Kleinwasserkraft Österreich

KWÖ

Der Verein, dessen Tätigkeit gemeinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt: a) die Wahrnehmung der Interessen und Förderung der dezentralisierten Nutzung heimischer Energiequellen durch Kleinwasserkraftwerke, b) die Information der Öffentlichkeit über den Stellenwert der Kleinwasserkraft zur Verbesserung der Umweltsituation.

Lobbying Activity

Response to Guidance to facilitate the designation of renewables acceleration areas

13 Feb 2024

Neben der Ausweisung von Wind- und PV-Beschleunigungsgebieten darf die Wasserkraft, darunter auch die Kleinwasserkraft, nicht übergangen werden. Die Kleinwasserkraft trägt aktiv zur Netzstabilität bei, bietet Versorgungssicherheit und Schwarzstartfähigkeit. Das ambitionierten Ziel Österreichs bis 2030 5TWh Wasserkraft auszubauen, kann nur erreicht werden, wenn der Ausbau/Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Dafür ist die Ausweisung der Beschleunigungsgebiete für die Kleinwasserkraft notwendig. Bei der Umsetzung von Richtlinien hat der nationale Gesetzgeber nicht nur die europarechtlichen Vorgaben zu beachten, sondern auch nationales Recht, insbesondere Verfassungsrecht, zu berücksichtigen. Ein Ausschluss von Wasserkraftwerken ist aus gleichheitsrechtlichen Erwägungen kritisch zu betrachten. Vor allem nicht in den Anwendungsbereich des UVP-G fallende Kleinwasserkraftwerke wären benachteiligt. Standortbeispiele für Beschleunigungsgebiete wären bestehende nicht fischdurchgängige Querbauwerke. Die Durchgängigkeit muss laut WRRL bis 2027 erfolgen. Diese Ausweisung würde den Vorgang beschleunigen und die Durchführung erleichtern.
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