Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.
BGL
1.
ID: 371194117099-35
Lobbying Activity
Response to Sustainable use of pesticides – revision of the EU rules
19 Sept 2022
Stellungnahme des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus e. V. zu dem Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung
von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt. Ziel ist eine Reduktion des Gesamteinsatzes und des Risikos chemischer Pflanzenschutzmittel um 50% bereits bis zum Jahr 2030. Dieser Entwurf enthält derzeit
auch ein, für alle EU-Mitgliedsstaaten geltendes, Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in den sogenannten sensiblen Gebieten. Zu letzteren gehören, neben Haus- und Kleingärten, auch die von der Allgemeinheit genutzten Flächen wie Parks, Spielplätze, Schulen und Sportanlagen.
Der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (GaLaBau) in Deutschland steht seit langem für einen sensiblen Einsatz von PSM. Die Landschaftsgärtner*innen arbeiten in und mit der Natur und verfügen über die nötige Expertise für eine schonende Verwendung von PSM. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) e. V. hat dazu dem GaLaBau als eine der ersten Branchen sektorspezifische Leitlinien zum Integrierten Pflanzenschutz gegeben. Aus der Sicht des BGL ist es unabdingbar, in bestimmten Bereichen auf PSM zurückgreifen zu können. Zu nennen sind hier etwa Straßenbäume. Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners z. B. und anderer Schädlinge muss – auch im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung – möglich bleiben. Aber auch in Stadtparks muss im Interesse einer adäquaten Pflege der Rückgriff auf PSM möglich sein. Dies dient nicht zuletzt dem Erhalt der Parks und den vielfältigen positiven Wirkungen von Grün- und Freiflächen für das Mikroklima, die Biodiversität und die Gesundheit der Bevölkerung. Ein komplettes Verbot der Anwendung in Stadtparks ist mithin strikt abzulehnen. Schon heute ist die Anwendung dort stark eingeschränkt.
In Bezug auf die Sportanlagen fehlt es dem Entwurf an einer klaren Einordnung der Flächen. Nicht jede Sportanlage ist als sensible, von der Allgemeinheit genutzte Fläche zu sehen. Eigentümer, Betreiber und Pflegeverantwortliche von Sportrasen sind sich der Verantwortung in Bezug auf den Einsatz von Pflanzenschutzmaßnahmen bewusst. Sie erkennen die Notwendigkeit einer Verringerung
des Risikos beim Einsatz von PSM, halten aber den Weg über eine Weiterentwicklung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) hin zu einem reduzierten Einsatz an PSM für zielführender.
Sportrasen mit seinem natürlichen Spielbelag aus Gräsern wird schon derzeit nach den Grundsätzen des IPS gepflegt. Trotz aller vorbeugenden Maßnahmen, die mit einem hohen Pflegeeinsatz verbunden sind, kommt es, auch gefördert durch extreme Witterungsverhältnisse, zu Krankheitsinfektionen, Schädlingsbefall oder zu einem starken Besatz mit unerwünschten Arten.
Die Betreiber von Sportanlagen – Kommunen, Land, Vereine, private Unternehmer u. a. – haben gegenüber den Nutzern der Flächen nicht nur Spielqualität, sondern in erster Linie auch Verkehrssicherheit und Funktionssicherheit der Sportanlagen zu gewährleisten.
Der Einsatz von chemischen PSM orientiert sich derzeit an dem notwendigen Maß, wird von sachkundigen Anwender*innen durchgeführt und erfolgt unter Beachtung aller Risikominderungs-Maßnahmen. Solange keine wirksamen und praktikablen Alternativen zur Verfügung stehen, benötigen Stadtparks, Grün- und Freiflächen oder der Sportrasen die Verfügbarkeit von PSM als letztes Mittel zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge, unerwünschter Arten und Krankheiten, nicht zuletzt, um einen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Sanierung oder Neuanlage würden andernfalls in vielen Fällen nicht finanzierbar sein. Statt einer Überreglementierung das Wort zu reden, gilt es, Innovationen zu fördern und IPS-Konzepte zu optimieren.
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