Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.

BWP

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.

Lobbying Activity

Response to Review of EU rules on fluorinated greenhouse gases

20 Jun 2022

Die Wärmepumpen-Branche steht vor einem massiven und großflächigen Markthochlauf. Aus Gründen der Energiesicherheit und des Klimaschutzes werden politische Rahmenbedingungen derzeit so gestellt, dass Wärmepumpen innerhalb weniger Jahre zur neuen Standardheizung werden und potenziell die gesamte Bandbreite des Gebäudebestands abdecken sollen. In Folge des für den 01.01.2024 angekündigten Gebots, dass bei jeder neuen Heizung mindestens 65% erneuerbare Energien eingesetzt werden sollen, ist ein enormer Nachfrageanstieg zu erwarten. Der Absatz von Wärmepumpen würde damit von 154.000 Geräten 2021 auf ca. 500.000 bis 800.000 Geräte im Jahr steigen. Hersteller und Handwerk sollen damit binnen eineinhalb Jahren ihr Angebot um den Faktor 3 bis 5 vergrößern. Dieser Aufwuchs wird ohne einen verlässlich planbaren Einsatz von Kältemitteln nicht gelingen. Derzeit bietet die im Jahr 2015 aktualisierte F-Gase-Verordnung die erforderliche Planungsgrundlage für den Einsatz von Kältemitteln. Auf Basis dieser Grundlage haben die Unternehmen Investitionsentscheidungen getroffen. Die Nutzung alternativer Kältemittel erfordert einen hohen Entwicklungsaufwand, der auf Grundlage der langfristigen Vorgaben der aktuellen F-Gas Verordnung erfolgreich begonnen wurde. Vor dem Hintergrund eines erforderlichen erheblich höheren Marktwachstums bei Wärmepumpen, als es im Jahr 2015 angenommen wurde, entspricht die Einhaltung der F-Gase-Verordnung von 2015 bereits einer drastischen Verschärfung der Anforderungen. Der nun vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission (DG Clima) zur Revision der Verordnung schlägt in dieser Situation einen drastischen Bruch mit den bisherigen Rahmenbedingungen vor. Der BWP weist diesen Entwurf mit Nachdruck zurück: Unter diesen Bedingungen wären die energie- und klimapolitischen Ziele nicht zu erreichen. Der vorgelegte Entwurf zur Revision der F-Gas-Verordnung verhindert aktiv die Umstellung der Wärmeerzeugung von Gebäuden auf erneuerbare Energien. Der in der aktuell geltenden Fassung der F-Gase-Verordnung vorgesehene Phase-Down, mit den beschlossenen Reduktionsschritten in den Jahren 2027 und 2030, sollte angesichts des angestrebten Markthochlaufs von Wärmepumpen Bestand haben. Weitere Reduktionsschritte können nach 2030 erfolgen. Der Phase-Down-Mechanismus sollte das maßgebliche Instrument der F-Gas-Verordnung bleiben und nicht durch selektive Produktverbote unterminiert werden. Für die breite Anwendung von Wärmepumpen bedarf es einer technologieoffenen Lösung im Rahmen der Phase-Down Systematik. Die Stellungnahme befasst sich im Folgenden mit den potenziellen Auswirkungen der Kommissionsvorschläge zu Phase-Down und Einsatzverboten. Der BWP behält sich weitere Ergänzungen und Ausführungen zu bestimmten Einzelvorschriften vor.
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