Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
ID: 434878544707-76
Lobbying Activity
Response to Review of poultry marketing standards
16 May 2023
Studien zeigen, dass die Zwangsernährung von Enten- und Gänsen zur Produktion von Stopfleber nicht mit dem Tierschutz zu vereinbaren ist. 22 EU-Mitgliedstaaten haben sie deswegen bereits verboten. Hinzu kommt, dass Foie Gras ein ungesundes und völlig unnötiges Produkt ist. Um ein höheres Tierschutzniveau zu ermöglichen, sollten die Mindestlebergewichte für die Herstellung von Stopfleber gestrichen werden (aus Art. 1, Punkt 3 der Commission Regulation (EC) No 543/2008 of 16 June 2008 laying down detailed rules for the application of Council Regulation (EC) No 1234/2007 as regards the marketing standards for poultrymeat. Auch die Förderung der mit Zwangsernährung hergestellten Gänseleberpastete als traditionelles europäisches Gericht muss beendet werden. Die EU-Kommission muss vorangehen und diese tierquälerische Praxis in der EU schnellstmöglich und komplett beenden.
Read full responseResponse to Specific requirements to verify compliance with animal welfare rules on livestock vessels.
16 Nov 2022
Wir brauchen ein konsequentes EU-weites Verbot von Drittlandexporten, Langstreckentransporten über 8 Stunden und ein Verbot von tierquälerischen Schiffstransporten. Ein EU-weites Verbot ist wichtig, um zu verhindern, dass exportfreundliche EU-Staaten zu Drehscheiben für Tiertransporte in Drittstaaten werden. Seit Jahrzehnten zeigen zahlreiche Berichte, dass die Tiere auf den qualvollen und langen Transporten extrem leiden. Tierschutzrechtliche Standards werden auf dem Transport und im Zielland systematisch ignoriert. Zu diesem erschütternden Ergebnis kommt auch der offizielle Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport, der am 20. Januar 2022 vom Europäischen Parlament angenommen wurde. Der EuGH hat schon 2015 festgestellt, dass der Tierschutz nicht an der EU-Außengrenze endet. Daraus ergibt sich, dass Transporte nicht durchgeführt werden dürfen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Die einzig logische und ethisch vertretbare Schlussfolgerung ist ein generelles Transport-Verbot, sowohl für Tiere, die geschlachtet werden sollen als auch für Tiere, die als Zuchttiere deklariert werden. Die EU sollte der Entschließung des EU-Parlaments vom 14. Februar 2019 folgen. Darin fordern die EU-Abgeordneten einen grundsätzlichen Richtungswechsel bei Tiertransporten ein.
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