Klöckner & Co SE

(1) Gegenstand des Unternehmens ist (a) die Distribution von und der Handel mit Stahl-, Metall- und Kunststofferzeugnissen sowie deren Herstellung und Bearbeitung; und (b) der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art, insbesondere an Unterneh-men, deren Unternehmensgegenstände sich auf die unter (a) beschriebenen Tätigkeiten erstrecken. (2) Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Tochterunternehmen gründen, Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen an anderen Unternehmen übernehmen, soweit diese im Bereich der Gesellschaft tätig oder dem Unternehmensgegenstand förderlich sind, auch zum Zwecke der Entwicklung sowie zur späteren Veräußerung solcher Unternehmen. Die Gesellschaft kann Un-ternehmen, an denen sie beteiligt ist, vertreten, unter einheitlicher Leitung zusammenfassen und zu diesem Zweck Unternehmensverträge abschließen. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundenen Unternehmen über-lassen.

Lobbying Activity

Meeting with Günther Oettinger (Commissioner)

9 Jun 2017 · "One digital Europe"