ED-Technik GmbH

ED-T

Die ED-Technik GmbH ist als Ingenieurbüro ED-T (Engineering & Dokumentation Tillmann) 2002 gegründet worden.

Lobbying Activity

Response to Revision of the Machinery Directive

6 Feb 2019

Anwendungsbereich: "Auswechselbare Ausrüstungen" sind m. E. entweder Maschinen oder "unvollständige Maschinen" (meistens unvollständige Maschinen). Somit brauchen sie nicht separat geregelt zu werden. Wenn Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile Gurte und abnehmbare Gelenkwellen weiterhin in der Maschinerichtlinie geregelt werden sollen, hierfür separate Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben (inkl. Hinweise für die Inhalte der jeweiligen Konformitätserklärung). Eine klarere Definition "unvollständiger Maschinen", so dass ohne nationale Interpretationspapiere gearbeitet werden kann. Mein Vorschlag hierzu: "Unvollständige Maschinen" sind Maschinen im Sinne der Richtlinie, die (ohne zusätzliche Maßnahmen oder ohne eingebaut zu sein) nicht vollständig die Sicherheitsanforderungen aus Anhang I erfüllen können. Auch die Anhänge nochmals überdenken. Z. B. Anhang V: Pkt. 13 ist Teil von Pkt. 6 (könnte also entfallen). Dafür lieber noch ein paar andere Beispiele.
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