Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie
GKV
Der GKV ist die Spitzenorganisation der deutschen Kunststoff verarbeitenden Industrie.
ID: 065639949399-46
Lobbying Activity
Response to Measures to reduce microplastic pollution
14 Jan 2024
Die Menge des potentiell in die Umwelt freigesetzten Kunststoffgranulats macht entgegen der Annahmen der KOM nur einen geringen Anteil an der gesamten Verarbeitungsmenge der Kunststoffe aus, wie CONVERSIO 2022 in Zahlen für Deutschland zeigt (ca. 624 t p.a.). Das gilt besonders für die Kunststoffverarbeitung, zu der der weitaus größte Teil der potentiell verpflichteten Betriebe zählt (ca. 128 t p.a.). Zu Mikroplastik in der Umwelt tragen Pelletverluste nur in geringem Maße bei (FRAUNHOFER 2018). Die von der KOM indizierte unzureichende Information über die Freisetzung von Granulat in der Lieferkette liefert ein deutliches Indiz für die mangelnde Begründetheit des Vorschlags. Die von der KOM vermuteten Beeinträchtigungen der Umwelt oder der Gesundheit durch freigesetztes Kunststoffgranulat sind unzureichend belegt. Wie die KOM selbst ausführt, können die Verunreinigungen durch einfache Maßnahmen, die die Unternehmen bereits überwiegend freiwillig durchführen, eingeschränkt werden. Die Schlussfolgerung der KOM, dies mache Kunststoffgranulat zu einem vorrangigen Kandidaten für politisches Eingreifen, ist fehlleitend. Die Annahme der KOM eines regulatorischen Versagens ist nicht haltbar: Zwar gilt die Richtline 2010/75/EU nur für genehmigungspflichtige Tätigkeiten der Herstellung polymerer Materialien, gleichwohl gelten auch für Anlagenbetreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen Sorgfaltspflichten aus dem Recht der Mitgliedstaaten, bspw. in Deutschland die Betreiberpflichten des §22 BIMSchG. Die von der KOM angestrebte Entwicklung einer Methode zur Messung der Granulatfreisetzungen stellte mithin einen unnötigen Bürokratiezuwachs für die Wirtschaft (Kosten laut KOM bis zu 491 Mio. Euro.), zusätzlichen Vollzugsaufwand für die Mitgliedsstaaten und einen eklatanten Fall von Steuergeldverschwendung i.H.v. bis zu 3,2 Mio. Euro auf Ebene der KOM ohne erkennbaren Zusatznutzen dar. Die Behauptung der KOM, die Einführung einer weiteren verpflichtenden Zertifizierung für Unternehmen und umfangreicher Berichtspflichten gegenüber öffentlichen Stellen stehe im Einklang mit der Verpflichtung gemäß der Mitteilung COM(2021) 219 final, entbehrt jeder Grundlage. Neue Arbeitsplätze würden allenfalls bei Zertifizierern und im Overhead der verpflichteten Unternehmen entstehen (Erfüllungsaufwand). Zusätzliche Wertschöpfung ist indes nicht zu erwarten. Da die Menge des freigesetzten Kunststoffgranulats von der KOM um ein Vielfaches überschätzt sind, sind es auch die Vermutungen zu den möglichen Kosteneinsparungen durch die Maßnahme für die Unternehmen. Zudem scheint die KOM fälschlich davon auszugehen, dass auch aus Reinigungsmaßnahmen zurückgewonnenes Kunststoffgranulat ohne Weiteres dem Produktionsprozess wieder zugeführt werden kann. Die Annahme, die Handlungsoption dürfte sich nur geringfügig negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Kunststoffsektors der EU auswirken, wird zurückgewiesen. Für viele Unternehmen der Kunststoff verarbeitenden Industrie mit geringen Gewinnmargen würde eine zusätzliche Kostenbelastung in dieser Größenordnung die internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter substantiell gefährden. Der Vorschlag der KOM, demzufolge Unternehmen, die in EMAS aufgenommen wurden, als konform mit der neuen Vorschrift gelten, entbehrt jeder nachvollziehbaren Grundlage. Erstens ist EMAS mangels internationaler Akzeptanz in den wenigsten mittelständischen Industriebetrieben im Einsatz. Zweitens dürften Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme nach anderen Standards (insbes. ISO) genauso oder sogar besser in der Lage sein, entsprechende Risikovorsorge zu leisten. Der von der KOM vorgeschlagene neue EU-Rechtsrahmen zur Vermeidung und Verringerung der Freisetzung von Kunststoffgranulat steht in keinem auch nur ansatzweise vertretbaren Verhältnis zum adressierten Problem. Die bevorzugte Handlungsoption ist daher aus Sicht der Kunststoff verarbeitenden Unternehmen abzulehnen.
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