Naturwald Akademie gGmbH
Naturwald Akademie
Die gemeinnützige Naturwald Akademie ist eine nichtstaatliche, unabhängige Forschungs- und Bildungseinrichtung.
ID: 123868642405-48
Lobbying Activity
Response to Guidance on REDII forest biomass sustainability criteria
28 Apr 2021
Wir begrüßen als Forschungseinrichtung an der Schnittstelle von Waldökologie, Waldwirtschaft und Klimaforschung, dass die EU mit den neuen Leitlinien die Nachhaltigkeit der Nutzung von Wald-Biomasse eindeutiger regeln möchte. Wir hoffen sehr, dass die Erkenntnisse JRC Policy Report "The use of woody biomass for energy production in the EU" (JRC 12271, EUR 30548 EN) berücksichtigt werden. Entnehmen Sie bitte auch unserer Anlage, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse gegen eine übermäßige Nutzung von Waldbiomasse in der Energieerzeugung sprechen.
Im Einzelnen ist Folgendes zu verbessern:
(4) Die neue Richtlinie gilt nur ab Anlagen von 20 MW-Leistung: Dieser Wert ist deutlich zu hoch angesetzt und würde in Deutschland z.B. nur rund 10% der Holzkraftwerke betreffen. Der Referenzwert sollte aber so abgesenkt werden, dass mindestens 50% der Holzkraftwerke in der EU im Rahmen der Richtlinien handeln müssen.
Article 3, (b): Wir begrüßen, dass alle EU-Staaten gesetzlich sicherstellen sollen, dass Wälder - insbesondere Primärwälder, Naturwälder und Gebiete unter Naturschutz, nachweisbar durch die Forstwirtschaft keinen Verlust der Bodenqualität oder der Biodiversität erleiden sollen. Hier sollte aber die EU klarstellen, dass ein entsprechendes Monitoring der geplanten und dann erfolgten forstlichen Maßnahmen durch naturschutzfachliche unabhängige Institutionen erfolgen muss. Gleiches gilt auch für die Richtlinien unter Article 4 (b) (i +ii).
Article 4, (b) (iii -v): Es soll sichergestellt werden, dass forstliche Eingriffe für die Gewinnung von Biomasse für die Energiegewinnung besonders naturverträglich erfolgen soll. Auch hier ist vonseiten der EU klarzustellen, dass a) das Monitoring und die Bewertung von fachkundigen, unabhängigen, nicht der Forstwirtschaft zugehörigen Institutionen erfolgen muss; b) das die aufgenommenen Daten für und nach der Beurteilung, ob hier naturschutzrechtliche Bedenken bestehen, frei und öffentlich zugänglich sein müssen. Nur so ist eine Kontrolle durch Wissenschaft und Naturschutzfachleute möglich.
Die EU sollte darauf hinwirken, dass die Daten aller EU-Mitglieder in Bezug auf die Forstwirtschaft für die Energieerzeugung in einem Turnus von fünf Jahren durch WissenschaftlerInnen in der EU geprüft werden.
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