Deutscher Tourismusverband e.V.
DTV
Der DTV nimmt die Aufgaben des Tourismus in Deutschland wahr.
ID: 223856240190-39
Lobbying Activity
Meeting with Delara Burkhardt (Member of the European Parliament)
14 Sept 2023 · Deforestation
Response to Short-term rental initiative
14 Oct 2021
Der Deutsche Tourismusverband begrüßt das Regulierungsvorhaben grundsätzlich. Die Analyse des Status quo, dass es an einer ausreichenden Datenlage fehlt, um den Beherbergungssektor im Bereich der Kurzzeitvermietungen (Ferienwohnen) erfassen und ggf. auch durch politische Maßnahmen unterstützen zu können, teilen wir.
Das Anliegen, den Tourismus in diesem Bereich in geordnete Bahnen zu lenken, Overtourism zu vermeiden und Wohnraum zu schützen, kann nach unserem Dafürhalten zwar auch auf kommunaler Ebene erfüllt werden, wie es bereits jetzt in Deutschland dort geschieht, wo sich ein solcher Handlungsbedarf herausstellt (siehe die Zweckentfremdungsgesetze der Bundesländer mit Satzungsermächtigung für die Kommunen, von denen in Städten mit Wohnraumknappheit auch Gebrauch gemacht wird - darunter Berlin, Hamburg und Freiburg).
Eine Vereinheitlichung der Regelungen und insbesondere eine einheitliche Registrierungspflicht würde aber voraussichtlich zu mehr Transparenz und zu einer besseren Datenlage führen und Kurzzeitvermietenden durch mehr Rechtssicherheit zugute kommen. Wettbewerbsverzerrungen zwischen unterschiedlichen Destinationsmärkten würden zudem verringert.
Zudem würde damit ggf. eine Lücke im noch auf EU-Ebene in Beratung befindlichen Digital Services Act geschlossen. Dort sollen die Plattformen dazu verpflichtet werden, Auskunft über rechtswidrige Inhalte zu geben bzw. rechtswidrige Inhalte zu entfernen (im Bereich der Buchungsplattformen also z.B. über Unterkünfte, die entgegen der kommunalen Zweckentfremdungsverbote angeboten werden). Dies kann allerdings nur effizient erfolgen, wenn Unterkünfte auch einfach und zweifelsfrei identifizierbar sind. Mit einer einheitlichen Registrierungspflicht für Beherbergungsbetriebe/Vermietende und der Pflicht zur Angabe dieser Nummer bei Vermietungen könnte dies Lücke geschlossen werden.
Als Voraussetzung dafür, dass solche Pflichten zu mehr Transparenz und Effizienz für Unterkunftsanbieter, Vermittler und Behörden gleichermaßen führen, ist allerdings aus unserer Sicht unerlässlich, eine solche Registrierung in digitalisierter Form zuzulassen und für entsprechende IT-Schnittstellen und Systeme zu sorgen, die einen automatisierten Abruf von Informationen zulassen.
Anderenfalls würden die Belastungen durch den Bürokratieaufwand bei der Registrierung und Datenerhebung den Nutzen konterkarieren. Gerade die häufig als Einzelunternehmer agierenden Beherbergungsbetriebe und kleinere Vermittler würden überfordert. Dies entspräche auch dem Anliegen, die Digitalisierung im Tourismussektor und in der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben und stünde darüber hinaus im Einklang mit den Vorgaben des deutschen Online-Zugangsgesetzes, dass Behörden in Deutschland verpflichtet, Verwaltungsdienstleistungen ab Ende 2022 auch auf elektronischem Weg anzubieten.
Was die angedachte Vereinheitlichung von Markzugangsregeln für Kurzzeitvermietungen betrifft, so kommt es wesentlich auf die konkrete Ausgestaltung an, sowie auf die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, da die Regelungskompetenz zumindest in Deutschland hier teilweise bei den Bundesländern oder auf kommunaler Ebene liegt.
Hinsichtlich einer Unterscheidung zwischen professionellen und nur gelegentlichen Vermietern geben wir zu bedenken, dass die in Deutschland im Bereich des Steuerrechts angesiedelten Unterscheidungskriterien wischen gewerblichen und nichtgewerblichen Vermietern bereits zu komplexen Abgrenzungsproblemen führen und nicht durch weitere Kategorien verkompliziert werden sollten.
Abzustimmen ist das Vorhaben aus unserer Sicht zudem mit den Auskunftsverpflichtungen, die auf Beherbergungsbetriebe und Vermittler aufgrund der DAC7-Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zukommen. Es sollte auf konsistente Regelungen hingewirkt werden, die nicht zu einem Mehr an Bürokratieaufwand führen.
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