Industrieverband Garten e.V.

IVG

Industrieverband Garten (IVG) e.V.

Lobbying Activity

Response to Land use, land use change and forestry – establishing trajectories towards 2030

9 Dec 2025

The Industrieverband Garten (IVG) welcomes the European Commissions initiative to define binding pathways for the land use, land-use change and forestry (LULUCF) sector up to 2030. Horticulture and the growing media industry are directly affected by these developments, as political decisions on peatlands, biomass resources and land management have immediate consequences for plant production and resource availability. Horticulture plays an essential role in food and ornamental plant production, biodiversity, climate adaptation and urban greening. These contributions depend on reliable access to high-quality growing media. The IVG therefore stresses that future LULUCF rules must consider the needs and specificities of this sector. Regulated peat extraction can support the restoration of peatland sites. Controlled cessation of extraction often creates the preconditions for rewetting and the establishment of new carbon sinks. Extracted peat should not be accounted for as immediately oxidised, as a significant proportion remains stable in growing media over extended periods and mineralises only gradually. Immediate full-emission accounting leads to systematic overestimation. Fair compensation and incentive mechanisms are needed to ensure that regions and companies undertaking rewetting and restoration efforts are not disadvantaged. At the same time, alternative substrate materials such as wood fibre, compost and biochar provide additional carbon storage potential. These contributions are not yet adequately reflected in the LULUCF framework. A more systematic assessment of carbon stabilisation in growing media and its integration into reporting systems would improve accuracy and incentivise sustainable material choices. Transition periods must remain realistic. Alternative raw materials are not yet available in sufficient volume or consistent quality to replace established substrate components at scale. Sudden regulatory shifts risk undermining production security and increasing import dependency. A balanced approach is needed to safeguard both climate objectives and the resilience of European horticulture. Data quality remains a critical challenge. Emission factors for peat soils, rewetting and extensive land use vary widely between Member States and carry strong uncertainties. Reliable data on substrate raw materials and their climate effects are largely missing. The IVG therefore recommends establishing a dedicated analytical module for horticulture and growing media in the impact assessment. Finally, coherence between EU legislation, including the Fertilising Products Regulation, the Soil Strategy, the Nature Restoration Law and the Deforestation Regulation, is essential. Overlapping requirements can create unintended contradictions and affect raw material availability. The IVG remains committed to contributing constructively to the development of an effective and science-based LULUCF framework and stands ready for further dialogue with the European Commission.
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Response to Evaluation of the Fertilising Products Regulation

17 Sept 2025

The IVG fully supports the European objective of a harmonised market for fertilising products. However, without adjustments, the FPR risks driving manufacturers back to national frameworks, undermining the level playing field and fragmenting the single market. For fertilising products, this means competitive contaminant limits, inclusion of missing organic raw materials, clear definitions and criteria for inhibitors, biostimulants, and soil improvers. For growing media, it means correcting misclassifications, updating CMCs, and adapting impractical tolerance levels. For the whole sector, it means coherence with REACH, simplified conformity assessment, formalising the LoA, and modernising labelling through digital tools. Only with these reforms can the FPR support innovation, competitiveness, and sustainability across the European fertilising products industry and achieve its purpose as a functioning, harmonised framework rather than a driver of fragmentation.
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Response to Delegated Regulation amending Annex I of Regulation (EU) 2023/1115 (EU Deforestation Regulation)

13 May 2025

With regard to the EUDR our members can be primarily characterized as companies in the downstream supply chain which produce and trade relevant (composite) products and thus fall within the scope of the EUDR. The green sector industry is currently working intensively to implement and meet the future requirements of the EUDR. The Industrieverband Garten (IVG) e.V. recognizes and supports the purpose of the EUDR namely the effective combating global deforestation in conjunction with the strengthening of sustainable supply chains. However, in its current version the EUDR leads to a disproportionate administrative burden to the disadvantage of our members. Against this background, we very much acknowledge the Commissions intention to make the EUDR more workable by simplifications and therefore support the present draft Delegated Regulation amending Annex I. We welcome the proposed clarification of the scope concerning packaging, as well as accompanying material and correspondence items. However, in addition to this, we detect a considerable need for further amendments concerning downstream supply chain obligations, particularly with regard to their practical feasibility. The far-reaching due diligence measures for relevant products currently codified in the EUDR provide obligations along the entire supply chain at each individual stage of it, which poses considerable challenges for our members as they regularly being users of already processed EUDR-relevant products are typically not directly responsible for the decisions concerning procurement of raw materials and placing them on the EU market. In our opinion, the catalogue of due diligence obligations should therefore initially be bundled with the legal entity that is responsible for initially placing the relevant material and product onto the EU market. The obligation to review, update and document corresponding due diligence statements leads to a perpetuation of identical obligations downstream, so that we advocate a significant streamlining in this respect. Relevant products imported from EU source countries and low-risk countries should be excluded from the scope of the regulation or assessed as risk class 0. We are also in favour of integrating the EUDR into an omnibus regulation in order to minimize the administrative burden, particularly with regard to downstream companies for example by revising the requirements in relation to the personal or material scope of application (product- or market participant-related). In our opinion, the example particleboard untechnically qualified as "composite products" also shows that a further tightening of the current version of the EUDR is urgently required with regard to achieving the EUDR purposes while safeguarding practical feasibility on the company side. Particleboard primarily consists of wood processing by-products (wood residues, such as sawmill residues, thinning and weak wood), which cannot be used for the production of e.g. garden furniture. Since the by-products of wood processing typically originate from diverse and countless sources and are processed downstream by a wide variety of actors in the supply chain, in our opinion it is practically impossible to trace the various geolocation data. This also applies to the inclusion of reliable and verifiable information on the deforestation-free status of the product with regard to downstream market actors. In its current version, the EUDR would therefore eliminate the marketability of a product, even though it does not lead to deforestation / forest degradation, but rather serves as a substitute for the raw material wood in the sense of the circular economy. Having this in mind, we suggest establishing a manageable de minimis rule for each product, which would allow to exclude certain products with only a small proportion of relevant raw materials and components from the extensive catalogue of EUDR due diligence obligations and information requirements.
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Response to European Water Resilience Strategy

26 Feb 2025

Ländliche Räume, Gärten und urbanes Grün leisten einen entscheidenden Beitrag zur Förderung der Biodiversität, zur Begrünung von Städten, zur Förderung des Wohlbefindens und zur Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen. Um zu funktionieren benötigen Pflanzen aber Wasser. Die Produkte der Grünen Branche sind die Basis für die Schaffung und Förderung eines gesunden Stadt- und Raumklimas und sorgen für den Erhalt der Biodiversität als Nahrungsquelle und Habitat für Tiere. Gärten, Parks und andere Grünflächen der grünblauen Infrastruktur haben nachweislich positive Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit. Die korrekte Anlage, Pflege und Bewässerung spielen aber eine entscheidende Rolle. Ausgetrocknete Grünflächen können diesen Zweck nicht mehr erfüllen. Sie sind wenig nachhaltig und ziehen Folgekosten bei der Instandsetzung nach sich. Die Gartenbauliche Urproduktion ist zudem auf eine verlässliche Wasserversorgung angewiesen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bzw. die Hygiene hat immer Vorrang. Wir fordern in Zeiten extremer Trockenheit dennoch den Erhalt der grünen Infrastruktur. Jedes europäische Land benötigt ein übergeordnetes Regenwassermanagement und den Anreiz, Flächen zu entsiegeln, Regenwasser zurückzuhalten anstatt umgehend abzuleiten. Die dezentrale Regenwasserbevorratung kompensiert Spitzenlasten, die aus Starkniederschlägen resultieren. Das heißt, jede Regentonne, jede Rigole und jede Anlage puffert einen Teil der Niederschläge ab. Daher sollten solche dezentralen Lösungen gefördert bzw. begünstigt werden. Wünschenswert sind niedrigschwellige und beihilfenfreie Förderprogramme für private und gewerbliche Bauvorhaben sowie auf kommunaler Ebene als Anreizsystem zur baulichen Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung (Retentionsdächer, Senkgärten Prinzip Schwammstadt). Die EU sollte folgende Punkte bedenken: - Verhinderung von absoluten Verboten zur Bewässerung mit Trinkwasser im Gartenbau, im öffentlichen Grün und in Privatgärten - Förderung der Erstellung von übergeordneten Regenwassermanagements sowie von Anreizen zur Entsiegelung von Flächen - Begünstigung der dezentralen Regenwasserbevorratung - Förderung und Umsetzung von Maßnahmen nach dem Konzept der Schwammstadt - Umsetzung und Einbeziehung naturbasierter Lösungen - Förderung des Einsatzes von wassereffizienten Bewässerungstechniken und Pflanzenkohle zur Verbesserung der Bodenqualität - Entwicklung einer Bildungs- und Aufklärungsinitiative, um Gartenbesitzerinnen und -besitzer zu ermutigen, wassersparende Technologien zu verwenden und Gärten durch Planung und standortgerechte Pflanzung auf Starkwetterereignisse anzupassen - Einführung von beihilfenfreien Förderprogrammen für private sowie gewerbliche und kommunale Bauvorhaben, als Anreizsystem zur baulichen Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung - Die Regenrückhaltung in der Landschaft und die Renaturierung von Gewässern unterstützen
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Response to Updating the list of invasive species threatening biodiversity and ecosystem services across the EU

25 Feb 2025

The german Garden Industry Association (IVG) e.V. is promoting awareness and a more pragmatic approach to the issue of invasive species in relation to plants. The spread of invasive alien plant species represents a significant threat to biodiversity worldwide. For example, Heracleum mantegazzianum can cause health problems for humans. But in other cases the classification is too general. The current system should be changed. It is not acceptable for an entire species to be banned with all of its varieties modified by breeding that are used in gardens. The IVG also recommends that the diversity within each individual species be examined in detail. For example, within potentially invasive species there are numerous cultivated forms used in horticulture that have lost their potential to invade ecosystems due to reduced growth, lower resistance in nature or sterility in favor of the flower shape. General bans at the species level, which include all sub-forms and varieties, are therefore too general and disproportionate. In the future, we hope for an objective and ideology-free discussion that takes into account and weighs up not only ecological but also economic sustainability. About the IVG The Garden Industry Association (IVG) e.V. brings together manufacturers of products in the "green sector" for the hobby and professional market - including plant manufacturers, producers of forestry, garden and lawn care equipment, manufacturers of garden lifestyle products, products for plant nutrition, health and care, manufacturers of substrates, soil and raw materials, and manufacturers of products for commercial horticulture. The IVG currently brings together around 150 member companies in the gardening industry and has its core competencies in the areas of information, networking, public relations and advocacy.
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Response to Review of the requirements for packaging and feasibility of measures to prevent packaging waste

23 Apr 2023

Der Industrieverband Garten (IVG) e. V. begrüßt angesichts des hohen Verpackungsaufkommens und des damit verbundenen Ressourcenverbrauchs die Bestrebungen der Kommission, verpflichtende Vorgaben zur Verringerung von Abfällen aufzustellen. Auch die Absicht, eine vereinheitliche Verpackungskennzeichnung festzulegen, teilen wir vor dem Hintergrund der derzeitig unterschiedlichen Kennzeichnungsvorgaben und den damit einhergehenden Problemen, denen sich die Hersteller aktuell ausgesetzt sehen. Indes beinhaltet der in Rede stehende Entwurf diverse Verpflichtungen, die für KMU regelmäßig nicht darstellbar sein werden und die Besonderheiten bestimmter Produkte außer Acht lassen. Unsere Stellungnahme finden Sie anbei.
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Response to Laying down a list of animal by-products that can be used in fertilizers without additional official controls

24 Oct 2022

IVG-Kommentierung zum Entwurf einer delegierten Verordnung „zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 hinsichtlich der Bestimmung von Endpunkten in der Herstellungskette von bestimmten organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln.“ Düsseldorf, Oktober 2022 Der von der EU-Kommission veröffentlichte Entwurf „zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 hinsichtlich der Bestimmung von Endpunkten in der Herstellungskette von bestimmten organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln“ hat in der aktuellen Fassung erhebliche Auswirkungen auf den Handel mit tierischen Nebenprodukten als organisches Düngemittel oder als Bestandteil organischer Düngemittel. Grundsätzlich unterstützt der IVG die Ziele der Farm-2-Fork-Strategie (F2F), in der der Ausbau ökologischer Anbauformen eine wichtige Rolle spielt. Die Maßnahmen aus Artikel 3 und 4 dieses Entwurfs hätten unserer Auffassung nach zur Folge, dass die Versorgung mit organischen Düngemitteln, welche im ökologischen Gartenbau und der Landwirtschaft notwendig sind, negativ beeinflusst würde. Aus diesem Grund unterstützen wir vollumfassend die Stellungnahme der EUROFEMA (EUROFEMA Position on ABP derived products in FPR vom 19.10.2022). Im Industrieverband Garten (IVG) e.V. haben sich Hersteller von Produkten der „Grünen Branche“ für den Hobby- und Profimarkt zusammengeschlossen – darunter Pflanzenhersteller, Produzenten von Forst-, Garten- und Rasenpflegegeräten, Hersteller von Garten-Lifestyle-Produkten, von Produkten zur Pflanzenpflege, -ernährung und -gesundheit, Hersteller von Substraten, Erden und Ausgangsstoffen sowie Hersteller von Produkten für den Erwerbsgartenbau. Der IVG vereint derzeit rund 150 Mitgliedsunternehmen der Gartenbranche und hat seine Kernkompetenzen in den Bereichen Information, Netzwerk, Öffentlichkeitsarbeit und Lobbying. Weitere Informationen finden Sie unter www.ivg.org.
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Response to Sustainable use of pesticides – revision of the EU rules

19 Sept 2022

Der von der EU-Kommission veröffentlichte Vorschlag für eine „Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ hat in der aktuellen Fassung unter anderem erhebliche Auswirkungen auf den Gartenmarkt. Die enormen und unvorhersehbaren Einschränkungen für die Landwirtschaft und den Gartenbau wurden bereits durch die Verbände IVA sowie ZVG geschildert. Beide Stellungnahmen möchten wir ausdrücklich unterstützen. Grundsätzlich unterstützt der IVG die Ziele der Farm-2-Fork-Strategie (F2F), die allerdings auch die Gewährleistung der Ernährungssicherheit beinhaltet. Dafür müssen Pflanzenschutzmittel als Ultima Ratio unbedingt einsetzbar und verfügbar bleiben. Dies gilt auch ausdrücklich für die Anwendung im Privatgarten, denn der Trend geht hinsichtlich der steigenden Lebensmittelpreise wieder verstärkt zum Anbau des eigenen Obstes und Gemüses. Die geplante Verordnung betrifft den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Grünflächen wie z. B. Parks und Sportplätze, da der Verordnungsentwurf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in „Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind“, pauschal verbietet. Ebenso wäre der Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln in privaten Gärten verboten, da diese überwiegend in „menschlichen Siedlungen“ liegen und somit gemäß Verordnung zu sensiblen Gebieten zählen. Diese offensichtlichen Einschränkungen im Bereich der privaten und gewerblichen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln führen zu einer negativen Betroffenheit des Einzelhandels sowie der Pflanzenschutzmittelhersteller. Hersteller sowie Handel haben sich in den letzten Jahren wiederholt auf geänderte Rechtsvorschriften einstellen müssen. Dies schränkt Planungssicherheit und Innovationskraft massiv ein. In Deutschland wurden die aktuellen EU-Vorschriften vorbildlich und wirkungsvoll umgesetzt. Der Einsatz ist bereits streng reglementiert. Es besteht eine Unterrichtungspflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln sowie ein Selbstbedienungsverbot. Weiterhin stellen die Pflanzenschutzmittelhersteller umfangreiche Informationskampagnen und Aufklärungsmaterial zur Anwendung und Entsorgung der Produkte für die Endkundinnen und -kunden bereit. Betrachtet man den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Privatgarten, würde ein Verbot möglicherweise eine Kauf- und Einlagerungswelle auslösen. Das Verbot von Unkrautbekämpfungsmitteln könnte zudem die ökologisch nicht vorteilhaften „Schottergärten“ populärer werden lassen. Pauschale Reduktionsziele für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln lehnen wir ab. Pflanzenschutzmittel dienen ausdrücklich dem Schutz von Kulturpflanzen vor Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Ernährungssicherung. Bei der Begegnung aktueller Herausforderungen wie dem Klimawandel, neuer Krankheitserreger und einem erhöhten Bedarf an Nahrungsmitteln aus regionaler Produktion ist es essenziell, alle Optionen des Pflanzenschutzes zu erhalten und keine neuen bürokratischen Überwachungspflichten zu konstruieren. Fazit: Der Industrieverband Garten (IVG) e.V. plädiert ausdrücklich für eine Überarbeitung des Vorschlags der Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Der Verordnungsvorschlag sollte weiterhin das Ziel vertreten, Risiken für Mensch und Umwelt zu verringern, den integrierten Pflanzenschutz zu stärken, den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in Europa zu harmonisieren und dabei die Verfügbarkeit und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln als letzte Maßnahme zur Bekämpfung von Schädlingen, Krankheiten und Unkräutern unbedingt zu erhalten. Der Fokus sollte auf der Erforschung neuer umweltschonender, adäquater Alternativen zu chemisch- synthetischen Pflanzenschutzmitteln liegen. Diesen Produkten muss ein zügiger Eintritt in den Markt ermöglicht werden. Weiterhin sollten die bereits erreichten Standards beim Umgang mit und der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt werden.
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Response to Technical amendments to the Fertilising Products Regulation

9 Mar 2022

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die für Januar 2022 angekündigte konsolidierte Fassung der EU-Düngeprodukte-VO 2019/1009 bisher ausgeblieben ist. Die mittlerweile zahlreichen Einzelentwürfe zu geplanten Änderungen erschweren es den Unternehmen ungemein sämtliche Änderungen zu bewerten und im Rahmen von Stellungnahmen zu berücksichtigen. Hinsichtlich der erweiterten Anforderungen an Nitrifikations-/Ureasehemmstoffe weisen wir darauf hin, dass diese über zwei Jahre keine Berücksichtigung in der in Rede stehenden Verordnung gefunden haben. Bei der jetzigen erstmaligen Vorlage dieser Hemmstoffe muss beachtet werden, dass Nitrifikations-/Ureasehemmstoffe-Dünger behördlich bei Konformitätsbehörden zugelassen werden müssen und derartige Zulassungen nunmehr einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen werden. Diese Änderungen können damit eine Nicht-Verkehrsfähigkeit von wichtigen Mitgliedsprodukten mit erheblichen finanziellen Einbußen bedeuten. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass Deutschland und Österreich hierdurch einen Wettbewerbsnachteil erleidet, da es in diesen Staaten bisher keine Konformitätsbehörden gibt. Ferner weisen wir auf folgende Unklarheiten bei den Nitrifikations-/Ureasehemmstoffe hin: (b) the nitrification inhibiting compound content shall be expressed as a % by mass of the total nitrogen (N) present as ammonium nitrogen (NH4 +) and urea nitrogen (CH4N2O)). Hier bedarf es einer Klarstellung unter Angabe eines Beispiels was genau und in welcher Einheit zu kennzeichnen ist, insbesondere ob mit nitrifikationshemmender Verbindung der gesamte Nitrifikations-/ Ureasehemmstoff oder nur gewisse Teile gemeint sein sollen. Zum Vergleich: Die Verordnung EG VO 2003/2003 weist unter F.1 Nitrifikationshemmstoffe klare Definitionen aus. Bezüglich der geplanten Änderungen betreffend die Gärreste geben wir zu bedenken, dass sich dieses Thema auf die Branche auswirken wird, da davon auszugehen ist, dass nur noch sehr wenige große Lieferanten dieses Thema in Gänze beherrschen werden. Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, dass die EU-Düngeprodukte-VO 2019/1009 keine Rücksicht auf die besonderen Belange der Substrate nimmt, die produktionstechnisch eindeutig anders zu bewerten sind als Düngemittel. Mit der Zusammenfassung von Kultursubstraten und Düngemitteln wurde eine weitere Chance vertan, den europäischen Binnenmarkt für Substrate und Blumenerden rechtssicher und nachhaltig zu regulieren. Es ist nicht möglich Substrate nach EU-Düngeprodukte-Verordnung zu kennzeichnen, da die festgelegten Grenzwerte bezüglich E. coli und Enterobakterien nicht eingehalten werden können. Mit der politisch geforderten Torfminderung und zunehmenden Verwendung von Torfersatzstoffen wie zum Beispiel Kompost werden die hygienischen Anforderungen immer weniger einzuhalten sein. Außerdem merken wir an, dass wichtige bereits auf dem Markt befindliche Ausgangsstoffe, wie Holzfasern und Rindenhumus in den CMC nicht eindeutig berücksichtigt sind und nur mit großem Aufwand und weitem Interpretationsspielraum einzuordnen sind. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Response to Soil Health Law – protecting, sustainably managing and restoring EU soils

8 Mar 2022

Der Industrieverband Garten (IVG) e.V. vertritt die Interessen der Hersteller von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern in der Grünen Branche für den Hobby- und den Profimarkt. Er vereint derzeit rund 150 Mitgliedsunternehmen in Deutschland. In der EU-Bodenstrategie für 2030 sowie in den Plänen für das EU-Bodengesundheitsgesetz heißt es: „In allen Flächenkategorien verursacht die Trockenlegung von Torfmooren allein in Europa rund 5 % der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU.“ Dazu möchten wir anmerken, dass es heute in Deutschland keine neuen Trockenlegungen von Mooren gibt. Die Flächen wurden bereits vor vielen Jahrzehnten als Vorbereitung zur landwirtschaftlichen Nutzung und zur Urbarmachung trockengelegt. Seitdem entweicht das CO2 aus diesen Böden. Torf wird in Deutschland nicht unkontrolliert abgebaut. So gibt es klare rechtliche Vorgaben, in welchen Bereichen und unter welchen Bedingungen Torfabbau stattfinden kann. Die Torfabbaugebiete waren vorher in landwirtschaftlicher Nutzung und wurden bereits dafür entwässert. Im Gegensatz zu einer fortlaufenden landwirtschaftlichen Nutzung verbleiben bei Beendigung des Torfabbaus mindestens 50 cm des Torfkörpers in der Fläche. Eine Wiedervernässung im direkten Anschluss an eine landwirtschaftliche Nutzung ist nicht zielführend. Verschiedene Studien zeigen, dass dies zu einem hohen Methanausstoß führt. Eine Wiedervernässung unter diesen Umständen fördert nicht die Artenvielfalt, da kein moorähnlicher Lebensraum entsteht. Die Voraussetzungen werden erst mit dem vollständigen Torfabbau geschaffen. Die Torfabbaufläche wird nach dem abgeschlossenen Abbau zwingend professionell wiedervernässt. So wird sichergestellt, dass die Fläche kein CO2 mehr emittiert. Dadurch wird eine Regeneration des Hochmoors ermöglicht, wodurch sich eine potentielle CO2-Senke bildet. Dieses Verfahren ist seit mehr als 30 Jahren gängige Praxis: So konnten bereits mehr als 11.500 Hektar entwässerte Flächen zu Mooren in Niedersachsen renaturiert werden. In den kommenden Jahren werden dort weitere 35.000 Hektar folgen. Zudem plant die Torfindustrie bei Genehmigungsanträgen seit 2014 Klimakompensationsmaßnahmen ein, zu denen sie sich mit dem NABU-IVG-Konzept verpflichtet hat. Wir begrüßen die EU-Ziele zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme mit dem größten Potenzial zur CO2-Abscheidung. Dazu gehören sicherlich landwirtschaftliche genutzte Standorte auf Moorböden. Die Industrie ist bereit bei der Renaturierung zu unterstützen und hält die erforderlichen Konzepte dafür bereit. Im Anschluss kann im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung, zum Beispiel als Paludikultur, CO2 gebunden und trotzdem noch nachwachsende Rohstoffe für die Erdenindustrie erzeugt werden. Aus den geschilderten Gründen ist die Erdenindustrie der ideale Partner für das Vorhaben der EU, rechtsverbindliche Ziele im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur vorzuschlagen, die Entwässerung von Feuchtgebieten und organischen Böden zu begrenzen und bewirtschaftete und entwässerte Torfmoore wiederherzustellen. Den angekündigten Beitrag zur Bewertung des Zustands der Torfmoore im Rahmen der Global Peatlands Initiative begrüßen wir. Die Industrie ist über die International Peatland Society (IPS) auch an der Global Peatlands Initiative beteiligt. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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