Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V.

BWSI

Der Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V.

Lobbying Activity

Response to Restrictions on bisphenol A (BPA) and other bisphenols in food contact materials

8 Mar 2024

Wir bedanken uns für die eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme zum Verordnungsentwurf der Kommission zum Verbot der Verwendung von Bisphenol A und anderen Bisphenolen in Lebensmittelkontaktmaterialien, von der wir gerne aus Branchensicht Gebrauch machen. Für unsere Mitglieder ist es wesentlich, die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten und die Einhaltung der gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher sicherzustellen. Der vorliegende Verordnungsentwurf wurde vor dem Hintergrund der Stellungnahme der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) mit einer drastischen Absenkung des TDI-Wertes von BPA erarbeitet. In diesem Kontext weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es bis heute nicht ausgeräumte wissenschaftliche Divergenzen zwischen der EFSA und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) gibt. Unsere Mitgliedsunternehmen sind an verschiedenen Stellen der Wein-, Sekt- und Spirituosenproduktion auf spezifische Anlagenteile angewiesen, welche teilweise BPA bzw. BPA-basierte Materialien enthalten. Grundsätzlich sehen wir die speziellen Anwendungsbereiche durch den Verordnungsentwurf insbesondere für die Ausnahmeregelungen für BADGE-basierte Hochleistungslacke und -beschichtungen sowie für Polysulfonharze zur Verwendung in Filtermembranen - grundsätzlich gewürdigt. Teilweise besteht jedoch Bedarf zur Klarstellung. Die in der Wein- und Sektherstellung verwendeten BADGE-basierten Epoxidharzbeschichtungen helfen u.a. die Migration von ungewünschten Fremdstoffen aus Sektdrucktanks aus Stahl und Weintanks aus Stahl bzw. Beton in das Produkt zu verhindern. Heute gibt es auf dem Markt hierfür keine gleichwertigen Alternativen. Unsere Branche wäre von der Nachweisgrenze von 0,01 mg/kg in Produkten, die mit diesen BADGE-basierten Beschichtungen in Berührung kommen, betroffen. Damit sich die Unternehmen bestmöglich auf die neue Verordnung vorbereiten können, sind jedoch Klarstellungen zu den Kontrollverfahren erforderlich, mit denen bestätigt werden soll, dass der BPA-Grenzwert in den Erzeugnissen eingehalten wird. Es bestehen Unklarheiten zu Artikel 10 Abs. 7 des Verordnungsentwurfs, der sich mit den Übergangsregelungen beschäftigt. Nach unserer juristischen Lesart des Verordnungsentwurfs gewährt Artikel 3 Abs. 2 einen vollumfänglicher Bestandsschutz für eingebaute Teile - u.a. auch in Betrieb befindliche Tanks und Behälter - auf denen BADGE-basierte Hochleistungslacke und -beschichtungen aufgebracht sind. Die Regelung in Artikel 10 Abs. 7 begrenzt diesen Bestandsschutz nicht auf einen Zeitraum von zehn Jahren. Die 10-Jahres-Frist in Artikel 10 Abs. 7 bezieht sich vielmehr auf den Verkauf von solchen Materialien, die während der Übergangszeit hergestellt und dann von Händlern auf Lager gehalten werden (z.B. Ersatzteile für Maschinen). Wir schlagen daher die folgende Klarstellung vor: By derogation from paragraph 5, final food contact articles to be used in professional production equipment not complying with this regulation shall be removed from the market stocks at the latest 10 year following the expiry of the applicable transitional period. Unklar bleibt auch, ob die Instandhaltung bzw. Reparatur von Materialien und Gegenständen mit BADGE-basierten Hochleistungslacken und -beschichtungen oder Polysulfonharzen zur Verwendung in Filtrationsmembranen der Verordnung und den daraus resultierenden Monitoring-Anforderungen entsprechen muss. Wir gehen nicht davon aus, dass dies der Fall ist. Falls doch, sollten konkrete Anleitungen zur Durchführung des Monitorings gegeben werden. Die gemeinsame Stellungnahme zusammen mit dem Verband Deutscher Sektkellereien e.V. finden Sie beigefügt als Anhang.
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