Deutscher Ferienhausverband

DFV

Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist Deutschlands größter Branchenverband im Ferienhaussegment.

Lobbying Activity

Response to European Affordable Housing Plan

3 Jun 2025

Kurzzeitvermietungsangebote (STR) erfreuen sich großer Beliebtheit bei Reisenden. Vor allem Familien finden dort eine preisgünstige und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Unterkunft. Aber auch für Reisende mit Haustier, Kleingruppen und Paare sind STR attraktiv. Gleichzeitig sind STR nicht nur für den Tourismus bedeutsam. Auch Unternehmen, Handwerksbetriebe, Sprachschulen, Universitäten und kulturelle Einrichtungen greifen darauf zurück. Die Zeiträume bewegen sich von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten. STR insbesondere in Städten haben keine signifikanten Auswirkungen auf Mietpreisentwicklung und Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum. Dies liegt vor allem daran, dass die Zahl der ganzjährig als STR genutzten Wohnungen sich i.d.R. zwischen 0,2 0,5 % des gesamten Wohnungsbestandes bewegt. Die Zahl der als STR genutzten Wohnungen ist viel zu klein, um einen signifikanten Einfluss auf den Markt zu haben. Berlin als Großstadt mit dem größten Angebot an STR in Deutschland hatte 2021 einen Wohnungsbestand von 1,9 Millionen Wohnungen. Nur 1% davon wurde als STR genutzt. Diese Zahl umfasst auch gewerbliche Angebote. Diese Wohnungen werden nicht dem Mietmarkt entzogen. Das gilt auch für Homesharing und Zweitwohnungen. Obwohl Berlin seit 2014 das strengste Zweckentfremdungsgesetz Deutschlands hat, steigen Wohnraummangel und Mieten. Wir verweisen auf die Studie von Fraunhofer IAO (2024), die den Effekt von STR auf den Wohnungsmarkt und auf die lokale Wirtschaft untersucht hat https://tinyurl.com/5xhkf76r und eine Studie von DICE Consult im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums https://tinyurl.com/33v8zkyx. Im ländlichen Raum ist der Anteil von STR am Gesamtbestand oft höher. Gleichzeitig ist der Ferienhaustourismus dort von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Der DFV hat 2024 in einer Studie gemeinsam mit Statista Q 2024 die ökonomische Bedeutung des Ferienhausmarkt in D evaluiert: 2,6 Mio. Betten in 550.000 Quartieren, 307 Mio. Übernachtungen (250 Mio. bei privat). 82% der Anbieter sind Privatvermieter. Die Ferienhausgäste erbringen einen Umsatz von 29 Mrd. Euro im Jahr. 25% der Ausgaben entfallen auf die Beherbergung, 75% fließen in Restaurants, Einzelhandel, Dienstleistungen und Freizeit- und kulturelle Angebote vor Ort. Die Ferienhausgäste sorgen für ein Äquivalent von 280.000 Vollzeitstellen. Bestimmende Faktoren für den Mangel an (bezahlbarem) Wohnraum sind vor allem mangelnde (öffentliche) Bautätigkeit, stark gestiegene Baukosten, langwierige Genehmigungsverfahren und der starke Zuzug vor allem in Städte. Dem steigenden Bedarf steht in D eine sinkende Zahl fertiggestellter Wohneinheiten gegenüber. Inflation und gestiegene Energiekosten führen ebenfalls zu steigenden Mieten. Wir haben großes Verständnis dafür, dass Städte und Kommunen für bezahlbaren Wohnraum sorgen wollen. Wir unterstützen ebenso Bemühungen, die Tourismusakzeptanz zu fördern, Touristenströme zu entzerren und ein Kippen touristisch beliebter Stadtteile und Orte zu vermeiden. Jede Regulierung muss aber evidenzbasiert und maßvoll sein und die Wirksamkeit muss evaluiert werden. Es sollten Daten über Ausmaß und Umfang der STR in den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt erhoben werden. Nur dann kann man zweifelsfrei erkennen, wo es ggf. Fehlentwicklungen gibt, denen man passgenau regulatorisch begegnen kann und die Wirksamkeit evaluieren. Insofern begrüßen wir die EU-Verordnung (EU) 2024/1028, die durch Datenaustausch für mehr Transparenz auf dem STR-Markt sorgen soll. Darüber hinaus halten wir es für sinnvoll, dem steigenden Zuzug in die Städte durch einen konsequenten Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs entgegenzuwirken, sowie Maßnahmen zu ergreifen, Wirtschaftsunternehmen und damit Arbeitsplätze in strukturell schwachen Regionen anzusiedeln. Weitere Bausteine stellen der Abbau bürokratischer Hindernisse im Baurecht, sowie eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung dar.
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Response to Package travel – review of EU rules

13 Mar 2024

Dear Ladies and Gentlemen, Deutscher Ferienhausverband/German Holiday Home Association DFV backs the statement given by Aktionsbündnis Tourismusvielfalt. Ive included a copy of the statement. Kind regards Michelle Schwefel
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Response to VAT in the Digital Age

4 Apr 2023

Wir danken herzlich für die Möglichkeit, den Vorschlag der Kommission zu kommentieren. Der Deutsche Ferienhausverband unterstützt ausdrücklich Bemühungen der Kommission, mehr Steuertransparenz anzustreben und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Die im Entwurf VAT in a Digital Age (ViDA) vorgesehene digitale Registrierung in einem Mitgliedsstaat, die für die gesamte EU gilt, und die Standardisierung der Meldepflichten stellen eine Vereinfachung für Unternehmen dar, die grenzüberschreitend Ferienwohnungen und -häuser anbieten und vermitteln. Nichtsdestotrotz hegen wir erhebliche Bedenken gegen grundlegende Elemente des Entwurfs: 1. ViDA sorgt für weitere bürokratische Lasten 2. ViDA benachteiligt private Vermieter und kleine und mittelständische Unternehmen unverhältnismäßig 3. ViDA sorgt mit dem Deemed Supplier Regime für neue Ungerechtigkeiten und Belastungen 4. ViDA hebelt Ausnahmeregelungen für Kleinunternehmer aus 5. ViDA diskriminiert einseitig einen Vertriebskanal 6. ViDA verteuert Urlaub in Short Term Rentals (STR) in der EU und stellt eine zusätzliche Steuer auf Tourismusleistungen dar Unsere ausführliche Argumentation entnehmen Sie bitte der angehängten Datei.
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Response to Short-term rental initiative

11 Jan 2023

Mit der Short Term Rental Initiative hat die EU-Kommission einen entscheidenden Schritt zur Harmonisierung der Regulierung und einer größeren Transparenz für den Online-Ferienhausmarkt vorgelegt. Der Deutsche Ferienhausverband begrüßt diese Initiative ausdrücklich. Die aktuell existierenden, mannigfachen Regelungen nicht nur zwischen den Mitgliedsstaaten, sondern auch innerhalb einzelner Mitgliedsstaaten Deutschland ist da ein gutes Beispiel machen die Situation für Vermittler zunehmend schwierig, da unterschiedlichste Regelungen wie zum Beispiel Zweckentfremdungsverbote zu beachten und zu kommunizieren sind und Auskunftsersuchen nicht selten im Konflikt zu anderen rechtlichen Regelungen wie dem Datenschutz stehen. Wir begrüßen ebenfalls den Ansatz einer europaweiten Registrierung für Ferienwohnungen und -häuser und erhoffen uns daraus eine höhere Transparenz für den Markt. Die Entscheidung, ob eine Regulierung wie z.B. ein Zweckentfremdungsverbot angemessen, maßvoll und zielführend ist, sollte stets evidenzbasiert getroffen werden, die erhobenen Daten können dazu maßgeblich beitragen. Positiv zu werten ist auch, dass die Verordnung einen sinnvollen Rahmen setzt, welche Auskunftspflichten der Gastgeber (personenbezogenen Daten) und welche die Plattformen (Tätigkeitsdaten) erfüllen müssen. Das begrenzt die administrative Belastung der Unternehmen, berücksichtigt die Verantwortlichkeiten der Beteiligten und trägt dem Interesse der Gastgeber, personenbezogene Daten vor dem unnötigen Zugriff Dritter zu schützen, Rechnung. Nichtsdestotrotz entstehen den Unternehmen zusätzliche Kosten für Sammlung, Aufbereitung und Übermittlung der Daten, sowie die Überprüfung, wie auch für die Einrichtung eines Feldes für die Registriernummer. Dies ist angesichts der ohnedies gerade in jüngster Zeit drastisch gestiegenen administrativen Belastungen (z.B. durch DAC7, DSA) kritisch zu sehen. Mit der Verordnung VAT in the Digital Age steht ein weiteres Vorhaben bevor, dass mit zusätzlichen umfassenden Verpflichtungen verbunden ist. Dies stellt insbesondere für kleine und mittelständische Anbieter eine wachsende Bürde dar. Wir begrüßen, dass eine Auskunftspflicht für die Plattformen daran geknüpft werden soll, dass ein verordnungskonformes Registrierungsverfahren eingerichtet wird. Zu begrüßen ist außerdem, dass anders als bei DAC7 eine Plattformdefinition gewählt wurde, die Dienstleister wie Channel Manager, die nichts anderes tun als ein Inserat auf mehreren Plattformen zu verbreiten, - zumindest unserem Verständnis nach - der Meldepflicht nicht unterliegen, sondern dass diese sich auf die eigentliche Vermittlungsplattform und den Host beschränkt. Es bleiben aber offene Fragen und Unklarheiten Harmonisierung - Einer der größten Knackpunkte liegt darin, dass die Verordnung zwar einen Rahmen für Auskunftsersuchen und Registrierung setzt, zugleich aber sehr breiten Raum für nationale und regionale zusätzliche Erfordernisse und Beschränkungen lässt. Zwar wird darauf hingewiesen, dass diese verhältnismäßig, nicht diskriminierend und mit dem Unionsrecht vereinbar sein müssen, ein zu weiter Spielraum könnte jedoch das Bemühen konterkarieren, eine größere Harmonisierung und die damit erhoffte Entlastung der Unternehmen von hohem bürokratischen Aufwand zu erzielen. Auch soll der Spielraum der Mitgliedsstaaten, eigene Regularien in Bezug auf Besteuerung oder Sicherheitsanforderungen zu fassen, erhalten bleiben. Das ist zwar nachvollziehbar, birgt aber die Gefahr einer weiteren Fragmentierung. Weitere Unklarheiten sehen wir in den Bereichen: - Registierung (Verfahren, Gültigkeit, Ausnahmen) - Kosten - Auskunftspflichten (Schnittstelle, Aufwand, Auskunftsverpflichtungen in bestimmten Situationen, Regelung für KMUs, Meldezeitpunkt) - Überprüfungspflicht (Umfang, Sanktionen). Für Details verweisen wir auf unsere komplette Stellungnahme im Anhang
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Response to Short-term rental initiative

14 Oct 2021

STR ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, niedrigschwellig unternehmerisch tätig zu sein. STR ist auch in strukturschwachen Regionen gut anzusiedeln, schafft und sichert Arbeitsplätze, nicht nur entlang der touristischen Wertschöpfungskette, sorgt für Steuereinnahmen, befördert den Ausbau der Infrastruktur (digital und Mobilität) und schafft und erhält Kultur- und Freizeitangebote, die auch den Einheimischen zugutekommen. Die Corona-Krise hat den Trend zu naturnahem, individuellem Urlaub in STR weiter beflügelt. Zudem sind die Schwellen, den Betrieb nach Beherbergungsverboten wieder hochzufahren, bei STR deutlich geringer als bei anderen Unterkunftsformen. Damit kommt STR ein maßgeblicher Anteil bei der Erholung der Wirtschaft beim Restart zu. Zugleich ist der Sektor mit seinen mittelständischen, kleinen und kleinsten Anbietern anfällig: Regulierungen treffen diese überproportional und können dafür sorgen, dass sie vom Markt verschwinden. Gatekeeper wie Google bedrohen Marktzutritt und Marktteilhabe für alle Wettbewerber und stören das level playing field des single market nachhaltig. Grundsätzlich begrüßen wir die Initiative der EU-Kommission, einen transparenten und maßvollen Rahmen zur Regulierung von STR zu schaffen und damit insbesondere auch das wachsende Problem von uneinheitlichen Regelungen auf kommunaler, regionaler oder Landesebene zu adressieren. Wir begrüßen den Wunsch, den adminstrativen Aufwand und damit die Kosten für die Betroffenen zu minimieren und zugleich für Transparenz und verlässliche, harmonisierte Kriterien zu sorgen. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Beschränkungen von STR nur dann erfolgen, wenn zuvor evidenzbasiert nach transparenten Kriterien ermittelt wurde, dass eine Fehlentwicklung (z.B. Wohnraummangel) vorliegt und dass eine Regulierung von STR zur signifikanten Linderung oder Behebung dieses Missstands geeignet ist. Außerdem müssen die unterschiedlichen Interessen fair abgewogen werden. Die Wirksamkeit einer Regulierung sollte regelmäßig nach klaren Kriterien überprüft und ggf. angepasst oder ausgesetzt werden. Ein europaweites einheitliches Registrierungssystem ist zu begrüßen, um eine bessere Übersicht über den Markt zu bekommen, aber auch um die wachsende Belastung der Anbieter zu minimieren und die compliance für alle zu erleichtern. Ein solches Registrierungssystem muss aber einfach, schnell und günstig sein und digital erfolgen, um die Hürden niedrig zu halten. Auskunftspflichten müssen verhältnismäßig sein und von den Betroffenen auch erfüllt werden können. So verfügt z.B. nicht jede STR-Plattform je nach Geschäftsmodell über die Information, ob in einem Zeitraum tatsächlich eine Buchung stattgefunden hat. Zudem sollten Auskunftspflichten harmonisiert und gebündelt werden, um Mehrfachabfragen zu vermeiden. Zugleich ist es essenziell, dass das Prinzip der Datenminimierung beibehalten bleibt, der Datenschutz gewährleistet wird und eine etwaige Datenweitergabe transparent erfolgt. Kritisch sehen wir den Versuch einer Trennung zwischen peers und professionals. In D sind 70% der Anbieter von STR nicht gewerblich (Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung). Diese bilden in vielen Regionen das Rückgrat der Branche. Die fehlende Gewerblichkeit bedeutet aber nicht, dass nur gelegentlich vermietet würde. Vielmehr handelt es sich um Nebeneinkünfte, die einen signifikanten Anteil des Einkommens ausmachen, bei etlichen stellt es sogar die Haupteinnahmequelle dar (z.B. Alterseinkünfte). Für diese Anbieter reichen daycaps von einigen Wochen, wie viele Zweckentfremdungsverbote sie vorsehen, nicht aus, dies käme quasi einem Berufsverbot gleich, behandelte sie man hingegen als professionals, würde der administrative Aufwand viele dieser Anbieter voraussichtlich überfordern. Ein regulatorischer Rahmen sollte außerdem zwingend einen Bestandsschutz vorsehen, damit bereits am Markt befindliche legale Akteure durch eine Regulierung nicht unverhältnismäßig hart getroffen werden.
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Response to Package travel – review of EU rules

17 Sept 2021

Krisenfall Corona Die Package Travel Directive (PTD), so wertvoll sie als Verbraucherschutzinstrument ist, ist nicht darauf ausgelegt, eine globale Katastrophe wie eine Pandemie angemessen zu adressieren. Der komplette und anhaltende Zusammenbruch des Reisemarktes weltweit stellt eine noch nie dagewesene Situation dar. Anbieter hatten keine Möglichkeit, Ausfälle in einer Region durch Reisen in eine andere zu kompensieren. Die Rückzahlungspflicht binnen 14 Tagen hat insbesondere kleine und mittelständische Anbieter (KMU) in finanzielle Schieflage gebracht. Damit einher gehen massive existenzielle Nöte. Verschärft wurde die Lage dadurch, dass sie selbst lange auf die Rückzahlung von Vorauszahlungen von Vertragspartnern – vor allem Fluglinien - warten mussten. Zu kritisieren ist in diesem Zusammenhang, dass Fluglinien keiner Insolvenzabsicherungspflicht unterliegen. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Sinnvoll wäre die Aufnahme einer Pandemieklausel, die für den Fall von globalen Katastrophen größere Flexibilität für die Rückzahlung von Kundengeldern vorsieht, um Insolvenzen und damit einen Verlust an Angebotsvielfalt und Wettbewerb zu vermeiden. Eine verbindliche Gutscheinlösung wäre eine Option, allerdings erscheint ein EU-Sicherungsfonds als nachhaltigere und zweckmäßigere Lösung für Verbraucher und Unternehmen. Ein solcher Fonds sollte dabei auch Anbieter einschließen, die ihren Sitz außerhalb der EU/EEA haben, aber ihre Produkte in einem oder mehreren EU-Staaten anbieten. Fraglich ist, ob COVID-19 weiterhin als unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstand zu betrachten ist. Muss das selbstverständlich zu Beginn der Krise gelten, leben wir nun seit über einem Jahr mit COVID-19. Reisebeschränkungen sind kein außergewöhnliches Ereignis mehr; Verbraucher wissen, worauf sie sich einlassen, wenn sie jetzt buchen. Deshalb sollte über eine gerechtere Lastenverteilung nachgedacht werden. Wir verweisen auf den Vorschlag von Prof. Dr. Ernst Führich, der eine Verteilung der Ausfallkosten zwischen Anbieter und Verbraucher vorschlägt. https://bit.ly/3Cq6nDc Verbraucher könnten dieses Risiko über Versicherungen selbst absichern. Eine gesetzliche Begrenzung der Vorauszahlungen ist kritisch zu sehen. Anzahlungen dienen dazu, Planungssicherheit zu geben und Vorleistungen zu finanzieren. Werden Vorauszahlungen begrenzt, ergäbe sich daraus eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung der Anbieter, was insbesondere KMUs überfordern und zu einem Verlust an Angebotsvielfalt und damit auch Wettbewerb führen würde. Das bisherige System hat sich bis zum Eintreten der Pandemie bewährt. Es wäre nicht sinnvoll, aufgrund eines Ausnahmezustands die Regularien generell zu verändern. Zumal die Liquiditätsprobleme der Vermittler nicht etwa hausgemacht sind, sondern vielfach daraus resultierten, dass insbesondere Fluglinien Rückzahlungen verschleppt haben. Die Regelung der verbundenen Reiseleistungen (VR) hat sich in der Praxis als wenig transparent und trennscharf erwiesen und stellt Anbieter wie Verbraucher vor Probleme. Idealerweise sollten VR in einer Gesetzesnovelle nicht länger enthalten sein. Artikel 21 der PTD befugt Mitgliedsstaaten dazu, die Richtlinie auf Bereiche anzuwenden, die nicht in deren Anwendungsbereich fallen, z.B. eigenständige Verträge über einzelne Reiseleistungen wie die Vermietung von Ferienwohnungen. Deutschland hat bei der nationalen Umsetzung der PTD davon abgesehen, eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Wir haben damals argumentiert, dass es unverhältnismäßig wäre, die Vermittlung von Ferienwohnungen als Einzelreiseleistung der Pauschalreiseabsicherung zu unterwerfen, da Verbraucher bereits ausreichend durch nationale Gesetze und Rechtsprechung geschützt seien. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat 2020 eine Studie in Auftrag gegeben, ob eine Ausweitung des Geltungsbereichs notwendig ist. Diese hat ergeben, dass eine Änderung der Pauschalreiserichtlinie diesbezüglich nicht angezeigt ist.
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