DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.
DGRV
Der DGRV ist Spitzen- und Prüfungsverband der Genossenschaftsorganisation in Deutschland.
ID: 96315373291-29
Lobbying Activity
Response to European Sustainability Reporting Standards
6 Jul 2023
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu zum Entwurf der EU-Kommission zu einer Delegierten Verordnung für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS). An der Konsultation der ersten Entwurfsfassung, die die EFRAG im April 2022 veröffentlicht hatte, hatten wir uns gleichfalls beteiligt. Wir begrüßen sehr, dass der Vorschlag der EU-Kommission einige wesentliche Änderungen gegenüber den von der EFRAG entworfenen Standards vorsieht, mit denen insbesondere die Belastung der berichtspflichtigen Unternehmen reduziert werden soll. Dennoch verbleibt aus unserer Sicht weiterhin erheblicher Nachbesserungsbedarf in einigen wichtigen Themen. Bitte entnehmen Sie unsere Rückmeldung der angehängten Datei "20230706_DGRV-Stellungnahme zu ESRS-E der KOM.pdf". Vielen Dank DGRV e.V.
Read full responseResponse to VAT in the Digital Age
3 Apr 2023
Dear EU Commission, We thank you for the opportunity to comment on the proposal "VAT in the digital Age" (ViDa). The DGRV - German Cooperative and Raiffeisen Confederation represents both the umbrella organization and auditing association of the German cooperative sector with 19.5 million members in about 5.200 mostly small and medium sized cooperative entities. The DGRV welcomes the EU Commission's initiative to combat VAT fraud and to exploit the opportunities offered by digital technologies. We therefore welcome the proposal to amend the VAT Directive although we believe there is room for improvement on several points. Please find our comments in this regard enclosed. We are, of course, also available for a professional exchange. We thank you in advance for your consideration of the statement and the comments set forth therein. Best regards DGRV Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.
Read full responseResponse to Commission Delegated Regulation on taxonomy-alignment of undertakings reporting non-financial information
31 May 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem Entwurf eines delegierten Rechtsakts zu Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung.
Angehängt finden Sie unsere Stellungnahme.
Freundliche Grüße
DGRV e.V.
Read full responseResponse to Revision of Non-Financial Reporting Directive
31 May 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission "Corporate Sustainability Reporting Directive".
Angehängt finden Sie unsere Stellungnahme.
Freundliche Grüße
DGRV e.V
Read full responseResponse to Climate change mitigation and adaptation taxonomy
18 Dec 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben mit großem Interesse den Entwurf eines delegierten Rechtsakts der ersten beiden Umweltziele der Taxonomie-Verordnung zur Kenntnis genommen und übermitteln Ihnen unsere Stellungnahme zu diesem Entwurf.
Der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. ist Spitzenprüfungsverband der ländlichen und gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften sowie der Genossenschaftsbanken. Über den DGRV sind rund 5.330 Genossenschaften mit ca. 900.000 Arbeitnehmern und 20 Millionen Mitgliedern organisiert.
Das Thema Nachhaltigkeit ist seit jeher im Genossenschaftssektor verankert. Genossenschaften sind solide und nachhaltige Unternehmen. Sie fördern ihre Mitglieder und sind nicht wie Kapitalgesellschaften an der Maximierung von Dividenden oder Kapitalinteressen orientiert. Dies führt zu seriösen und bodenständigen Geschäftsmodellen von Genossenschaften. Aufgrund der im Genossenschaftsgesetz verankerten Mitgliederperspektive unterstützen die Genossenschaften die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen ausdrücklich.
Aus unserer Sicht sind in diesem Zusammenhang die im Folgenden genannten Aspekte besonders hervorzuheben.
Bitte entnehmen Sie unser Feedback der angehängten PDF Datei.
DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.
Read full responseResponse to Digital Operational Resilience of Financial Services (DORFS) Act
22 Oct 2020
Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Digital Finance Package der Europäischen Kommission.
Der DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. vereint derzeit 5.330 Genossenschaften mit 19,8 Millionen Mitgliedern. Als branchenübergreifender Spitzen- und Prüfungsverband vertreten wir die gemeinsamen Interessen der Genossenschaften in Deutschland zu Fragen der Regulierung von Prüfungs- und Bestätigungsdienstleistungen.
Kommentar zu COM(2020)595: Verordnungsentwurf zur Cyberresilienz, Kapitel I Allgemeines, Artikel 2 Anwendungsbereich 1. (q)
Die Verordnung soll für eine Vielzahl von Finanzinstituten gelten, aber auch für Abschlussprüfer (statutory auditors) und Prüfungsgesellschaften (audit firms).
Unter Aspekten der Informationssicherheit ist es sinnvoll, auch die Schnittstellen von Finanzinstituten zu berücksichtigen. Jedoch sollten Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften nicht unter dem Begriff „Finanzinstitute“ subsumiert werden.
Bereits über Artikel 24a Abs. 1 b) der Abschlussprüferrichtlinie müssen Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften über wirksame Kontroll- und Sicherheitsvorkehrungen für Datenverarbeitungssysteme verfügen.
Die Einbeziehung des gesamten Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer – als einziger Adressat aus dem Kreis der Freien Berufe – in die sehr umfangreichen und auf das Geschäft und die spezifischen Risiken von Finanzinstituten zugeschnittenen Regelungen zur Cyberresilienz erscheint weder sinnvoll noch verhältnismäßig.
Die IT-Systeme und die damit zusammenhängenden Risiken einer Wirtschaftsprüfungspraxis unterscheiden sich grundlegend von denen eines Finanzinstituts. Abschlussprüfer sind nicht Teil des Finanzsystems, d.h. sie steuern keine Zahlungs- oder Geldströme und führen keine Transaktionen aus, vergeben keine Kredite oder bieten Versicherungen an. Abschlussprüfer prüfen nachgelagert die Rechnungslegung von Unternehmen. Daher ist es auch nicht gerechtfertigt, Abschlussprüfer den Pflichten der Finanzbranche zu unterwerfen.
Durch den Verordnungsentwurf werden insbesondere kleinen und mittleren Abschlussprüfern hohe bürokratische und finanzielle Bürden aufgelegt. Dies führt unseres Erachtens zu einer weiteren (nicht gewollten) Marktkonzentration.
Kommentar zu COM(2020)596: Entwurf zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EC (Abschlussprüferrichtlinie), Artikel 1
Aus den vorgenannten Gründen sollte auch auf die in Artikel 1 vorgeschlagene Anpassung von Artikel 24a der Abschlussprüferrichtlinie verzichtet werden.
Read full responseResponse to EU small listed companies Act
3 Jul 2018
DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.
Pariser Platz 3 D-10117 Berlin
Re: Promoting the use of SME growth markets - Level 2 (nachträgliche Stellungnahme)
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Erwägungsgrund Nr. 12 des Vorschlags für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnun-gen (EU) Nr. 596/2014 und (EU) 2017/1129 zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten vom 24.05.2018 Artikel 2 planen Sie eine über die IAS-Verordnung hinausgehende Ausdehnung der IFRS-Pflicht „Emittenten, die seit mindestens drei Jahren zum Handel an einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen sind und die die Zulassung bestehender oder neuer Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt beantragen.“ Wir lehnen diese Ausweitung der IFRS-Pflicht ausdrücklich ab.
Bisher besteht für die betroffenen Unternehmen in Deutschland lediglich eine IFRS-Pflicht für den Konzernabschluss. Muss aber kein Konzernabschluss erstellt werden, entfällt die IFRS-Pflicht auch für Unternehmen, die an einem geregelten Markt notiert sind oder eine Notierung beantragt haben. Der Einzelabschluss ist nämlich immer nach den nationalen Vorschriften und nicht nach IFRS zu erstellen. Daran sollte festgehalten werden.
Die Komplexität und die damit verbundenen Umsetzungskosten der IFRS stellen für die SMEs eine starke Belastung und deshalb ein Haupthindernis der Kapitalmarktfinanzierung dar. Daher sollte es zumindest Unternehmen, die Schuldtitel an einem regulierten Markt notiert haben, ermöglicht werden nach nationalen Rechnungsle-gungsvorschriften zu bilanzieren. Die auf der EU-Bilanzrichtlinie beruhende nationale Rechnungslegung bietet den betreffenden Kreditgebern einen hinreichenden Gläubigerschutz und eine auf ihre Informationsinteressen ausgerichtete Informationsbasis. Kreditgeber sind nämlich an kaufmännisch-vorsichtigen Informationen, wie sie die nationale Rechnungslegung bietet, und nicht an den für die IFRS typischen unrealisierten Fair-Value-Gewinnen interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Dieter Gahlen
Wirtschaftsprüfer
Abteilungsleiter
Grundsatzfragen
DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.
Pariser Platz 3 D-10117 Berlin
T. (+49 30) 72 62 20-943 F. (+49 30) 72 62 20-985
www.dgrv.de gahlen@dgrv.de
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