Stadtwerke Karlsruhe
SWKA
Die Stadtwerke Karlsruhe sind ein regionales Versorgungsunternehmen für die Bürger und Bürgerinnen Karlsruhes und Teile des Umlandes mit Energie (Strom, Gas, Fernwärme) und Wasser, ergänzt durch ein breites Angebot an Dienstleistungen rund um Energie, Wasser, Mobilität als unverzichtbare Beiträge zum Gemeinwohl.
ID: 042482931898-44
Lobbying Activity
Response to European Water Resilience Strategy
25 Feb 2025
Trinkwasserversorger stehen durch fortschreitende Verschmutzung der Trinkwasserressourcen mit Pestiziden und ihren Abbauprodukten, PFAS sowie generell persistenten-mobilen-toxischen bzw. sehr persistent-sehr mobilen Stoffen (PMT/vPvM, s. https://www.umweltbundesamt.de/en/press/pressinformation/water-resources-must-be-better-protected) unter enormem Druck. Viele dieser Stoffe (insbesondere TFA, https://echa.europa.eu/registry-of-clh-intentions-until-outcome/-/dislist/details/0b0236e188e8d4b8) stellen zudem flächendeckende, also ubiquitäre Belastungen dar. Hinzu kommt die Senkung der Toxizitätsschwellen für viele chemische Stoffe, z.B. PFAS um mehrere Größenordnungen. Es gibt keinen Grund, nicht davon auszugehen, dass sich dieser Trend zu niedrigeren Toxizitätsschwellen zukünftig mit fortschreitenden Toxizitätskenntnissen weiter fortsetzen wird, auch bei anderweitigen Substanzen.. Beide Entwicklungen können bei einer Vielzahl von Wasserversorgern einen Ausbau der Trinkwasseraufbereitung unumgänglich machen. Ein Ausbau der Aufbereitung steht jedoch im Widerspruch zur Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG, Artikel 7.3, und deren Ziel, "den für die Gewinnung von Trinkwasser erforderlichen Umfang der Aufbereitung zu verringern". Zur erforderlichen Aufbereitungstechnik in den Wasserwerken ist darauf hinzuweisen, dass viele der oben genannten Substanzen allein mittels des hochaufwändigen Membranverfahrens Umkehrosmose entfernt werden können. Dabei erfolgt jedoch keine Eliminierung, sondern lediglich eine Verlagerung der Schadstoffe, die anschließend in die Umwelt zurückgeleitet werden, sofern dies gemäß Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG überhaupt genehmigungsfähig ist. Zudem benötigt diese Aufbereitungstechnik 30 % mehr Wasser. Ist dieser Mehrbedarf an Wasser nicht vorhanden, ist diese Aufbereitungstechnik ebenso wenig anwendbar. Wird also dieses Membranverfahren zwingend als einzig wirksame Aufbereitungstechnik zur Entfernung eines Schadstoffs benötigt, kann gleichzeitig jedoch nicht eingesetzt werden, was dann? Diese offene Frage zeigt auf, dass der vorsorgende Schutz der Trinkwasserressourcen durch maximale Prävention an den Verschmutzungsquellen gemäß Art. 191.2 AEUV in der European Water Resilience Strategy eine höchste Priorität eingeräumt werden muss - zumal es sich oft um ubiquitäre Belastungen handelt. Die EU-Kommission ist daher aufgefordert, das Politikziel Zero Pollution mit allem Nachdruck und Konsequenz in der European Water Resilience Strategy und der relevanten Gesetzgebung (REACH-Revision, Pestizidreduktion, universelle PFAS-Beschränkung, Durchführungsrechtsakte zu Industrieemissionsrichtlinie und Industrieemissionsportal, Revision der Wasserrahmenrichtlinie) weiterzuführen, um eine sichere Versorgung mit sauberem Trinkwasser als einem höchsten Politikziel und zentraler Querschnittsaufgabe in der Zukunft sicherzustellen.
Read full responseResponse to Sustainable use of pesticides – revision of the EU rules
17 Sept 2022
Die Stadtwerke Karlsruhe bringen an dieser Stelle die Position der IAWR ein.
Die IAWR vertritt 120 Wasserversorger und 61 Millionen Menschen im Flusseinzugsgebiet des Rheins (IAWR, AWBR, ARW, RIWA-Rijn), die auf sauberes Trinkwasser angewiesen sind.
Der Vorschlag der EU-Kommission ist ein überfälliger, gut ausgearbeiteter Schritt in die dringend benötigte Richtung. Aus Sicht der IAWR gibt es keinen Raum mehr für Kompromisse: Der SUR-Vorschlag der Kommission ist unerlässlich, um die Trinkbarkeit des Leitungswassers auch in Zukunft zu erhalten. Trinkbares Leitungswasser muss als ein Kernelement von Wohlstand angesehen werden.
Verbesserungschancen des Vorschlags:
Transparenz über die Anwendung von Pestiziden/PSM wird sowohl von den für die Überwachung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) zuständigen Wasserbehörden als auch von den Trinkwasserversorgern benötigt.
Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, ein Budget bereitzustellen, um die konventionelle Landwirtschaft bei der Umstellung auf eine nachhaltige Landwirtschaft ohne Pestizide/PSM zu unterstützen. Hierfür wird den Mitgliedstaaten empfohlen, dem dänischen Modell zu folgen und eine zweckgebundene Pestizidabgabe einzuführen, die eine Lenkungswirkung entfalten kann – weg von besonders gefährlichen Pestiziden hin zu weniger kritischen Stoffen oder alternativen Methoden (vgl. UBA-Pressemitteilung vom 23. Juni 2022).
Dem obigen Feedback liegen folgende Erwägungen zugrunde:
Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie (2020/2184) verpflichtet die Aufsichtsbehörden, in Zusammenarbeit mit den Trinkwasserversorgern eine angemessene Risikobewertung und ein Risikomanagement auszuführen. Das geforderte Risikomanagement kann aber aufgrund fehlender Befugnisse nicht von ihnen ausgeführt werden, sondern muss vom Regulierer (dem Agrarrat und dem Europäischen Parlament) in der aktuellen SUD-Revision umgesetzt werden.
Die SUD-Revision ist von entscheidender Bedeutung für die Erreichung einer 50 %igen Reduktion beim Einsatz und der Risiken chemischer Pestizide im Rahmen der „Farm-to-Fork"-Strategie (F2F, s. unterstützende Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20.10.2021, P9_TA(2021)0425) und der Biodiversitäts-Strategie sowie des "Null-Schadstoff-Aktionsplans" (Kap. 2.3) als Kernelemente des European Green Deals und des Allgemeinen Umweltaktionsprogramms der Europäischen Union bis 2030 des Europäischen Parlaments und des Rates (BESCHLUSS (EU) 2022/591 vom 6. April 2022).
Weiterer Bedarf für eine SUR-Ratifizierung ergeben sich aus dem gravierenden, anhaltenden Umsetzungsdefizit der WRRL und ihrer Bestimmungen, i) eine Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper zu verhindern (Art. 4.1) und ii) den Umfang der Aufbereitung in Wasserwerken zu verringern (Art. 7.3). Allerdings bedauert das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 12.02.2019 (P8_TA(2019)0082) zur Umsetzung der SUD - zutreffenderweise - "die Verschlechterung der Wasserressourcen dazu geführt hat, dass immer mehr Trinkwasserproduzenten ihre Erzeugnisse zusätzlich behandeln, um sicherzustellen, dass bei Wasser für den menschlichen Gebrauch die Pestizidgrenzwerte der Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch eingehalten werden, wobei die Kosten den Verbrauchern und nicht den Verursachern aufgebürdet werden" (Nr. 29). Eine Kostentragung durch die Verbraucher/-innen steht nicht im Einklang mit dem EU-Primärrecht (Art. 191 (2) AEUV), das das Verursacherprinzip vorsieht. Das Europäische Parlament empfiehlt zudem, die Verwendung von agrochemischen Stoffen "auf Böden, die möglicherweise eine Verbindung zum Grundwasser aufweisen, zu verbieten" (Nr. 65).
Es ist der jetzigen Generation nicht gestattet, künftigen Generationen intakte Trinkwasserressourcen vorzuenthalten. Bereits heute ist der Schutz ihres Trinkwassers ein dringendes Anliegen der Bevölkerung, vgl. die Europäische Bürgerinitiative (EBI) "Bienen und Bauern retten".
Read full responseResponse to Evaluation of the Environmental Liability Directive and of its implementation
23 Dec 2021
Stadtwerke Karlsruhe as local drinking water supplier thank for the opportunity to give feedback on the Environmental Liability Directive and would like to highlight missing implementation of the directive and the polluter pays principle. Please see the IAWR document attached.
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