdiensten unterschieden werden. Ebenso ist in Konsequenz eine Umgehung dieser qualifizierten Dienste durch missbräuchliche Verwendung bestehender Vertrauensdienste (z.B. Verwendung der elektronisch qualifizierten Signatur als Identifizierungsersatz) zu unterbinden. Allerdings vernachlässigt die Kommission in den vorgeschlagenen Optionen die bestehenden qualifizierten Vertrauensdienste im Vergleich zu den eID Elementen der eIDAS Verordnung. Damit bleiben die existierenden Wettbewerbshürden unadressiert. Durch fehlende europaweit einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich der erlaubten Einsatzfelder, in denen qualifizierte Vertrauensdienste ihre Rechtswirksamkeit entfalten, und die sehr hohen Kosten für die Erlangung und Aufrechterhaltung einer Qualifizierung, werden qualifizierte Vertrauensdienste weiterhin ein Nischendasein fristen. Ein wirtschaftlicher Einsatz ist größtenteils unmöglich oder nur durch Ausweichen auf Länder mit niedrigsten Zertifizierungsanforderungen möglich. Hier müssen Regelungen gefunden werden, damit nicht durch die unterschiedlichen nationalen Regelungen die Anwendungslandschaft weiterhin national zersplittert bleibt und wirklich ein europäischer Markt für Vertrauensdienste entstehen kann. Des Weiteren ist es wünschenswert eine europaweite Vereinheitlichung der Zertifizierungsprozesse zu schaffen, um auch hier europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu erreichen. Es muss ausgeschlossen werden, dass die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden und Zertifizierungsstellen die jeder Prüfung zugrundeliegenden ETSI-Normen in unterschiedlicher Weise interpretieren und dadurch massive Unterschiede in den umzusetzenden Anforderungen entstehen.
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Response to Report on the Application of the eIDAS Regulation

21 Oct 2019

Der Bundesverband deutscher Postdienstleister (BvDP) vertritt internationale Unternehmen, die direkt oder indirekt (als Unterstützer) in den Post- und Logistikmärkten arbeiten; in den Kommunikations-, Post-, Brief- und Paketmärkten. Unser Kommentar beschreibt die Erfahrung in Deutschland. Das eIDAS Einschreiben erfüllt die Anforderungen an eine rechtsverbindliche digitale Kommunikation nach der EU-Verordnung 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung). Allerdings besteht derzeit noch keine Gleichstellung und Interoperabilität mit den De-Mail-Diensten. Bislang scheitert jedoch eine Vielzahl von Digitalisierungsbestrebungen an fehlender Vereinheitlichung und Konsequenz. - E-Government-Gesetz und Bürgerliches Gesetzbuch (u.a.) berücksichtigen beispielweise eIDAS nicht. - Die Verbindlichkeit und Nachhaltigkeit der Umsetzung fehlen. - Vertrauensdiensteanbieter fehlt die Durchschlagskraft zur Verbreitung europäischer Standards. Die Bereitstellung von Infrastruktur zur Digitalisierung der Kommunikation ist die Pflicht, die Überführung in eine Nutzung die Kür. - Gesetzliche Lücken müssen geschlossen werden und europäische Verordnungen Berücksichtigung finden. - Die Privilegierung De-Mail ist aufzuheben. - Ein enger Schulterschluss der Vertrauensdiensteanbieter zur Umsetzung der Digitalisierungsprojekte ist erforderlich. De-Mail und der eIDAS Brief sollen für die digitale Schriftkommunikation und für die Einhaltung der Textform gleichgestellt werden. Die Interoperabilität ist dabei ein wichtiger Hebel zur Gewinnung von Reichweite und Akzeptanz. Kontakt: BvDP, Addenuerallee 87, 53113, Bonn, Germany, +49 228 914 360; e.pink@bvdp.de
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