STEAG GmbH

STEAG

The Steag name stands for tradition, expertise and know-how in the energy industry – since 1937.

Lobbying Activity

Meeting with Andrea Wechsler (Member of the European Parliament)

18 Nov 2025 · Energy and Industry Policy

Meeting with Christian Ehler (Member of the European Parliament)

16 Oct 2025 · EU Energiepolitik

Meeting with Manuela Ripa (Member of the European Parliament)

16 Oct 2025 · Saarland and Energy

Meeting with Christof Lessenich (Head of Unit Energy)

2 Jul 2025 · Exchange of views on current challenges in EU energy policy

Meeting with Dennis Radtke (Member of the European Parliament)

10 Jun 2025 · Energiepreise und Versorgungssicherheit

Meeting with Pilar Del Castillo Vera (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur for opinion) and Eurelectric aisbl

25 Feb 2025 · Energy Policy

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament)

28 Jan 2025 · Exchange on Europen Electricity Grids

Meeting with Christian Ehler (Member of the European Parliament)

13 Jan 2025 · Energiepolitik allgemein

Meeting with Andrea Wechsler (Member of the European Parliament)

25 Nov 2024 · EU Policy

Meeting with Peter Liese (Member of the European Parliament)

16 Oct 2024 · Klimapolitik

Meeting with Christian Ehler (Member of the European Parliament)

1 Jul 2024 · Energiepolitik allgemein

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament)

25 Apr 2023 · Exchange on the electricity market design (staff level)

Meeting with Jutta Paulus (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur) and Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände (DNR) e.V. and Environmental Defense Fund Europe

2 May 2022 · Methane regulation

Response to Action plan on the digitalisation of the energy sector

9 Sept 2021

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stimmen vollständig darin überein, dass mit Hilfe von Digitalisierung wesentlich zur Energiewende, systemischer Optimierung und zu einer besseren Nutzung der Energieinfrastruktur beigetragen werden kann. Der Blick auf die Digitalisierung erscheint jedoch in der vorgeschlagenen Roadmap ein wenig zu eng geplant zu sein. Für uns ist Digitalisierung eine riesige Chance braucht aber insbesondere bessere Regeln im Energiemarkt und an den Schnittstellen - und keine klarere Rollenverteilung. Ohne geeignete Regeln und die Zuordnung von Verantwortung wird Digitalisierung - als reine Technik - nicht die beabsichtigten Effekte haben. Wir sehen sieben wesentliche Punkte. Damit Digitalisierung effiziente Ergebnisse erzielen kann ... (1) ... muss sich in der Politik das Verständnis für Regeln im Energiemarkt anreiz- und marktorientiert ändern. (2) ... sollten allen Beteiligten Schnittstellen zwischen Netzebenen, Energiearten und Sektoren sowie Definitionen klar sein. (3) ... muss bei der Regulierung grundlegend die dezentrale Blickrichtung des Kunden eingenom¬men werden, um den Verbraucher zu stärken und seine Kosten zu senken. (4) ... müssen Netznutzer Transparenz über Netzzustände erhalten. (5) ... dürfen bei Netzbetreibern keine Datenmonopole entstehen. (6) ... sollte bei Anlagen- sowie Netzbetreibern in Regelungs- und Steuerungstechnik investiert werden. (7) ... muss Cybersicherheit bei der Regulierung ernstgenommen aber auf dynamische Entwicklungen ausgerichtet werden. Dazu hatten wir bereits im Frühjahr 2021 eine Stellungnahme erarbeitet, die ich Ihnen gerne (auf englisch) beifüge. Europa sollte unserer Ansicht nach, die Region mit den besten energiewirtschaftlichen Regeln sein. Dann werden auch die besten digitalen Innovationen hier entwickelt. Selbst wenn die Details der energiewirtschaftlichen Regeln nicht Teil der Roadmap sein können, wenn gleichzeitig das Fit for 55 Package verhandelt wird, so sind doch Fragen der Perspektiven, der Rollen und der Transparenz und die Schnittstellen zu anderen regulatorischen Aspekten etc. entscheidend. Daran wirken wir gerne mit! Mit freundlichen Grüßen Hans Wolf v. Koeller
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Response to Revision of the Renewable Energy Directive (EU) 2018/2001

21 Sept 2020

Die STEAG GmbH findet es als europäisch und international tätiges Energieunternehmen richtig und wichtig, im Rahmen der beabsichtigten Erhöhung der EU-Treibhausgasminderungziele 2030 als eines der wesentlichsten Elemente des European Green Deal frühzeitig eine Folgenabschätzung zu den Auswirkungen dieser Zielerhöhung auf die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (REDII) wie zu allen anderen relevanten Richtlinien durchzuführen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Umsetzung der REDII wie weiterer europäischer Regelungen, die infolge der Neujustierung der europäischen Energie- und Klimaziele für 2030 im Jahr 2014 seither erlassen wurden, in nationales Recht noch immer nicht erfolgt ist. Die absehbare, drastische Erhöhung des EU-Klimaziels für 2030 wird allerdings dazu führen, dass die relevanten europäischen Richtlinien inkl. der REDII sehr kurzfristig einer deutlichen Neuregelung bedürfen werden. Da jedoch die Umsetzung der REDII in nationales Recht in Deutschland weiter aus sich warten lässt, ist bereits jetzt absehbar, dass sich die nationale Umsetzung der „alten“ Regularien der REDII mit der notwendigen Revision der REDII auf EU-Ebene überschneiden wird. Auch beziehen sich alle Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten noch auf die „alten“ EU- wie nationalen Zielsetzungen und bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung. Für potenzielle Investoren in synthetische Kraftstoffe wie in klimaneutrale Gase wie Wasserstoff als Hauptadressaten der REDII ist diese Situation sehr unbefriedigend. Der aktuelle Vorlauf der nationalen Umsetzung der REDII in deutsches Recht lässt befürchten, dass mit einer abschließenden Implementierung neuer Regularien nicht vor 2022, eher 2023 zu rechnen sein wird. Die Zeitspanne zur Erreichung der Ziele 2030 würde mithin immer kleiner. Gleichzeitig konzentriert sich Deutschland, anders als die EU mit ihrem Fokus auf den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch, weiterhin auf die Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch. Die nationale Zielsetzung 2030 ist hier mit einem Anteil von 65% bereits sehr ambitioniert und kaum steigerbar, ohne noch höhere Systemintegrationskosten in Deutschland und Europa zu verursachen als ohnehin schon. Damit ist absehbar, dass sich eine Steigerung des Erneuerbaren-Ziels am Bruttoendenergieverbrauch zumindest für Deutschland vor allem in einer Steigerung des EE-Anteils in den Sektoren Verkehr und Gebäude niederschlagen würde und müsste. Hierfür erscheint eine stärkere Elektrifizierung dieser Sektoren mittels Elektromobilität (Batterie und Brennstoffzelle) sowie Wärmepumpen und Power-to-Heat zwingend. Insbesondere letztere eignen sich auch hervorragend zur Einbindung in Fernwärmenetze, sofern der Strombezugspreis nicht wie aktuell in Deutschland mit zu hohen staatlich induzierten Abgaben und Umlagen beaufschlagt wird. Bei den Zugangsvoraussetzungen von Drittanbietern zu Fernwärmenetzen (TPA) erachten wir die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 in diesem Zusammenhang für ausreichend. Der Fernwärmeanbieter hat zur Verbesserung des Primärenergiefaktors der Wärmeversorgung und zur Erfüllung von Anforderungen aus Förderprogrammen ein großes Eigeninteresse, Wärme aus erneuerbaren Energien und industrielle Abwärme entlang der technischen Voraussetzungen in sein Wärmenetz zu integrieren. Fernwärmesysteme weisen dabei viele technische Besonderheiten auf. Sowohl (potenzielle) Einspeiser als auch das Netzsystem und die zu bedienenden Kunden spiegeln jeweils eine Einzigartigkeit vor Ort wider, die es nicht sinnvoll macht, europaweit allgemeingültige Regelungen für einen Fernwärmenetzzugang Dritter zu erlassen. Des Weiteren werden erhebliche Wasserstoffmengen bereits bis 2030 von der Industrie verbraucht werden müssen (statt Erdgas und Kohle), was ebenfalls einen günstigen und international wettbewerbsfähigen Strombezugspreis für die Wasserelektrolyse zwingend erforderlich macht.
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Response to Strategy for smart sector integration

8 Jun 2020

Sektorintegration findet im Energiebereich bereits umfassend statt. Selektive Förderung, die Verdrängung des Marktes u.a. durch technologiespezifische Unterstützung bedroht und belastet bestehende Sektorintegration und zudem die Energieeffizienz. Bei der Strategie ist das Risiko einer schleichenden Re-Nationalisierung der europäischen Energiemärkte zu berücksichtigen. Alle jetzt verfolgten Regeländerungen verunsichern die angestrebte Entwicklung. Auch eine CO2-Zielverschärfung wird die Sektorintegration so eher behindern. Schwerpunkte müssen für die Sektorintegration weiterhin die strikte Integration der Erneuerbaren Energien in den Markt bleiben, die Hebung des Wertes von Flexibilität, die Sicherung des Unbundlings, auch Energienetze übergreifend und eine Sicherung des Emissionshandels gegen weitere Eingriffe sein.
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Response to 2030 Climate Target Plan

14 Apr 2020

Vielen Dank für die Möglichkeit der Beteiligung! Ziele alleine haben keine Auswirkungen, die man bewerten kann – außer auf weitere politische Handlungen. Dafür braucht es Maßnahmen. Nur Maßnahmen können Ziele erreichen. Es könnte stattdessen oder ergänzend betrachtet werden, welche Ziele überhaupt oder auch mit verträglicheren Nebenwirkungen erreichbar sind, unter der Zugrundelegung von Prämissen; am besten anhand der Analyse der Treiber der bis heute erreichten Entwicklung und der damit verbundenen Kosten. Bewertet werden können auch unterschiedliche Strategien auf ihre Realisierbarkeit, finanziellen Auswirkungen, Risiken und internationalen Effekte. Entscheidend ist es zu klären, ob der Markt in diesem Modell die ihm im europäischen Maßstab bisher zugeordnete Koordinationsfunktion behält, oder ob er explizit durch eine zentrale Planung, die das Modell umsetzt, ersetzt wird. Entsprechend ist die Auswirkung auf die demokratische Verfasstheit zu berücksichtigen. Es scheint, dass der von der EU Kommission gewählte Ansatz einer Ambitionssteigerung per Gesetz – nicht nur die Folgenabschätzung selbst - mit den Leitlinien zur „Besseren Rechtsetzung“ nicht kompatibel ist. Beigefügt finden Sie eine ausführliche Stellungnahme, die sich mit der Gestaltung des Impact Assessments und dem Dokument "Inception Impact Assessment" befasst.
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Response to Carbon Border Adjustment Mechanism

26 Mar 2020

Europe is not an island of climate policy, but one of the largest and most integrated markets in the world. As an export-oriented union, Europe is involved in both international trade agreements and the Paris Agreement. Moreover, it is not a question of cementing existing technologies, but of developing new ones. We want Europe to stay an attractive location for investments and as a basis for our wide range of businesses and growth prospects. If CO2 Border Adjustment is to set the right signals, there are five criteria for the establishment of Systems (you will find them in our Position paper), of which all must be met. Only criterion 2, the cooperation under the Paris Agreement can be implemented independently of the other four criteria. But unfortunately exactly this Paris oriented criterion does not play any role in the current debate. Europe should be careful with the precious Paris Agreement to find an appropriate solution. A one-side establishing of a CO2 Border Adjustment without a common accepted calculation basis (Art. 6) could act like an implicite one-side denunciation of the essential Art 6 of the Paris Agreement by the EU, leading in a climate policy isolation and leaving the common mitigation path way.
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Response to Climate Law

31 Jan 2020

Das „European Climate Law“ sollte die EU-Klimapolitik stabilisieren, harmonisieren und aufgrund der Bedeutung der weltweiten Kooperation auf vier Punkte ausgerichtet werden: 1. Internationale Wettbewerbsfähigkeit von klimapolitisch sinnvollen Produkten unter Berücksichtigung des Pariser Abkommens und der WTO-Regularien. Internationale Wettbewerbsfähigkeit basiert auf einem innereuropäischen Wettbewerb um die besten Lösungen. 2. Stabile investive Rahmenbedingungen und eine wachstumsorientierte Politik, entsprechend keine Sorge oder Gefährdung durch permanente marktrelevante Eingriffe und ggf. Enteignungen – ob über die Betriebsberechtigung von politisch begrenzt gewollten Anlagen oder über den Entzug von Emissionsberechtigungen (durch Zielverschärfungen verbunden mit sektoralen, regionalen Sonderlösungen). 3. Positionierung der EU als verlässlicher, integrierter internationaler Partner im Rahmen des Pariser Abkommens, keine Isolation durch klimapolitische Extrempositionen. 4. Einheitliche Definition des angestrebten Zielzustands der Treibhausgasneutralität, die mindestens europaweit gültig und weltweit anschlussfähig sein muss.
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Meeting with Rolf Carsten Bermig (Cabinet of Commissioner Elżbieta Bieńkowska)

22 Jan 2018 · Internal market, Energy & Industry

Meeting with Bernd Biervert (Cabinet of Vice-President Maroš Šefčovič)

6 Jun 2017 · Winter Package

Meeting with Joachim Balke (Cabinet of Vice-President Miguel Arias Cañete)

1 Feb 2017 · Market Design

Meeting with Bernd Biervert (Cabinet of Vice-President Maroš Šefčovič)

26 Apr 2016 · Electricity Market