Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e. V.

unternehmer nrw

Die Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW (unternehmer nrw) ist die Spitzenorganisation der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen und vertritt die sozial- und wirtschaftspolitischen Anliegen von 129 Mitgliedsverbänden gegenüber Parlament, Regierung und Behörden, den politischen Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und anderen wichtigen gesellschaftlichen Gruppen.

Lobbying Activity

Meeting with Birgit Sippel (Member of the European Parliament) and IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V.

17 May 2024 · EP elections; SMEs in the EU

Response to Effectively banning products produced, extracted or harvested with forced labour

20 Jun 2022

Die nordrhein-westfälische Wirtschaft setzt sich bereits in zahlreichen eigenen und kooperativen Initiativen für die Bekämpfung von Zwangsarbeit in der ganzen Welt ein. Viele – vor allem größere –Unternehmen haben in den letzten Jahren eigene CSR-/Nachhaltigkeitsabteilungen eingerichtet und insbesondere bei großen Unternehmen arbeiten immer mehr Mitarbeiter direkt in diesem Bereich. Aber auch viele kleine und mittlere Unternehmen haben Maßnahmen ergriffen. Darüber hinaus bestehen eine Vielzahl von Initiativen auf internationaler und nationaler Ebene, um auch dem Thema Zwangsarbeit zu begegnen. Beispielhaft dafür sind: das UN Global Compact Netzwerk und das deutsche Global Compact Netzwerk, das Bündnis für nachhaltige Textilien, der Zusammenschluss Together for Sustainability (TfS), Chemie³, Bettercoal und viele mehr. Zu berücksichtigen ist des Weiteren, dass in Deutschland eine Länder-Arbeitsgruppe (B-L-AG) gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gegründet wurde, welche dieses Thema derzeit umfassend behandelt. Mit Art. 5 der Grundrechtecharta der Europäischen Union gehört die Bekämpfung von Sklaverei und Zwangsarbeit zu den unverhandelbaren europäischen Werten, die die Wirtschaft auch nach außen vertritt. Durch die derzeitigen zahlreichen Regulierungsvorhaben im Bereich der Nachhaltigkeit darf es jedoch nicht zu kontraproduktiven Doppelungen und Überschneidungen in der Rechtssetzung kommen. Mit der kürzlich vorgeschlagenen Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD), diversen sektorspezifischen Regulierungen wie den Verordnungen über Konfliktmineralien, Holz oder Batterien, der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD), den mit Art. 18 der Taxonomie-Verordnung verbundenen Vorgaben sowie den Bestimmungen zur nachhaltigen Finanzierung besteht für Unternehmen bereits heute eine Vielzahl an unterschiedlichsten Anforderungen, die eine einheitliche und effiziente Herangehensweise wesentlich erschweren. Auch gibt es mit der EU-Richtlinie 2011/36 zur Bekämpfung des Menschenhandels eine weitere europäische Gesetzgebung. In diesem Bereich bedarf es einer Zusammenfassung und Vereinfachung der einzelnen Sorgfalts- und Berichtspflichten, ansonsten werden Unternehmen durch Bürokratie überlastet und so ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln konterkariert. Dem richtigen Ziel – der Bekämpfung von Zwangsarbeit – ist damit nicht gedient. Eine dringend notwendige Vereinfachung wäre die Definition von Regionen, in denen Zwangsarbeit aufgrund der funktionierenden Rechtsdurchsetzung durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte bereits umfassend adressiert wird. Hier böten sich in einem ersten Schritt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) an. Es ist im Grundsatz nicht nachvollziehbar, warum die vorgeschlagene Verordnung auch Produkte einschließt, die ihren Ursprung ausschließlich innerhalb der Europäischen Union haben. Um die beschriebenen Dopplungen zu vermeiden und um die gesamten Auswirkungen eines neuen Rechtsaktes abzuschätzen, führt die Europäische Union im Rahmen ihrer Bestrebung zur besseren Rechtssetzung regelmäßig eine Folgenabschätzung durch. Im vorliegenden Fall hat die Kommission jedoch davon abgesehen, den dafür zuständigen Ausschuss für Regulierungskontrolle zu Rate zu ziehen. Eine solche Konsultation erscheint jedoch mit Blick auf die bereits erwähnten unklaren Folgen der Regulierung umso nötiger. Die Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW (unternehmer nrw) ist die Spitzenorganisation der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände des größten Bundeslandes in Deutschland. unternehmer nrw vertritt die sozial- und wirtschaftspolitischen Anliegen von 129 Mitgliedsverbänden mit 80.000 Mitgliedsbetrieben und 3 Millionen Beschäftigten.
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Meeting with Günther Oettinger (Commissioner)

5 Nov 2018 · MFF and EU elections