Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.

BVE e. V.

Die BVE ist der wirtschaftspolitische Spitzenverband der deutschen Ernährungsindustrie.

Lobbying Activity

Meeting with Christophe Hansen (Commissioner)

17 Jan 2025 · Mutual introduction and general views on simplification and international trade

Response to Revision of the Union Customs Code

12 Sept 2023

Die Ernährungsindustrie ist der drittgrößte Industriezweig in Deutschland und setzt jeden dritten Euro im Ausland um. Mit einem Anteil von gut 70 Prozent exportiert die Ernährungsindustrie den Großteil ihrer Erzeugnisse in den europäischen Binnenmarkt. Dieser bietet einzigartige Vorteile für den Export von Lebensmitteln: Zollfreiheit, größtenteils harmonisierte Regeln und Standards sowie kurze Transportwege. Die Zielsetzung der EU-Kommission, mit der EU-Zollreform die Vielzahl zollrechtlicher Regelungen besser abzustimmen und wo möglich zu bündeln und zu vereinfachen, wird von der Ernährungsindustrie ausdrücklich begrüßt. Die Zollabwicklung im EU-Binnenmarkt muss praxistauglich erfolgen und auch den Erfordernissen kleiner und mittelständischer Betriebe gerecht werden. Daher sollte auch die Absenkung von Bürokratie- und Verwaltungskosten in den Unternehmen mit der EU-Zollreform im Fokus stehen. Das betrifft nicht nur bestehende, sondern auch zukünftige Aufgaben des Zolls und die Verpflichtungen der Unternehmen durch neue Politikfelder, z. B. durch die Umsetzung der Entwaldungs-Richtlinie oder den Carbon Border Adjustment-Mechanismus. Hier gilt es bereits frühzeitig, eine praktikable Integration in die bestehenden oder noch zu schaffenden Systeme aufzunehmen, so dass auch die Umsetzung durch die Unternehmen mitgedacht wird. Die mit der EU-Zollreform angestrebte Vereinfachung der behördlichen Prozesse muss zwingend auch in eine Vereinfachung der zollrechtlichen Prozesse in den Unternehmen führen. Daher gibt die deutsche Ernährungsindustrie in ihrer Stellungnahme wichtige Empfehlungen ab.
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Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament)

17 Mar 2023 · Input bei Webinar zum Thema Green Deal

Response to Sustainable corporate governance

11 May 2022

Die deutsche Ernährungsindustrie steht zu ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten an ihren Produktionsstandorten und in ihren Lieferketten im In- und Ausland. Bei der Risikoerkennung und der Abhilfe von Missständen sind die Unternehmen jedoch zwingend auf die Unterstützung der Politik nicht nur auf nationaler und europäischer Ebene angewiesen, sondern auch in den Lieferländern vor Ort. Die BVE begrüßt daher grundsätzlich die Zielsetzung der EU-Gesetzgeber die Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten in der EU mit einem größtmöglichen Maß an Harmonisierung umzusetzen. Die vorgeschlagene EU-Richtlinie „über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937“ muss folglich auch zum Ziel haben, unnötige Bürokratie und Verzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Hierzu braucht es eine größtmögliche Konkretisierung der Richtlinie um den Umsetzungsspielraum der EU Mitgliedstaaten möglichst im Sinne einer EU-weiten Harmonisierung zu beschränken. Notwendig ist auch eine gründliche Folgenabschätzung. Bedenklich stimmt hier das zweimalige negative Votum des EU-Ausschusses für Regulierungskontrolle. Der unabhängige Ausschuss hatte den Kommissionsvorschlag zur Richtlinie gleich auf mehreren Ebenen als problematisch bewertet und festgestellt, dass die Folgen der Regulierung nicht ausreichend durch die Kommission abgeschätzt wurden. Dies unterstreicht die Sorge der BVE, dass mögliche Folgen der Umsetzung sowie begründete Bedenken nicht in die politische Gesamtabwägung einbezogen worden sind. Zur Ausgestaltung des oben genannten Richtlinienentwurfes übermittelt die BVE beiliegende Stellungnahme mit Vorschlägen zur Konkretisierung. Besonders betonen möchte die BVE, dass es für die Ernährungsindustrie als ein hauptsächlich von KMU strukturierter Sektor wichtig ist, die KMU von den Verpflichtungen zur Nichtberichterstattung strikt und generell auszunehmen. Wenngleich der Anwendungsbereich des Richtlinienvorschlages KMUs ausnimmt, so stellt dies dennoch keine Erleichterung für die KMUs in den Lieferketten dar, da die unter die Gesetzgebung fallenden Unternehmen die Anforderungen an die KMU weitergeben werden, wenn über Lieferkettenbeziehungen oder Finanzierungsfragen entschieden werden muss. Diese Belastungen müssen verringert werden, in dem den betroffenen Unternehmen weitere Entlastungen von KMU-Zulieferern gestattet werden. Unklar bleibt, warum die Richtlinie bestimmte Sektoren als "risikoreich" hervorheben soll. Die Nennung von Sektoren wie der Ernährungsindustrie im Allgemeinen dürfte sich nicht nur auf die sektorale Gesetzgebung auswirken, sondern würde de facto Unternehmen, die nicht unbedingt ein hohes Risiko darstellen, unberechtigterweise einbeziehen und als nicht nachhaltig bezeichnen. Daher sehen wir weder die Notwendigkeit noch die Gründe für eine Einschätzung der gesamten Ernährungsindustrie und Lebensmittelwertschöpfungsketten als menschenrechtlich und umweltbezogen risikobehaftet. Sollten besonders risikobehaftete Lieferketten in dem Richtlinienvorschlag definiert werden sollen, so müssen dafür transparente, objektive und nachvollziehbare Gründe dargelegt werden. Die BVE lehnt zudem die in dem Richtlinienvorschlag vorgesehene Regelungen zu einer unverhältnismäßigen und vom Risiko nicht umfänglich zu beherrschenden Haftung der Unternehmen für ihre Lieferketten als unverhältnismäßig ab. Die Einführung einer Lieferkettenhaftung steht im klaren Widerspruch zu den VN-Leitprinzipien, die eine Risikoverlagerung auf Unternehmen ausschließen. Auch wird befürchtet, dass eine Haftungsregelung für Unternehmen negative entwicklungspolitische Auswirkungen haben könnte, insbesondere, wenn sich Unternehmen aus Staaten mit herausfordernder Menschenrechtslage zurückziehen.
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Response to Empowering the consumer for the green transition

5 May 2022

Die deutsche Ernährungsindustrie bekennt sich dazu, insbesondere die Transparenz über den ökologischen Fußabdruck von Lebensmitteln und Getränken – als aussagekräftiges Instrument einer ganzheitlichen Bewertung von Umweltleistungen von Produkten – zu erhöhen und den Verbrauchern klare und zuverlässige Informationen zur Verfügung zu stellen. Die BVE unterstützt daher die Absicht der Europäischen Kommission mittels des Richtlinienvorschlags „zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen“ die Verbraucherinformationen zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistungen von Produkten zu verbessern und damit EU-weit harmonisierte Regeln für die freiwillige Bereitstellung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsinformationen zu Produkten für die Verbraucher zu schaffen. Die BVE begrüßt es, wenn Verbraucher in die Lage versetzt werden, umweltverträglichere Entscheidungen zu treffen und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer in der EU geschaffen werden. Durch einen verhältnismäßigen Rechtsrahmen, kann die EU dazu beitragen, den Markt in Richtung nachhaltigerer Produkte zu lenken und die Unternehmen bei der kohärenten Verbesserung ihrer Lieferketten zu unterstützen. Dies wird den Austausch glaubwürdiger Informationen fördern, irreführende Behauptungen verhindern und die Bereitstellung solcher Informationen für die Verbraucher auf dem Binnenmarkt harmonisieren. Es muss dabei jedoch darauf geachtet werden, dass Umweltaussagen nur auf nachvollziehbaren wissenschaftlichenErkenntnissen erfolgen dürfen, die für alle Hersteller in der Europäischen Union gleichermaßen gelten, um einer Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken. Für einen nachhaltigeren Einkauf sollten daher die gleichen Maßstäbe für die Auslobung von Umwelteigenschaften der Produkte festgelegt werden, da es sonst an jeglicher Vergleichbarkeit fehlt. Die vorgelegte Richtlinie ergänzt durch die Initiative für Umweltaussagen und die Initiative für nachhaltige Produkte sollten kohärent ausgestaltet diesen verhältnismäßigen Rechtsrahmen schaffen. Zur Ausgestaltung des oben genannten Richtlinienentwurfes möchten wir daher wichtige Anmerkungen mit unserer Stellungnahme übermitteln.
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Response to Enhancing Market transparency in the agri-food chain

7 Jun 2019

Wettbewerbsfähige europäische Lebensmittellieferketten sind ein grundlegendes Interesse der deutschen Lebensmittelhersteller. Die deutsche Ernährungsindustrie ist der größte Lebensmittelproduzent der EU und sowohl auf faire und transparente Marktbedingungen beim Einkauf von Qualitätsagrarrohstoffen sowie dem Absatz ihrer eigenen Verarbeitungsprodukte angewiesen.Während auf der Erzeuger- und Verarbeitungsebene eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen im Wettbewerb zu einander stehen, so führt der Weg zum Endverbraucher für viele Hersteller allein über den stark konzentrierten Lebensmitteleinzelhan-del. Knapp drei Viertel des Lebensmittelumsatzes am Endverbrau-chermarkt entfallen auf fünf große Einzelhandelsunternehmen. Für die Lebensmittelhersteller bedeutet das einen intensiven Wettbewerb um die begrenzten Plätze bei den Listungen der Handelsunternehmen.Die deutsche Ernährungsindustrie begrüßt daher Initiativen der EU Kommission, die zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittellieferketten führen. An den Agrarmärkten sind aus Sicht der deutschen Ernährungsindustrie bereits alle notwendigen Informationen über Preise aus privaten und öffentlichen Quellen verfügbar. Es besteht also ausreichend Markttransparenz an den Agrarmärkten. Markttransparenz ist kein Selbstzweck. Markttransparenz ist vielmehr ein notwendiges Mittel, damit die Marktteilnehmer Handlungsentscheidungen auf der Basis fundierter Informationen treffen können und damit es einen funktionierenden Wettbewerb gibt. Es gibt aus Sicht der BVE keine Daten, deren zusätzliche verpflichtende Offenlegung eine Verbesserung der für marktkonformes Verhalten der Marktteilnehmer notwendigen Information mit sich bringen würde. Zusätzliche Informationen der Art, wie sie die Kommission vorschlägt, könnten sogar dazu führen, dass die Marktteilnehmer, deren Marktstellung die Kommission zu stärken beabsichtigt (Landwirtschaft, kleine und mittlere Lebensmittelhersteller) in der Kettecgegenüber den Abnehmern auf Seiten des Lebensmitteinzelhandelscgeschwächt werden. Die EU-Kommission hat zudem keine valide Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt. Aus dem derzeitigen Vorschlag der Kommission ist somit kein Mehrwert für die kleinen und mittelständischen Unternehmen auf Erzeuger- und Verarbeitungsebene ableitbar, vielmehr ist eine Benachteiligung gegenüber Marktpartnern mit größerer Verhandlungsmacht sowie unverhältnismäßig hohe statistische Berichtspflichten zu befürchten. Der Austausch von marktrelevanten Informationen zwischen Wettbewerbern kann unterschiedliche Wirkungen auf den Wettbewerb haben und muss stets im Einklang mit dem Kartellrecht stehen. Zwar ist die Koordinierung über den Markt kartellrechtlich zulässig, dennoch dürfen aus Sicht der BVE hier keine preisbezogenen Informationen (bspw. Einkaufs-, Verkaufs- und Wiederverkaufspreise einschließlich Listenpreise, etc.) über öffentliche Quellen verfügbar gemacht werden, da dies den Wettbewerb eindeutig verzerren würde. Es muss gewährleistet bleiben, dass Unternehmen selbstständig ihre Preispolitik festlegen können und nicht unter einen unfairen Verhandlungsdruck geraten.
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Response to Reducing marine litter: action on single use plastics and fishing gear

23 Jul 2018

Die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) erachtet den von der EU-Kommission beabsichtigten Schutz der Meere vor Kunststoffeinträgen als ein wichtiges und ernstzunehmendes Anliegen. Trotzdem darf dabei nicht vergessen werden, dass Kunststoffverpackungen eine wichtige Funktion haben: Sie schützen Verbraucher und Produkte. Kunststoffverpackungen sorgen beim Transport für die Sicherheit eines Produktes. Darüber hinaus unterstützen sie seine Haltbarkeit und leisten einen wichtigen Beitrag gegen die Lebensmittelverschwendung und für den Umwelt- und Klimaschutz. Daher fordert die BVE ein sachgerechtes und ausgewogenes Vorgehen der EU-Kom-mission. Dem trägt der vorliegende Richtlinienvorschlag nicht in vollem Umfang Rechnung. Die BVE kritisiert zum einen die vorgesehene Vorgabe, den Einsatz von Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff zu reduzieren als nicht zielführend. Zum anderen lehnt der Verband die vorgesehene Vorgabe, Getränkeflaschen aus Kunststoff zukünftig dauerhaft mit ihren Verschlüssen zu verbinden, als nicht erforderlich und unverhältnismäßig ab. Das begleitende Positionspapier der BVE nimmt hierzu ausführlich Stellung.
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Response to Initiative to improve the Food Supply Chain

12 Jun 2018

Die Thematisierung unlauterer Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittellieferkette durch die EU-Kommission ist aus Sicht der deutschen Ernährungsindustrie nachvollziehbar. Beschaffungsvolumen, Gesamtverkaufsfläche, Anzahl der Standorte sowie die hohe Präsenz in den Vertriebsschienen und ein breites Angebot von Hersteller- und Handelsmarken in allen Preissegmenten haben zu einer Dominanz der vier führenden Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland geführt. Die damit verbundenen Strukturvorteile können bei Verhandlungen genutzt werden und sich zu Lasten der Hersteller auswirken. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der „Sektoruntersuchung Le-bensmittelhandel“, die im September 2014 vom Bundeskartellamt veröffentlicht wurde. Dieser Befund ist nach wie vor aktuell. Immer wieder ist von Nahrungsmittelproduzenten zu vernehmen, dass sie im Rahmen ihrer Lieferbeziehungen mit den Handelshäusern mit Forderungen konfrontiert werden, die oftmals nicht nur als grenzwertig erachtet werden, sondern für die keine Rechtsgrundlage besteht. Im Hinblick auf fehlende alternative Absatzmöglichkeiten im Inland stellt diese Handelskonzentration und die mit ihr verbundenen Begleiterscheinungen für die Hersteller eine große Herausforderung dar. Sie lassen sich deshalb häufig auf unberechtigt empfundene Forderungen ein, um ihre Listungen bei den entsprechenden Händlern nicht zu verlieren oder keine anderweitige wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Dies wirkt sich auf die gesamte Lebensmittellieferkette aus. Es ist deshalb sachgerecht, dass die EU-Kommission auf das Problem unlauterer Handelspraktiken aufmerksam geworden ist und versucht, diesem entgegenzuwirken. Rechtsetzende Maßnahmen, die dieses Verhalten aufgreifen, müssen praxistauglich und zielführend sein. Dies betreffend gibt der Richtlinienvorschlag Anlass zu Anmerkungen insbesondere zu Artikel 1, 3 und 5. Die Anmerkungen sind vollumfänglich der beiliegenden Stellungnahme zu entnehmen.
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