International Biocontrol Manufacturers Association Germany / Austria

IBMA DA

IBMA Deutschland-Österreich ist der Dachverband der Hersteller biologischer Pflanzenschutzmittel.

Lobbying Activity

Meeting with Franc Bogovič (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur for opinion)

28 Mar 2023 · Meeting on SUR regulation proposal

Response to Streamlining EU scientific and technical work on chemicals through the EU agencies

12 Apr 2022

Die Idee einer einmaligen Beurteilung eines Stoffes ist attraktiv. Sie kann zu Einsparungen und kosteneffizienteren Verfahren führen, sofern es sich um auf die jeweiligen Stoffgruppen zugeschnittene Verfahren mit angepassten Datenanforderungen handeln würde. Die im Verband organisierten Unternehmen produzieren und registrieren biologische Wirkstoffe und Produkte, die über verschiedene Rechtsvorschriften für den Markt zugelassen werden. Je nachdem, ob es sich um Pflanzenschutzmittel, Biozide und Düngeprodukte (oder ab demnächst um Biostiumlanzien) handelt, weichen die Ergebnisse der Sicherheitsbeurteilungen zum Teil extrem voneinander ab, sodass bei gleichen Produkten mit vergleichbaren Anwendungen u.U. sehr unterschiedliche Endpunkte festgesetzt werden. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die Tatsache, dass biologische Substanzen in Verordnungsrahmen zugelassen werden, die auf chemisch-synthetische Mittel ausgelegt sind, die also nicht zwischen chemischen-synthetischen und biologischen Herkünften und Wirkungsweisen unterscheiden. Auch bei geringer Anfangsverdacht sind für biologische Wirkstoffe extrem teure Studien erforderlich, - die Verhältnismäßigkeit von tatsächlichem Risiko und Zulassungskosten bzw. -aufwand sind oft nicht gegeben. Will man biologische Alternativen in den Markt bekommen, braucht man zugeschnittene Datenanforderungen für biologische Wirkstoffe. Bei der vorliegenden Initiative ist deshalb auf Folgendes zu achten: 1. Die Bewertung von biologischen Substanzen muss durch spezialisierte Fachexperten erfolgen. 2. Es werden einheitliche (harmonisierte), rein wissenschaftliche und auf die Substanzgruppe zugeschnittene Bewertungskriterien angelegt. Unterschiedliche fachpolitische oder behördliche Ausrichtungen sowie mitgliedsstaatliche Heterogenität spielen bei der Bewertung keine Rolle. So wird gewährleistet, dass die Bewertung zu einheitlichen Ergebnissen und Endpunkten führt. 3. Das Prinzip One Substance-One Assessment wird auf den Wirkstoff angewendet und führt zu seiner Klassifizierung (vgl. Basisdaten im Sicherheitsdatenblatt). Die Bewertung der Produkte in Bezug auf Risiken oder Wirksamkeit wird in Abhängigkeit der Anwendung durchgeführt. Wobei auch hier darauf zu achten ist, dass sich nicht die striktesten Anforderungen, sondern die am besten auf die Substanzgruppen zugeschnittenen Anforderungen durchsetzen. Damit sollte sowohl vermieden werden, dass Datenpakete unverhältnismäßig ausgeweitet werden und dass das Ergebnis einer Bewertung nur einen Minimal-Kompromiss darstellt, der sich mutlos an „worst case scenarien“ orientiert, statt an natürlichen, realen Gegebenheiten. Wenn die Ziele des Green Deals, der Farm2Fork und anderer Strategien bis 2030 erreicht werden sollen, müssen biologische Substanzen endlich unabhängig von Chemikalien bewertet werden! Es ist deshalb sinnvoll biologische Substanzen für land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Anwendungen in einer Verordnung zu bündeln, anstatt sie wie bisher in vier verschiede Verordnungen zu untergliedern. Nur so können Fachwissen und Ressourcen rationell genutzt und spezialisierte Behörden ihre technischen und wissenschaftlichen Arbeiten gezielt auf die entsprechenden biologischen Substanzen ausrichten. Sichere Entscheidungen können dann ohne Verzögerungen gefällt und die dringend für die wirtschaftliche Transformation des Green Deals und der Farm2Fork erforderlichen Produkte dem Markt in der erforderlichen Geschwindigkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Bewertungszeit etwa von biologischen Pflanzenschutzmitteln könnte dann von derzeit 8 – 10 Jahren deutlich verkürzt werden. In Nicht-EU Staaten erhalten biologische Produkte innerhalb von 2-3 Jahren eine Markzulassung. Die Umsetzung der Farm2Fork Strategie kann nur gelingen, wenn den Landwirten möglichst zügig alternative biologische Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
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