Deutsche Energie-Agentur (dena)
dena
dena is Germany’s centre of expertise for energy efficiency, renewable energy sources and intelligent energy systems.
ID: 125932422883-20
Lobbying Activity
Response to Revision of the Renewable Energy Directive (EU) 2018/2001
18 Nov 2021
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) begrüßt die Revision der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (EE-Richtlinie - 2001/2018) als Teil des „Fit for 55“-Pakets zur Anpassung zentraler europäischer Klima- und Energiegesetzgebungen im Rahmen des Green Deals. Die in der Richtlinie verankerten Ziele für die EE-Anteile für Strom, Wärme und Transport bis zum Jahr 2030 sind maßgeblich für die EU-weite Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2050.
Die Klimapolitik ist für einen Industriestandort wie Deutschland von zentraler Bedeutung. Mit dem geänderten Klimaschutzgesetz 2021 hat die Bundesregierung eine verbindliche Treibhausgasreduzierung von mindestens 65 Prozent bis 2030 gesetzlich verankert. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, werden neben der CO2-Besteuerung, dem Kohleausstieg und dem Umbau der Mobilität insbesondere auch dem beschleunigten Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energien über alle Sektoren hinweg eine zentrale Bedeutung zukommen. Deutschland sollte sich daher im Rahmen der Verhandlungen zur Revision der EE-Richtlinie als Fürsprecher ambitionierter Vorgaben, die die Potenziale der verschiedenen erneuerbaren Energieträger und –formen berücksichtigt, positionieren.
Die dena begrüßt, dass mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der EE-Richtlinie das bisherige Ziel von mindestens 32 % erneuerbarer Energien im Bruttoenergieendverbrauch der Union im Jahr 2030 an den Klimazielen des Green Deals ausgerichtet wird. Allerdings ist das vorgeschlagene Ziel von 40% aus Sicht der dena nicht ambitioniert genug und sollte zudem an flankierende Maßnahmen zur konkreten Umsetzung des Ausbaus der entsprechenden Produktionskapazitäten und Infrastrukturen in den Mitgliedsstaaten gekoppelt sein. Ziel der Revision muss sein, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 deutlich zu erhöhen. Dies sollte in einer mit dem gesamten europäischen klimapolitischen Regelwerk kohärenten Weise (insbesondere im Zielniveau abgestimmt mit den Vorgaben der Emissionshandelsrichtlinie und der Lastenteilungsverordnung) geschehen, um Emissionen zu vermeiden und die Verpflichtungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen nicht weiter hinauszuzögern.
Mit einer schnellstmöglichen Anpassung der Richtlinienziele und dem damit beschleunigten Einsatz von erneuerbaren Energien in allen Sektoren können – flankiert durch eine konsistente Spezifizierung klimafreundlicher Wirtschaftsaktivitäten in der EU-Taxonomie - frühzeitig Fehlinvestitionen vermieden und der kostengünstigste Weg zur Klimaneutralität beschritten werden. Damit wird auch der Übergang zu einem stärker integrierten Energiesystem und den Zielen der europäischen Wasserstoffstrategie beschleunigt.
Unsere Positionen und Vorschläge zu den Bereichen Bioenergie, erneuerbarer Strom, erneuerbarer Wasserstoff und dessen Derivate, Gebäude sowie Verkehr finden sich im Einzelnen in der beigefügten Stellungnahme.
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