Verband Bayerischer Pflanzenzüchter e.V. (VBP)

VBP

Der Verband Bayerischer Pflanzenzüchter e.V.

Lobbying Activity

Response to Revision of the plant and forest reproductive material legislation

7 Dec 2023

Der Verband Bayerischer Pflanzenzüchter e.V. (VBP) begrüßt grundsätzlich, dass mit der amtlichen Sortenzulassung und der amtlichen Saatgutzertifizierung die beiden Grundsäulen des EU-Saatgutrechts erhalten bleiben. Diese beiden Grundsäulen haben sich in dem seit fast 60 Jahren bestehenden gemeinschaftlichen Saatgutrecht im Sinne des Verbraucher- und Umweltschutzes sowie der Nachhaltigkeit bewährt. Sie sicherten in dieser Zeit Chancengleichheit für alle am Markt beteiligten Akteure. Sehr positiv und als essenziell bewertet wird, dass die Kongruenz zwischen den Grundlagen für Sortenzulassung und Sortenschutz erhalten bleiben soll (one key, several doors). Eindeutig negativ zu beurteilen und folglich abzulehnen ist jedoch Folgendes: Die Einbeziehung des Saatgutrechts in die Kontroll-Verordnung ((EU)2017/625, OCR) führt zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Behörden. Verzögerungen im Zertifizierungsverfahren sind zu befürchten und gefährden damit eine rechtzeitige Bereitstellung des Saatgutes für die Landwirtschaft. Dabei verfügt das Saatgutrecht mit der amtlichen Saatgutzertifizierung bereits über ein bewährtes mehrstufiges Kontrollsystem. Zusätzliche Kontrollmechanismen durch amtliche Kontrollen, die von den Unternehmen finanziell selbst getragen werden müssen, bringen keinen Mehrwert für (Zertifiziertes) Saatgut. Zudem sieht die OCR keine lückenlose Kontrolle von PVM vor deren Inverkehrbringung vor. Die Ausweitung der Ausnahmen (Erhaltungssorten, Abgabe an Endnutzer, Heterogenes Material, Saatguttausch zwischen Landwirten) von den allgemeinen Regeln des Saatgutrechts sind zu weitreichend, in vielen Punkten widersprüchlich, bergen erhebliches Missbrauchspotential und führen zu Abgrenzungsproblemen zum regulierten Markt sowie letztendlich zu Parallelmärkten. Sie werden sogar nicht einmal ihrer eigenen Begründung gerecht dem Erhalt genetischer Ressourcen und einem gesteigerten Interesse von Landwirten an PVM mit einer höheren Diversität. Denn unter diese Ausnahmen können auch registrierte Sorten fallen. Registrierte Sorten erfüllen diese Forderungen aber per Definition einer Sorte gar nicht. Für ein und dasselbe Produkt würden dadurch unterschiedliche Voraussetzungen im Markt gelten. Wir befürchten, dass die Grundsäulen des Saatgutrechts in Frage gestellt und folglich die Pflanzenzüchtung gefährdet wird. Dabei ist gerade aktive Pflanzenzüchtung die zentrale Voraussetzung für Biodiversität bei Nutzpflanzen. Die breit aufgestellte Pflanzenzüchtung in Deutschland trägt durch die Schaffung neuer Sorten auch bei neuen Kulturarten schon immer zur Steigerung der biologischen Vielfalt bei Nutzpflanzen bei. Die Vielzahl an Delegierten und Durchführungsrechtsakten führt zu Unsicherheit sowie Intransparenz des vorgelegten Entwurfs. Diese liegen derzeit noch gar nicht vor, haben aber erhebliche Auswirkungen auf die tatsächliche Ausgestaltung des Saatgutrechts. Eine umfassende und abschließende fachliche Bewertung des vorgelegten Entwurfs ist zu diesem Zeitpunkt daher nicht möglich. Die Definitionen "marketing" (Inverkehrbringen bzw. Abgabe), "final user" (Endnutzer) und "professional operator" (Unternehmer) sind inkonsistent und müssen überarbeitet werden. Die Rechtsgrundlage einer PVM-VO mit einer Vielzahl weiterer noch zu erlassender Rechtsakte führt zu unübersichtlichen Regelungen und nicht zu einem schlankeren System. Der vorgelegte Entwurf zeigt eine Reihe von Widersprüchen und Unklarheiten (z.B. in den Anhängen), die sich auch durch die Zusammenfassung aller bestehenden Richtlinien in eine Verordnung ergeben. Eine grundlegende Überarbeitung des vorgelegten Vorschlags ist aus unserer Sicht zwingend notwendig. Die PVO-Verordnung in der vorgelegten Fassung ist aus unserer Sicht abzulehnen. Die detaillierte Bewertung ist der Stellungnahme der Bayerischen Pflanzenzucht- und Saatbauverbände in der Anlage zu entnehmen.
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18 Oct 2023 · PRM and FRM