Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau

SBR

Der Beratungsring ist eine Non-Profit-Organisation und hat die Aufgabe, die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung und praktischen Erfahrung aus allen Wissensbereichen, welche dem Obst- und Weinbau förderlich sind, zu sammeln und auszuwerten und durch praxisnahe Beratung für seine Mitglieder nutzbar zu machen. Einen besonderen Stellenwert haben die im eigenen Land erarbeiteten Ergebnisse des Versuchszentrums Laimburg. Ziel des Beratungsringes ist es, die Südtiroler Obst- und Weinbaubetriebe wettbewerbsfähig zu erhalten. Seine Richtlinien und Empfehlungen sollen stets auch auf die berechtigten Belange der Umwelt und der Gesellschaft achten. Der Beratungsring gibt Broschüren und Fachmagazine heraus. Alle Dienstleistungen können, außer den eigenen Mitgliedern spesendeckend auch an interessierte Dritte abgegeben werden.

Lobbying Activity

Response to Sustainable use of pesticides – revision of the EU rules

19 Sept 2022

Der Südtiroler Beratungsring ist ein Verein, der in Südtirol (Italien) Beratungsdienstleistungen im integrierten und biologischen Anbau von Apfel, Weintraube, Birne, Aprikose und Kirsche anbietet. Wir beraten knapp 5.700 Mitglieder mit ca. 22.000 Hektar Mitgliedsfläche. Der aktuelle Vorschlag erscheint uns sehr unausgewogen. Vor alle eine Umsetzung der beschriebenen Ziele bis zum Jahr 2030 ist unrealistisch, da zu wenig Zeit besteht, gute Alternativen zu finden. Eine zu starke Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes könnte einen Rückgang der europäischen Lebensmittelproduktion zur Folge haben und somit die Abhängigkeit von Importen aus Drittländern erhöhen, für welche die Anwendung der vorgeschlagenen EU-Pflanzenschutz-Bedingungen noch nicht geklärt ist. Seite 15 oben: kein Pflanzenschutz in „sensiblen Gebieten“: Viele „empfindliche Gebiete“ werden in Südtirol seit Jahrhunderten für die landwirtschaftliche Produktion genutzt (z. B. Flächen, die an Naturschutzgebiete angrenzen oder ländliche Ortschaften). Hier wurden bereits verschiedenste Maßnahmen ergriffen und die Abdrift bzw. Kontaminationen durch Pflanzenschutzmittel auf Nicht-Zielflächen wurde stark vermindert. Ein vollständiges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in solchen Zonen ist nicht akzeptabel, denn durch Vorsichtsmaßnahmen wird bei uns das Risiko für Mensch und Umwelt in “empfindlichen Gebieten“ bereits jetzt vermieden. Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist in der Verordnung nicht berücksichtigt. Es wäre es wichtig, Innovationen bzw. die Weiterentwicklung bei der Ausbringungstechnik zu fördern. Artikel 4): Ein ausschließlich auf Mengenreduktion abzielendes Unionsziel ist nicht sinnvoll. Es benachteiligt Kulturen, die schon jetzt nach den Richtlinien des integrierten und biologischen Anbaus produziert werden. Hier ist eine Einsparung von 50 % an Pestiziden nicht umsetzbar. Eine weitere Ausweitung des biologischen Anbaus führt zu einer erhöhten Aufwandmenge an Pflanzenschutzmitteln. Der Apfel benötigt im Bioanbau aktuell etwa die dreifache Menge (in kg) an Pflanzenschutzmitteln als im integrierten Apfelanbau. Die im biologischen Anbau verwendeten Pflanzenschutzmittel sind daher von den Unionszielen und der Berechnung der Risikoindikatoren auszunehmen. Artikel 9) Paragraf 1 d): Die Verfügbarkeit sagt nichts über die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit aus. Der Einsatz alternativer Methode macht nur Sinn, wenn Pflanzenschutzmittelbehandlungen eingespart werden. Artikel 13) Paragraf 7): Um Resistenzen vorzubeugen, müssen genügend wirksame Pflanzenschutzmittelwirkstoffe gegen die verschiedenen Krankheiten und Schädlinge zugelassen sein. Zuletzt sind Pflanzenstärkungsmittel auf pflanzlicher Basis oder auf Basis von Mikroorganismen zugelassen worden, die unzureichend und stark schwankend wirken. Wirkstoffe müssen wirksam sein und die zulässigen Dosierungen müssen praxistauglich sein. Vor allem in Nischenkulturen wie u. a. im Steinobst und im Beerenanbau sind für viele Krankheiten und Schädlingen heute schon nicht mehr genügend wirksame Wirkstoffe für einen resistenzminimierenden Pflanzenschutz zugelassen. Zudem werden mit diesem Vorschlag Notfallzulassungen nach Artikel 53 (wären in Gruppe 4 mit einem Koeffizienten von 64) stark eingeschränkt. Das trifft besonders Nischenkulturen, in denen aktuell ein erfolgreiches Resistenzmanagement oft nur über Notfallzulassungen erreichbar ist. Globalisierung und Klimawandel sorgen vor allem in den südlichen Mitgliedsländern für permanent neue invasive Arten, die zu starken Einbußen führen (im Bereich des Obst- und Weinbaus z. B. die Marmorierte Baumwanze, der Japankäfer und die Kirschessigfliege) und eine kaum abschätzbare Bedrohung für den Fortbestand der landwirtschaftlichen Produktion. Um schnell auf diese Herausforderungen reagieren zu können, sind schnelle Notfallzulassungen essenziell. Mit freundlichen Grüßen, Manuel Santer Obmann des Beratungsrings
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