Institut für Ehe und Familie
IEF
Das Institut für Ehe und Familie ist eine Einrichtung der katholischen Kirche Österreichs.
ID: 442907842721-78
Lobbying Activity
Response to Recognition of parenthood
10 Feb 2023
(...) Wie die EU-Kommission in ihrem Vorschlag darlegt, kann die unterschiedliche Anerkennung der Elternschaft zur Erschwernis der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU führen. Es ist daher nachvollziehbar, dass man nach Lösungen sucht, um die Anerkennung aller in einem EU-Mitgliedstaat festgestellten Formen der Elternschaft - neben der biologischen und Adoptionselternschaft auch jene durch Rechtsakt - EU-weit durchzusetzen. Doch gerade die Elternschaft durch Rechtsakt führt häufig zur De-facto-Anerkennung von Praktiken, wie etwa jener der Leihmutterschaft, die von einzelnen Mitgliedstaaten bewusst abgelehnt werden, weil sie unter anderem das Kindeswohl gefährden. Im Vorschlag der EU-Kommission wird mehrfach darauf hingewiesen, dass die Verordnung über die Anerkennung der Elternschaft vor allem auf das Wohl und die Rechte des Kindes abzielt. Sie soll Grundrechte von Kindern, einschließlich ihres Rechts auf Identität, Nichtdiskriminierung und auf Privat- und Familienleben schützen. Der Vorschlag nimmt zudem mehrfach, wenn auch selektiv, auf die UN-Kinderrechtskonvention Bezug. Selektiv, da gewisse Aspekte des Kindeswohls ausgeklammert werden. So heißt es in der UN-Kinderrechtskonvention, dass jedes Kind das Recht hat, seine biologischen Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Die Konvention verbietet zudem den Verkauf von und Handel mit Kindern. Gegen beide Vorschriften wird im Falle von Leihmutterschaft verstoßen. Die geplante Verordnung würde die Inanspruchnahme dieser Reproduktionspraxis jedoch durch die automatische Anerkennung der Elternschaft in der ganzen EU erleichtern und fördern. Die Behandlung des Kindes als Vertragsgegenstand im Rahmen von Leihmutterschaftsverträgen verstößt gegen dessen Würde und kann aufgrund mangelnder Überprüfung der Eignung der Auftraggeber, manchmal auch seine physische Integrität gefährden. Außerdem wird das Kind durch Leihmutterschaftsverträge bewusst einer gespaltenen Elternschaft ausgesetzt, bei der es neben den gesetzlichen Vertretern noch weitere genetische und biologische Elternteile gibt, die die Bestelleltern zumeist nicht in ihre Familie integrieren wollen. Dabei zeigt die Erfahrung von Spenderkindern (siehe Verein Spenderkinder), dass Kinder früher oder später die genetischen beziehungsweise biologischen Eltern kennenlernen möchten. Aus dem Adoptionsbereich ist zudem bekannt, dass Kinder trotz gutem Verhältnis zu ihren rechtlichen Eltern eine emotionale Bindung zu den leiblichen Eltern aufbauen können - auch bei mangelndem Kontakt zu diesen. Außerdem können Kinder das Desinteresse der genetischen und biologischen Eltern, wie beispielsweise einer Eizellspenderin oder der Leihmutter, als verletzend empfinden.(...) Leihmutterschaft verstößt nicht nur gegen das Wohl und die Würde von Kindern, sondern degradiert außerdem Frauen zu Objekten, zumal Leihmutterschaftsverträge oft sklavenähnliche Bedingungen für Leihmütter enthalten. Diese müssen sich beispielsweise von Anfang an dazu verpflichten, das Kind, das sie austragen und zur Welt bringen, abzugeben und auf alle ihre Rechte, die sich aus ihrer Mutterschaft ergeben, zu verzichten. Ferner sind sie gesundheitsgefährdenden medizinischen Behandlungen ausgesetzt, die auch ein Risiko für spätere Schwangerschaften mit sich bringen. Auf Wunsch der Besteller können sie dazu angehalten werden, einer Abtreibung oder Mehrlingsreduktion zuzustimmen und müssen das Kind meist per Kaiserschnitt zur Welt bringen. Die Besteller können außerdem über die Lebensgewohnheiten der Leihmutter entscheiden und darüber bestimmen, was sie isst oder trinkt. Auch die Bewegungs- und Aufenthaltsfreiheit der Schwangeren wird mit fortschreitender Schwangerschaft immer stärker eingeschränkt. Damit wird die Leihmutter zu einem Instrument zu Diensten der intendierten Eltern und eine reine Trägerin der Schwangerschaft... (vollständige Rückmeldung befindet sich im angehängten Dokument)
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12 May 2021
Das Institut für Ehe und Familie (IEF) steht dem hier vorgestellten Regulierungsvorhaben unter der von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen vorgegebenen Prämisse „if you are parent in one country, your are parent in every country“ höchst skeptisch gegenüber.
Die Elternschaft durch Rechtsakt führt häufig zur de facto Anerkennung von Praktiken, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten innerhalb der ihnen zustehenden Regelungskompetenz bewusst abgelehnt werden. Dazu zählen insbesondere Anwendungen der Reproduktionsmedizin und der Leihmutterschaft, wie auch Themen der Lebensgemeinschaft mehrerer Erwachsener (Polygamie oder rechtlich anerkannte Formen der Polyamorie).
Vor allem Leihmutterschaft bedeutet Handel mit Kindern und sehr oft die Ausbeutung von Frauen. Verbote dienen daher primär dem Kindeswohl und sollen verhindern, dass Kinder überhaupt erst in die belastenden Situationen kommen, die im Vorhaben gelistet werden.
Die Vereinfachung von technischen Anerkennungsprozessen darf nicht dazu führen, dass ureigenste rechtsethische Entscheidungen der Mitgliedstaaten unterwandert werden. Dies würde das ohnehin schon angeschlagene Vertrauen der EU-Bürger in die Institutionen der Europäischen Union weiter gefährden.
Wir raten daher dringend davon ab, Mitgliedstaaten direkt oder indirekt dazu zu drängen, im Ausland anerkannte Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern als rechtliche Elternschaften zu bestätigen, wenn diese im Widerspruch zur eigenen Rechtsordnung stehen. Weder durch soft law noch durch konkrete gesetzliche Maßnahmen. Näheres dazu in unserer angeschlossenen Stellungnahme.
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