Fachvereinigung Kaltwalzwerke e.V.

FVK e.V.

The Fachvereinigung Kaltwalzwerke e.V.

Lobbying Activity

Response to Trade measure addressing the negative trade-related effects of global excess capacity on the EU steel sector

17 Aug 2025

The Fachvereinigung Kaltwalzwerke notes with concern the threat affecting the European steel industry resulting from global overcapacities. While recognizing the intention behind the Safeguard Measures, we consider them insufficient and ineffective to ensure sustainable protection against unfair competition. We therefore encourage the consideration of targeted policy measures that may more effectively address these challenges. Our position is outlined in the attached document.
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Response to EU rules on industrial emissions - revision

14 Jun 2022

Die Europäische Kommission hat mit ihrem Entwurf für eine neue Industrieemissionsrichtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IED) einen Regulierungsvorschlag vorgelegt. Dieser sieht eine Ausweitung des Anwendungsbereiches sowie umfangreiche neue und unnötig disruptive Anforderungen für die Betreiber von Industrieanlagen vor. So ist unter anderem eine Aufnahme von Kaltwalzwerken in den Anhang I vorgesehen. Die IED reguliert jedoch Anlagen, die besonders emittierend bzw. umweltverschmutzend sind, bereits in der aktuellen Fassung mit erheblichen Verpflichtungen für die Anlagenbetreiber. Aus Kaltwalzwerken entstehen im Vergleich zu anderen IED-Anlagen deutlich weniger relevante Emissionen. Die Anlagen verursachen keine besonderen nachteiligen Umwelteinwirkungen. Vielmehr zeigt die Datenerhebung zu den Kaltwalzwerken im Rahmen der Überarbeitung des BVT-Merkblattes Stahlverarbeitung, dass Emissionen aus Kaltwalzwerken im Vergleich zu anderen IED-Anlagen wesentlich geringer sind. Somit sind die Anforderungen der IED an Kaltwalzwerke in Relation zum Umweltnutzen unverhältnismäßig. Aufgrund der gewählten Kapazitätsgrenze werden zudem überwiegend kleinere Anlagen erfasst. Der mögliche Umweltnutzen durch eine solche Erweiterung des Anhanges I ist damit sehr gering und steht mit dem Aufwand des Anlagenbetreibers und auch dem der zuständigen Behörde in keinem Verhältnis. Insbesondere die Einschätzung der Kommission, Kaltwalzwerke könnten aufgrund der mit ihnen assoziierten Beizen als „besonders emittierend bzw. umweltverschmutzend“ eingestuft werden, ist im Grunde nicht sachgerecht. Umweltrelevante Beizen sind bereits als eigenständige IED-Anlagen in Anhang I, Nummer 2.6 erfasst und müssen nicht nochmals über assoziierte Anlagen wie bspw. Kaltwalzgerüste in den Anhang I der IED aufgenommen werden. In der Kaltwalzindustrie werden auch in Anlagen, die nicht in den Anwendungsbereich der IED fallen, beste verfügbare Techniken (BVT) eingesetzt, um den anspruchsvollen Anforderungen an die Umweltleistung von Anlagen zu entsprechen und einen Beitrag zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den möglichen schädlichen Auswirkungen des Industriebetriebs zu leisten. Der neue Artikel 15 Nr. 3 der IED sieht jedoch in Genehmigungsverfahren zukünftig eine Festsetzung von Grenzwerten an der unteren Grenze der BVT-AEL-Bandbreite vor. Eine solch disruptive Anforderung kann von den meisten Anlagen und Prozessen derzeit nicht eingehalten werden und würde eine Umstellung des gesamten Anlagenbestandes erfordern. Dies ist für die Unternehmen sowohl technisch als auch ökonomisch nicht leistbar und gefährdet daher die Existenz ganzer Unternehmensstandorte. Auch eine Verbindlichkeit von Umweltleistungsgrenzwerten (BAT-AEPL) ist u.a. aufgrund von Zielkonflikten im Anlagenbetrieb nur sehr eingeschränkt umsetzbar. Insbesondere sind Verbrauchswerte in der Stahl und Metall verarbeitenden Industrie in hohem Maße produkt- bzw. prozessabhängig. Wir sprechen uns daher mit Nachdruck gegen eine Aufnahme der Kaltwalzwerke in den Anwendungsbereich der IED aus. Von Kaltwalzwerken gehen keine besonderen nachteiligen Umweltauswirkungen aus. Die Aufnahme unserer kleinen und mittelständischen Kaltwalzunternehmen in die IED würde keinen zusätzlichen Umweltnutzen mit sich bringen. Vielmehr würde unsere Industrie mit unnötiger Doppelregulierung und Bürokratie belastet.
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Response to Protection of workers health from risks related to exposure to lead and di-isocyanates

18 Mar 2022

With the new TRGS 505, Germany has published recently updated substance- and use-specific technical guidelines for companies manufacturing, using or processing lead. The biological limit value of 150 μg lead/L blood specified there is suitable as a key indicator for safe use and can support companies to identify the occupational health and safety measures that are effective for the respective use from the recommendations specified in the TRGS 505. The introduction of a biological limit value of 150 μg/L blood is therefore supported by our member companies. As proposed by the Commission in the explanation to this impact assessment, it could be accompanied by OSHA or ACSH guidelines. However, the European concentration value (8hr TWA) for air currently laid down in Annex I to Di-rective 98/24/EC on chemical agents should not be lowered from 150 μg/m³ to less than 100 μg/m³ of air. According to TRGS 505, a TWA is particularly appropriate for monitoring the effectiveness of technical occupational health and safety measures. A possible correlation between body load and air con-centration cannot be scientifically proven. Lead is used by some member companies of the Cold Rolling Association as an element of a molten metal for the controlled cooling of steel strip to get a martensitic, sorbite or bainitic structure of the steel. The heat treatment process and the cooling of the material takes place in closed modules of thermoprocessing equipment. Due to the material properties to be achieved by cooling the heat-treated steel strip in molten metal, lead is currently not substitutable for this application. A small intervention point is equipped with a Plexiglas panel and an exhaust system. However, since the temperature of the molten metal is permanently low (around 250 -300 °C), the emergence of lead-containing vapors can be excluded. Exposure of employees to lead can therefore only be detected during cleaning and maintenance work on scrapers located in another closed part of the thermoprocessing system for the removal of lead residues on the steel strip and during the transfer of small quantities of waste lead and satura-ted scraper mats to closed containers directly next to the plant. In case of this increased exposure, PPE (respiratory protection, protective clothing) is mandatory. The 8-hour average (TWA) of 4 μg/m³ proposed by the Committee for Risk Assessment of the Eu-ropean Chemicals Agency (RAC) seems to us to be set too low overall due to the scientifically un-substantiated correlation between air and blood concentration. Experience and bio-monitoring in the companies show that increased blood concentrations are statistically significantly correlated with personal hygiene and oral intake of lead. Despite the availa-bility of hygiene facilities, increased blood concentrations unfortunately occur especially in employees who generally attach place less emphasis on their personal hygiene. In personal hygie-ne, we actually see potential for further improvement in lowering body load. As part of an adaptation of the European regulatory framework to the current state of medical research, our association is therefore prioritising the introduction of a biological limit value that has been significantly reduced from 700 μg/L blood to a BLV of 150 g/L.
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Response to Carbon Border Adjustment Mechanism

22 Oct 2021

Einführung eines CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) für Stahl und Stahlerzeugnisse des Kapitels 72 „Eisen und Stahl“ des Warenverzeichnisses für den Außenhandel Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Vorschlag für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sollen aus EU-Drittstaaten importierte kaltgewalzte Bandstähle unseres Wirtschaftszweiges 24.32 zukünftig einem CO2-Grenzausgleichsmechanismus unterliegen. Dieser ist bislang auf Elektrizität, die Grundstoffindustrie und Stahlhalbzeuge einschließlich einiger weniger Stahlfertigprodukte des Kapitels 72 des Warenverzeichnisses für den Außenhandel begrenzt. Als deutscher Fachverband der Stahl und Metall verarbeitenden Industrie setzen wir uns gegen Protektionismus und für den freien Handel ein. Einen von der Europäischen Union im Alleingang beschlossenen Grenzausgleichsmechanismus können wir grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen. Ein CO2-Grenzausgleichmechanismus für Stahl sollte jeweils auch alle Erzeugnisse der Stahl verarbeitenden und Stahlerzeugnisse einsetzenden Wertschöpfungsketten umfassen. Den von der Kommission vorgeschlagenen CO2-Grenzausgleichsmechanismus halten wir insbesondere aufgrund des eingeschränkten Anwendungsbereiches für klimapolitisch unwirksam und mittelfristig sowohl ökonomisch als auch ökologisch sogar schädlich. Ein eingeschränkter CBAM kann für die betroffenen Wirtschaftszweige nicht nur keinen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz bewirken, sondern erhöht zudem sogar das Carbon-Leakage-Risiko der Abnehmerbranchen und kann über den eigentlich vorgesehenen Geltungsbereich eines CBAM hinaus eine Erosion gleich mehrerer Produktionsstufen einer Wertschöpfungskette nach sich ziehen. Die Konformität eines europäischen CO2-Grenzausgleichsystems mit den Regeln des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) sollte durch eine Beteiligung der WTO gemäß Artikel XX des GATT sichergestellt werden. Da die Einführung einer branchenübergreifenden Grenzabgabe nach dem Verständnis einer WTO-Konformität voraussichtlich nur unter der Prämisse einer entsprechend umfassenden innereuropäischen CO2-Bepreisung erfolgen kann, setzen wir uns zudem für die Ausweitung des Europäischen Emissionshandelssystems auf jeweils alle Wirtschaftszweige der Stahl gebundenen Wertschöpfungsketten ein. Inwieweit es insbesondere aufgrund einer derzeit noch unzureichenden Datenbasis alternativ dazu zunächst sinnvoll und WTO-konform sein kann, eine Grenzabgabe auf die CO2-Emissionen des Materialanteils stahlhaltiger Einfuhren zu erheben, sei dahingestellt. Die Einführung eines auf den Grundstoff Stahl und bestimmte Stahl-Halbzeuge eingeschränkten Grenzausgleichsmechanismus bewirkt für unsere und weitere Branchen leider keinen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz. Weitere Informationen mit entsprechenden Verweisen auf die aktuelle Studienlage sind unserer beigefügten Position zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Fachvereinigung Kaltwalzwerke e.V.
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Response to Updating the EU Emissions Trading System

22 Oct 2021

Aufnahme des Wirtschaftszweiges 24.32 in ein separates Upstream-System des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) und eine für bislang nicht ETS-pflichtige Wirtschaftszweige angemessene Carbon-Leakage-Liste Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Vorschlag für eine Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) kündigen Sie eine Ausweitung des EU-Emissionshandels auf die Sektoren Gebäude und Verkehr an. Eine Anbindung bislang nicht ETS-pflichtiger Industrien an das Europäische Emissionshandelssystem ist derzeit offenbar nicht vorgesehen. Als deutscher Fachverband der Stahl und Metall verarbeitenden Industrie setzen wir uns ausdrücklich für eine weitere Ausweitung des EU-ETS auf bislang nicht erfasste Industriebranchen der Stahl gebundenen Wertschöpfungskette bzw. unseren Wirtschaftszweig 24.32 ein. Um die überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen der Branche bürokratisch nicht zu überfordern, muss eine Anbindung an den europäischen Emissionshandel, wie seit dem 01.01.2021 in Deutschland mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführt und in Ihrem Reformentwurf für die Sektoren Gebäude und Verkehr bereits angelegt, in einem separaten Upstreamsystem, also über den Brennstoffhandel erfolgen. Der mit den Stahlerzeugnissen des Wirtschaftszweiges 24.32 erwirtschaftete Deckungsbeitrag ist gering. Die Kaltwalzindustrie ist daher unter anderem aufgrund der Verschränkungen komplexer globaler Wertschöpfungsketten, jedoch insbesondere aufgrund des erheblichen und vielfach sogar unfairen Preisdruckes aus den Abnehmerbranchen bereits mit der Einführung der nationalen CO2-Bepreisung in Deutschland noch stärker Carbon-Leakage gefährdet. Zumal nunmehr akkumulierte Mehrkosten einer sektorübergreifenden Bepreisung von CO2-Emissionen können derzeit (noch) nicht - wie von politischen Entscheidungsträgern gern vorausgesetzt - dauerhaft in der Wertschöpfungskette weitergereicht werden. Der Wirtschaftszweig 24.32 ist daher darauf angewiesen, unmittelbar mit der Anbindung an den EU-ETS in eine nach für die in der Regel weniger emissionsintensiven Nicht-ETS-Industrien angemessenen Kriterien definierte Carbon-Leakage Liste aufgenommen zu werden. Weitere Informationen sind dem beigefügten Positionspapier zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Fachvereinigung Kaltwalzwerke e.V.
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