Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe
TFZ
Das TFZ ist eine Einrichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
ID: 180504639105-01
Lobbying Activity
Response to Revision of the Energy and Environmental Aid Guidelines (EEAG)
10 Dec 2020
Aufgabe des Technologie- und Förderzentrums (TFZ) ist die anwendungsnahe Forschung zur Erzeugung und Nutzung biogener Rohstoffe sowie deren technische und ökologische Bewertung. Das TFZ begrüßt grundsätzlich den European Green Deal (EGD) und die Anpassung einschlägiger Richtlinien. Die Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL) ist notwendig, da der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger den Abbau klimaschädlicher Subventionen und zielgerichtete Investitions- und Betriebskostenbeihilfen erfordert. Im Folgenden wird vor allem ein strittiger Sachverhalt dargelegt:
Die aktuelle Fassung der UEBLL konterkariert die Ziele des EGD, indem sie Biokraftstoffe für den Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft (LuF) schlechter stellt als fossilen Diesel: Der Ausschluss von Beihilfen für Biokraftstoffe aus Nahrungsmittelpflanzen ab dem Jahr 2021 (Ziffern 113, 121) führt dazu, dass trotz Nachhaltigkeitsnachweis für Rapsölkraftstoff (DIN 51605), Pflanzenölkraftstoff (DIN 51623) und FAME (DIN EN 14214) eine Energiesteuerbegünstigung nach RL 2003/9/EG, Art.15, Abs.3 für den Einsatz in der LuF von der Kommission nicht mehr notifiziert wird. Dies ist bedenklich, da pflanzliche Öle als Koppelprodukt bei der regionalen Verarbeitung heimischer Ölpflanzen zu Eiweißfutter anfallen. Für fossilen Diesel hingegen ist eine Energiesteuerbegünstigung weiter möglich. Dies hat zur Folge, dass der Dieselverbrauch in der LuF und damit der Ausstoß an Treibhausgasen (THG) auf hohem Niveau verbleibt und regional erzeugte Biokraftstoffe nicht wettbewerbsfähig sind. Auch wenn derzeit wegen des niedrigen Dieselpreises die eingesetzten Mengen reiner Biokraftstoffe gering erscheinen, gelten sie als wichtige Option für Sektoren, in denen eine Elektrifizierung schwierig ist, um die Klimaziele zu erreichen (vgl. PM der EU-Kommission vom 08.07.2020: Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft). Darüber hinaus stehen sie im Einklang mit weiteren wichtigen Zielen des EGD, wie Kreislaufwirtschaft, Boden- und Gewässerschutz, nachhaltige LuF etc. Die ohnehin nur in begrenztem Umfang verfügbaren Biokraftstoffe sollten daher als Reinkraftstoffe zielgerichtet in schwer elektrifizierbaren Fahrzeugen und umweltsensiblen Bereichen eingesetzt werden. Um dafür Anreize setzen zu können, muss es den Mitgliedsstaaten möglich sein, Beihilfen zu gewähren.
Forschungsarbeiten des TFZ zeigen, dass mit regional erzeugtem Rapsölkraftstoff mehr als 90% THG gegenüber Diesel eingespart werden. Da der Kraftstoffverbrauch in der LuF begrenzt ist und der Flächenbedarf zur Erzeugung gering ist, ist eine Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion nicht zu befürchten. Vielmehr entsteht neben dem Öl zugleich GVO-freies Eiweißfutter, das Soja aus Übersee ersetzt und so der Zerstörung wertvoller Ökosysteme durch Landnutzungsänderung entgegenwirkt. Auch trägt die Nutzung regional erzeugter Biokraftstoffe in der LuF zur Sicherung der Nahrungsmittelproduktion bei, weil die Abhängigkeit von fossilen Kraftstoffen sinkt.
Aus heutiger Sicht stehen andere erneuerbare Energieträger für leistungsstarke Land- und Forstmaschinen auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung: So stellen batterieelektrische Antriebe aufgrund der geringen Energiespeicherdichte und langen Ladedauer noch keine praktikable Lösung dar. Synthetische Kraftstoffe sind kaum verfügbar und noch sehr teuer. Gleiches gilt für grünen Wasserstoff, für den erst eine Betankungsinfrastruktur im dünn besiedelten ländlichen Raum mit hohem Aufwand aufgebaut werden müsste.
Im Sinne der Ziele des EGD ist zunächst die mögliche Laufzeit von Beihilfen für Biokraftstoffe aus Nahrungsmittelpflanzen über das Jahr 2020 hinaus zu verlängern (Ziffern 113, 121; UEBLL). Bei der Überarbeitung der UEBLL ist darauf zu achten, dass Beihilfen, wie Steuerbegünstigungen auch für nachhaltige Biokraftstoffe aus Nahrungsmittelpflanzen möglich sind, die in Sektoren wie der LuF eingesetzt werden, in denen eine Elektrifizierung schwierig ist.
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