Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz - Dienststelle des Länderbeauftragten
EKBO
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist eine Gemeinschaft von evangelischen Christinnen und Christen auf dem Gebiet mehrerer Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Sachsen).
ID: 006930420009-75
Lobbying Activity
Response to EU’s next long-term budget (MFF) – implementing EU funding with Member States and regions
29 Oct 2025
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist eine Gemeinschaft von evangelischen Christinnen und Christen auf dem Gebiet mehrerer Bundesländer. Uns leuchtet ein, den EU-Haushalt im Hinblick auf die aktuellen globalen Herausforderungen wie der geopolitischen Lage, der Sicherheit und dem Schutz der Demokratie, Wettbewerbsfähigkeit und dem technologischen und digitalen Wandel, sowie dem Klimawandel zu modernisieren. Es ist zu betonen, dass auch für traditionellere EU-Politiken die zugrundeliegenden Notwendigkeiten erhalten bleiben sollten wie für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, den Klimaschutz, die Stärkung der europäischen Regionen im Rahmen der Kohäsionspolitik oder die Stärkung des ländlichen Raums als einer Säule der europäischen Agrarpolitik. Die Europäische Kommission hat am 16.7.2025 Vorschläge zu einer weitgehenden Reform des EU-Haushalts vorgelegt. Insbesondere schlägt sie im Verordnungsvorschlag 2025/0240 (COD) die Einführung von Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRP) vor, die die bestehenden Fonds in geteilter Mittelverwaltung auf nationaler Verwaltungsebene bündeln sollen. Der vorgesehenen Bündelung auf nationaler Ebene stehen wir skeptisch gegenüber. Der Grundsatz der Subsidiarität sollte erhalten bleiben: Auf lokaler und regionaler Ebene kann passgenauer entschieden werden, welche Fördermaßnahmen vor Ort benötigt werden. Mindestvoraussetzung dafür ist, dass eigenständige regionale Pläne auf Ebene der Bundesländer ermöglicht werden. In diesen sollen die auch durch die Bundesländer bisher dezentral verwalteten EU-Fonds (ELER, EGFL, EMFAF, EFRE, JTF, ESF+) dargestellt werden. Nur so ist es möglich, die spezifischen Herausforderungen und Förderbedarfe in den Regionen zu berücksichtigen, die EU-Fonds regional zu steuern und bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln. Es sollten weiterhin alle Regionen Zugang zu EU-Fördermitteln haben. Bei der Erstellung und Umsetzung der Programme muss zudem das bewährte Partnerschaftsprinzip auch zukünftig gewahrt bleiben, d.h. die regionale Zivilgesellschaft muss eine mitentscheidende Rolle in der Planung und Umsetzung der Programme behalten. Der ELER ist in den aktuellen Vorschlägen der Europäischen Kommission nicht mehr vorgesehen. Die ländliche Entwicklung geht vollständig in den Zuständigkeitsbereich des EFRE über, ohne dass jedoch für diesen Zweck auch nur ein Mindestbetrag der Fördergelder reserviert wird. Die ländliche Entwicklung hat jedoch eigene Herausforderungen, die nicht ohne weiteres in die reguläre regionale Entwicklung übertragen werden können. Ein Aufgehen des ELER im EFRE ohne jedwedes ringfencing bzw. Zweckbindung für den ländlichen Raum birgt daher die Gefahr, dass insbesondere bei einer Verwaltung auf nationaler Ebene bei der Förderung auf die spezifischen Bedürfnisse des ländlichen Raums überhaupt nicht mehr eingegangen wird. Im Extremfall könnte das Fehlen einer Mindestförderung für den ländlichen Raum dazu führen, dass sich die EFRE-Förderung ausschließlich oder fast vollständig auf städtische Gebiete konzentriert, was einem ersatzlosen Wegfallen der Förderung für den ländlichen Raum entsprechen würde. Eine solche effektive Abschaffung der spezifischen Förderung für den ländlichen Raum lehnen wir entschieden ab. Wir plädieren daher für die Wiedereinführung des ELER mit einer eigenen Fondsverordnung unter dem Dach der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne, analog zu den Fondsverordnungen, die unter anderem der ESF+ und der EFRE unter dem Dach der NRP-Pläne haben. Sofern dies nicht erreichbar sein sollte, sollte im EFRE ein angemessener Mindestanteil vorgesehen werden, der für die Entwicklung des ländlichen Raums reserviert ist. LEADER muss auch weiterhin die gesamte Bevölkerung im ländlichen Raum adressieren und darf nicht eine bestimmte Bevölkerungsgruppe ausdrücklich bevorzugen. (Mit Material des EKD-Büros Brüssel und der Landesregierung des Bundeslands Brandenburg)
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