Bundesverband Deutscher Vermögensberater e.V.
BDV
Unser Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder und bringt deren fachliche Expertise in die Beratungen von Gesetzesvorhaben, Richtlinien und Verordnungen ein.
ID: 227018443661-69
Lobbying Activity
Response to Recommendation on savings and investment accounts
8 Jul 2025
Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater begrüßt den Ansatz der Europäischen Kommission, den europäischen Binnenmarkt weiter voranzutreiben bzw. vollenden zu wollen. Unsere Stellungnahme finden Sie im angehängten Dokument.
Read full responseMeeting with Markus Ferber (Member of the European Parliament)
3 Apr 2025 · EU Financial Regulation
Response to Retail Investment Package
21 Aug 2023
Die Rückmeldung/Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater finden Sie im Anhang. Der BDV ist eingetragen im Transparenzregister der Europäischen Kommission unter Kennnummer 227018443661-69. Mit freundlichen Grüßen Lutz Heer, Geschäftsführer
Read full responseResponse to Retail Investment Package
31 May 2022
In ihrem „call for evidence“ stellt die Kommission auf Seite 2 fest, „dass die Verbraucher in der EU nicht ausreichend von den Kapitalmärkten profitieren, insbesondere wegen fehlenden Marktzugangs und im Hinblick auf die Deckung des höheren Versorgungsbedarfs im Rentenalter“. Hierfür benennt sie mehrere Gründe – unter anderem:
• zu komplexe und uneinheitliche Vorschriften aus verschiedenen Rechtsrahmen
• schwache Verlässlichkeit und Qualität der erbrachten Anlageberatung aufgrund der Vergütungsstruktur der Berater und der Kostenstrukturen der Produkte
1.) Nach Auffassung der EU-Kommission fehlt den Bürgern Europas, den unbedarften „Kleinanlegern“, der freie Zugang zu Anlageprodukten mit mehr Rendite. Bezogen auf den deutschen Finanzmarkt kann der Ausgangsthese der EU-Kommission eines erschwerten Marktzugangs für Kleinanleger nicht gefolgt werden. Die Anzahl reiner Fondssparpläne, die der Wertpapierdepots und die der Aktionäre ist hierzulande stark gewachsen. Das Neugeschäft der deutschen Lebensversicherer besteht zu über 95 % aus fondsgebundenen (IBIPs) oder hybriden Produkten. Die EU-Regulierungsinitiative scheint also auf andere Märkte als Deutschland zu zielen. Daher fordern wir eine differenziertere Betrachtung der EU-Märkte und ihrer Beschränkungen. Wenn überhaupt auf dem deutschen Finanzmarkt den Verbrauchern der Zugang erschwert wird, dann durch eine übermäßige Regulierung, welche die ohnehin komplexe Materie der Geldanlage derart mit Bürokratie überfrachtet, dass sie für Kleinanleger ohne kompetenten Berater kaum mehr zu bewältigen ist. Jede neue Regulierung hat den Beratungsaufwand weiter erhöht. Bei einer EU-weiten Vereinheitlichung der Regelungen ist auch zu bedenken: die durch private Vorsorge zu schließenden Versorgungslücken sind in den EU-Ländern sehr unterschiedlich. In einigen Ländern erreichen gesetzliche und obligatorische betriebliche Rente nahezu 100% des letzten Arbeitseinkommens. In Deutschland hingegen liegt das gesetzliche Rentenniveau nur bei 48%, und betriebliche Altersversorgung gibt es nur bei ca. einem Drittel aller Unternehmen. Private Vorsorge ist deshalb unerlässlich. Ohne Beratung wird auskömmliche Alterssicherung für alle Bürger nicht zu erreichen sein. Deswegen darf die geplante EU-Regulierung dieses Ziel nicht behindern.
2.) Wir widersprechen der Auffassung der Europäischen Kommission, nach der einer der Gründe für fehlenden Marktzugang für Kleinanleger unzuverlässige und qualitativ unzureichende Qualität der Beratung ist. Für den deutschen Finanzmarkt ist diese These falsch. Es gibt dort über 200.000 selbständige Anlageberater für IBIPs und Finanzanlagen sowie ca. 23.000 Filialen der Kreditinstitute, in denen Kunden von angestellten Beratern zur Geldanlage beraten werden. Diese Berater sind unerlässlich dafür, den Kleinanlegern die Finanzmärkte und die Funktionsweise von Anlageprodukten zu erklären, den Bedarf und die Risikotragfähigkeit zu ermitteln und beim Kauf und Verkauf von Finanzprodukten zu unterstützen. Die Berater haben damit eine Schlüsselfunktion, wenn es um Marktzugang geht. Allerdings hat sich die Anzahl der Bankfilialen in den letzten 12 Jahren nahezu halbiert. Auch die Anzahl der freien Berater ist in Deutschland seit Jahren rückläufig. Die Hauptgründe liegen in einer zunehmenden Überregulierung der Anlageberatung und des Berufsbildes. Darüber hinaus werden die Einnahmemöglichkeiten für Beratung immer weiter eingeschränkt. Viele Berater können deshalb nicht mehr wirtschaftlich arbeiten und die Qualität der Beratung sinkt. Wenn der Marktzugang für Kleinanleger verbessert werden soll, muss Beratung gefördert werden, die Regulierung der Beratung muss abgebaut werden und Berater müssen die Möglichkeit haben, für ihre Tätigkeit angemessen vergütet zu werden. Weitere Einschränkungen bei der Provision werden dazu führen, dass das Beratungsangebot und die Beratungsqualität weiter abnimmt und der Marktzugang für Kleinanleger nicht verbessert, sondern verschlechtert wird.
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