Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V.

BNN e.V.

Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V.

Lobbying Activity

Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament) and International Federation of Organic Agriculture Movements EU Regional Group and

19 Nov 2025 · Austausch über Öffnung EU-Öko-VO und NGT

Response to Strategy on Intergenerational Fairness

6 Nov 2025

Statement des BNN.Next zur EU-Strategie der Generationengerechtigkeit Der BNN.Next, das junge Netzwerk des Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V, begrüßt die Initiative der EU-Kommission ausdrücklich als wichtigen Schritt hin zu mehr Verantwortung gegenüber kommenden Generationen. Für echte Generationengerechtigkeit braucht es jedoch mehr als Absichtserklärungen: Sie muss ökologische, wirtschaftliche und kulturelle Dimensionen verbindlich verankern. Dazu gehören ein starker Fokus auf ökologischen Landbau als Fundament zukunftsfähiger Ernährungssysteme, faire Besitz- und Eigentumsverhältnisse im Ernährungssektor, gute Arbeits- und Bildungsperspektiven für junge Menschen sowie eine lebendige kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum. Generationengerechtigkeit darf nicht auf dem Papier stehen. Sie muss in den Dörfern, Höfen und Betrieben Europas spürbar werden. Die detaillierten Forderungen und Maßnahmen finden sich in unserer vollständigen Stellungnahme.
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Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament)

15 Feb 2024 · BNN-Podiumsdiskussion "Folgenabschätzung einer Deregulierung von neuen genomischen Techniken (NGT) für die Biobranche"

Response to Legislation for plants produced by certain new genomic techniques

9 Oct 2023

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren e. V. (BNN) vertritt die Unternehmen der Herstellung, des Groß- sowie Einzelhandels in der Naturkost- und Naturwarenbranche in Deutschland. Der Verband verabschiedet besondere Qualitätsrichtlinien für den Naturkostfachhandel, die über die gesetzlichen Anforderungen für Bio-Produkte hinausgehen. Für Bio-Produkte gilt ein Verbot von GVO. Durch die im Entwurf vorgesehene Deregulierung von GVO, die durch neue Gentechniken erzeugt wurden, wird die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft gefährdet, da damit der Ausschluss von GVO nicht gewährleistet werden kann. Damit steht der Entwurf der EU-Kommission im Widerspruch zu den Kernzielen der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Union zur Etablierung eines gerechteren, gesünderen und umweltfreundlicheren Lebensmittelsystems, im Zuge dessen der Anteil des ökologischen Landbaus in der EU bis 2030 auf 25 % erhöht werden soll. Im angehängten Dokument finden Sie unsere ausgeführten Forderungen u. a. nach einer umfassenden Kennzeichnungspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette für alle GVO sowie nach Maßnahmen zur Sicherung der Koexistenz.
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Meeting with Jorge Pinto Antunes (Cabinet of Commissioner Janusz Wojciechowski)

14 Feb 2023 · Evening reception and exchange with industry and association representatives, politicians and specialist journalists.

Response to Labelling of organic pet food

20 Jan 2023

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. vertritt die Unternehmen der Naturkost- und Naturwarenbranche. Der Verband verabschiedet besondere Qualitätsrichtlinien für den Naturkost-Fachhandel, die über die gesetzlichen Anforderungen für Bio-Produkte hinausgehen. Die BNN-Mitgliedsunternehmen beschäftigen insgesamt rund 18.000 Mitarbeiter*innen, darunter über 1.000 Auszubildende. Der deutsche Naturkostgroßhandel erzielte 2021 einen Umsatz von gut 2,34 Milliarden Euro. Für den Naturkost-Facheinzelhandel in Deutschland lässt sich daraus ein Umsatzvolumen von 4,21 Milliarden Euro mit Bio-Lebensmitteln und Naturwaren hochrechnen. Wir begrüßen den Vorschlag für die Kennzeichnung von ökologischem Heimtierfutter und dass die Kennzeichnung analog zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln geregelt werden soll. Eine Kennzeichnung wie bei Lebensmitteln bietet für die Endkunden, die Bio-Heimtierfutter ebenso wie Bio-Lebensmittel in der gleichen Einkaufstätte kaufen, eine gute Orientierung. In Erwägungsgrund 4 und Art. 4 des Entwurfs wird die Verwendung des EU-Bio-Logos für Bio-Heimtierfutter mit mehr als 95% der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs verpflichtend gemacht. Wir verstehen den Vorschlag so, dass er Art. 32 und 33 der VO (EU) 2018/848 ergänzt, so dass z.B. die Codenummer sowie die Herkunftsangabe verpflichtende Elemente für die Kennzeichnung von vorverpacktem Heimtierfutter werden und die Regelung zu nationalen und privaten Logos ebenfalls gilt. Dies sollte im Erwägungsgrund 4 sowie in Art. 4 des Entwurfs beispielsweise mit einer Formulierung wie "ergänzend zu Art. 32 und Art. 33 der Verordnung (EU) 2018/848." klargestellt werden, damit die Regelung für die Hersteller verständlicher wird. Wir begrüßen auch, dass eine Bio-Auslobung in der Bezeichnung möglich ist, wenn 95% der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch sind, und dass es eine Zutatenauslobung für Heimtierfutter mit weniger als 95% Bio-Zutaten geben wird. Eine Frage beantwortet der Vorschlag nicht ganz eindeutig. So geht Erwägungsgrund 2 darauf ein, dass das Heimtierfutter ökologische, Umstellungs- und nichtökologische Bestandteile enthalten darf. Es stellt sich jedoch die Frage, ob Umstellungskomponenten in einem (Misch-)Heimtierfutter überhaupt verwendet werden dürfen. Im Lebensmittelbereich dürfen pflanzliche Zutaten aus der Umstellung nur in Monoprodukten verwendet werden. Im Futtermittelbereich dürfen Umstellungskomponenten in Mischfuttermitteln verwendet werden, sofern die Futtermittel entsprechend gekennzeichnet werden. Richtet sich die Kennzeichnung von Heimtierfutter auch in diesem Punkt nach der Kennzeichnung von Lebensmitteln und so wie es in dem Entwurf angelegt ist, würde das bedeuten, dass Umstellungskomponenten in einem (Misch-)Heimtierfutter nicht verwendet werden dürfen, sondern nur als Monoprodukt als Umstellungsfutter angeboten werden dürften. Wenn wir das richtig verstehen, ist der Erwägungsgrund 2 irritierend. Wir unterstützen einen rückwirkenden Geltungsbeginn der Kennzeichnungsregelung für Heimtierfutter. In jedem Fall muss auch eine Übergangsfrist mindestens bis Ende 2023 für die Anpassung der Etiketten (neu ist z.B. ein verpflichtendes EU-Bio-Logo für vorverpacktes Bio-Heimtierfutter) sowie eine Regelung für einen unbefristeten Abkauf bereits produzierter Waren eingeführt werden. Denn für eine Umstellung von Etiketten brauchen die Hersteller Zeit, weil es derzeit besonders schwierig ist Etiketten neu zu drucken, um Etiketten aufbrauchen zu können und Kunden auf die Änderungen vorzubereiten. Die Abverkaufsregelung ist wichtig um bereits produziertes Bio-Heimtierfutter zu nutzen und es nicht verwerfen zu müssen, was ökologisch und ethisch nicht vertretbar wäre. Hinweis: Da es auch erstmals EU-Vorgaben für die Zusammensetzung von Bio-Heimtierfutter gibt (Änderungen in Anhang III der Verordnung 2021/1165) wäre es konsequent auch dafür eine Anpassungsfrist für die Produktion von Bio-Heimtierfutter vorzusehen.
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