Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft

VIK

Der VIK ist seit über 70 Jahren die Interessenvertretung industrieller und gewerblicher Energienutzer in Deutschland.

Lobbying Activity

Response to Revision of the Renewable Energy Directive (EU) 2018/2001

21 Sept 2020

Competitiveness is a driver for sustainability VIK welcomes the consultation of the roadmap on the revision of RED II. Industry is ready to support the transition of a carbon neutral energy supply system with innovative processes and products. However, such innovations are largely not yet competitive and partly not even on an operational readiness level. Implementation requires increased investment and operating expenditures. Nevertheless, in the course of the desired transformation, the European industry must not lose competitiveness. The transition costs facing industrial consumers have to be efficient and on a competitive level. A further key to competitiveness is cost efficient roll-out and market integration of renewable energy sources, as outlined in the roadmap. Incentives for a cost efficient roll-out are particularly required in non-electricity sectors. Technology neutrality RED II focuses on renewable based fuels and gases as a priority. However, in the transition phase other low carbon pathways such as blue hydrogen should be considered as well to satisfy the demand for low carbon hydrogen. VIK stresses a technology neutral approach, since in the end, only the carbon-footprint of hydrogen production technologies matter Technology competition favours a market launch at economically optimised costs. Furthermore, the large amounts of hydrogen and other low carbon gases and fuels required in the future prohibit the exclusion of suitable technologies. Therefore, all technologies revealing a marginal carbon footprint should be considered as equal options for the future technology mix. Therefore, all low carbon options should be considered also in the long term in order to prevent hampering development of efficient technological pathways in the future. Guarantees of origin Guarantees of origin (GO) are able to support the further establishment of a functioning hydrogen market by decoupling market transactions from physical flows, which allows e.g. for green hydrogen trade already when there is no sufficient transport infrastructure available yet. GOs are necessary for hydrogen as well as electrical energy. While GO for green electricity can already be traded in the electricity sector, an analogous development for gases with a low carbon footprint is still required. However, both systems have to allow for virtual delivery across grid bottlenecks. A GO-system needs to be harmonized across the internal market while being open for extension to an international / global scale. It has to be applicable to all climate neutral gases, thus supporting technology neutrality. Effective sector integration Hurdles to sector coupling have to be removed. Large amounts of the energy consumption in industry are used to generate process heat and cold. Industrial heat supply can be realised via several different technological pathways (e.g. power-to-heat, fuel-based by using climate neutral gases or waste biomass). They are to be treated in a technology neutral manner, while considering limited availability. Support regimes for CHP and heat/cold networks should be further expanded. Use of renewable electricity for renewable fuel production To develop an efficient and fully integrated energy supply system, access to renewable electricity via the electricity grid infrastructure has to be ensured. Art. 27 III RED II enables such an access route only if the criteria outlined in recital 90 are fulfilled. These criteria are very restrictive ( e.g. the principles of temporal and geographical correlation), restrict the use of renewable electricity for the production of green hydrogen and thus hamper an effective market launch and investments. This conflicts with the aims expressed in the European Hydrogen Strategy launched in July 2020. Therefore, the criteria should be removed, softened or implemented in a pragmatic manner, e.g. by a dynamic approach enabling a less restrictive environment during the initial market launch
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Response to A EU hydrogen strategy

8 Jun 2020

Der VIK begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, Wasserstoff als weiteren leitungsgebundenen Energieträger und Rohstoff im Rahmen der angestrebten Dekarbonisierung des europäischen Wirtschaftssystems zu integrieren. Wasserstoff kann sektorenübergreifend eingesetzt werden und bildet die Basis für innovative Power-to-X-Lösungen. Wasserstoff kann eine bedeutende Rolle in einem integrierten Energiesystem mit Blick auf die Klimaziele in 2050 einnehmen. - Wasserstoff ist ein stofflicher Baustein (Einsatz beispielsweise in der chemischen Industrie als Feedstock und in der Stahlindustrie als Reduktionsmittel) - Wasserstoff ist ein Energieträger und Energiespeicher Darüber hinaus könnte Wasserstoff genutzt werden, um unvermeidbare Treibhausgas-emissionen industrieller Prozesse, wie beispielsweise CO2-Emissionen aus der Zementindustrie, chemisch zu binden und in den Wertschöpfungsprozess (CO2-Recycling) zurückzuführen. Die stoffliche Nutzung von Wasserstoff erzielt den größtmöglichen Klimaschutzbeitrag. Der VIK empfiehlt daher, eine stoffliche Nutzung von Wasserstoff einer energetischen Nutzung vorzuziehen, denn mit der energetischen Nutzung treten weitere Umwandlungsverluste auf. Eine stoffliche Nutzung von Wasserstoff, respektive der Einsatz in der Stahlindustrie als Reduktionsmittel, die zugleich der Deckung des energetischen Bedarfs dient, sollte einer reinen stofflichen Nutzung gleichgesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Elektrifizierungspotenziale in den einzelnen Industrien unterschiedlich ausfallen können und mitunter technisch oder physikalisch stark beschränkt sind. Insbesondere für schwer zu dekarbonisierende Sektoren, wie beispielsweise die Stahl- und Chemieindustrie, ist Wasserstoff die Basis zur Vermeidung erheblicher CO2-Mengen und damit zur Erreichung der Klimaziele. Für einen erfolgreichen internationalen Markhochlauf für Wasserstoff als Handelsware (commodity) sind nachfolgende Aspekte aus Sicht des VIK von Bedeutung: - Der Aufbau eines international anschlussfähigen Klassifizierungssystems für Wasserstoff. Dabei erachtet der VIK die nachfolgende Klassifizierung als zielführend: Als klimaneutrale Gase werden Gase mit einem CO2-Fußabruck kleiner 10 g/MJ bezeichnet, als treibhausgasarme Gase solche mit einem CO2-Fußabruck kleiner 40 g/MJ. - Um den künftigen Bedarf an Wasserstoff zu decken, muss die Erzeugung technologieoffen erfolgen. - Etablierung eines in der Europäischen Union harmonisierten Herkunftsnachweis-systems (HKN) für die Herstellung von Wasserstoff. - Der Aufbau eines international einheitlichen Qualitätsstandards, beispielsweise hinsichtlich der Reinheit des Wasserstoffs. Dafür sind technische und juristische Erfordernisse zu berücksichtigen und zu harmonisieren. - Wie im Rahmen der erfolgreichen Liberalisierung der europäischen Strom- und Gasmärkte stellt die verlässliche, regulierte Bereitstellung der erforderlichen Netzinfrastruktur, auch für Wasserstoff, eine Grundvoraussetzung für eine wettbewerbliche Marktentwicklung dar. Aus Sicht des VIK müssen Infrastrukturen bereits heute so vorbereitet werden, dass vor allem der Transport von reinem Wasserstoff und dessen Speicherung schnellstmöglich zu einer real verfügbaren Option werden. Erforderliche regulatorische Anpassungen sind unverzüglich vorzunehmen. Die Europäische Kommission sollte dies im Rahmen eines Projects of Common Interest (IPCEI) vorantreiben. Weitere Aspekte mit Blick auf die Wasserstoff-Infrastruktur sind: o Der Aufbau einer separaten Wasserstoff-Netzinfrastruktur im Fernleitungsnetz: Dies sollte aus stofflichen und energetischen Gesichtspunkten vor einer Beimischung in das bestehende Erdgas-Netz prioritär verfolgt werden. Dabei unterstützt der VIK die Nutzung bestehender Infrastrukturelemente zum Aufbau eines Wasserstoffnetzes, u.a. durch Umstellung bestehender, parallel verlaufender Erdgas- in Wasserstofffernleitungen. [...] Fortsetzung in der Stellungnahme anbei
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Response to Strategy for smart sector integration

8 Jun 2020

Der VIK begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die Sektorenkopplung innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ausbauen zu wollen. Aus Sicht des VIK ist damit ein klarer europäischer Mehrwert in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte verbunden, die sich an den Sustainable Development Goals (SDGs) orientieren. Die Sektorenkopplung schafft Synergien. Strategien über mehrere Sektoren hinweg sind kosteneffizienter und haben generell einen höheren Mehrwert als Einzelstrategien. Die Umsetzung muss bevorzugt marktgetrieben erfolgen. Das heißt, die EU sollte nur dort unterstützen, wo die Marktmechanismen nicht oder nicht vollständig greifen. Bestehende regulatorische Hürden müssen abgeschafft werden, die sich aus vorhandenen EU-Regelwerken ergeben. Beispiele: - Negative Emissionen (Senken) sollten im EU-ETS spiegelbildlich zu den Emissionen gehandhabt werden. Die Nutzung von CO2 oder anderen Treibhausgasen in Produkten und Projekten (CCU) sowie die Möglichkeit von Carbon Capture and Storage (CCS) sollte im Rahmen des EU-Emission Trading Systems umfassend durch CO2-Gutschriften angerechnet werden. - Investitionen in innovative und fortschrittliche Technologien dürfen nicht durch Einschränkungen der Zuteilung von Zertifikaten im Rahmen des EU-Emission Trading Systems (EU-ETS) bestraft werden. Die Benchmarkkategorie bei Transformation in CO2-ärmere Prozesse ist aufrechtzuerhalten. - Die positiven Spielräume aus der Renewable Energy Directive (RED II) sollten – zum Abbau bestehender Hürden - schneller in nationales Recht umgesetzt werden. Die Ausfüllung auf europäischer Ebene (Definitionen und Abgrenzungen beispielsweise mit Blick auf die Definition „grüner Gase“) muss noch in 2020 und marktgerichtet stattfinden. Im Rahmen einer erfolgreichen Umsetzung der Sektorenkopplung müssen alle Möglichkeiten mit Blick auf das Ziel der Vollendung des europäischen Binnenmarkts und der „Klimaneutralität“ berücksichtigt werden. Dies bedeutet eine neue und innovative Kopplung von Wertschöpfungsketten (Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude und Industrie). Die Sektorenkopplung muss mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität technologieoffen umgesetzt werden. Klimaneutralität sollte anhand eines transparenten Carbon Footprint Systems nachgewiesen werden. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, ist davon auszugehen, dass die Industrie perspektivisch deutlich mehr erneuerbaren Strom benötigt. Daher müssen die erneuerbaren Energien marktgetrieben ausgebaut werden. Zukünftig werden die erneuerbaren Energien die Leittechnologien in der Energieversorgung sein. Die erneuerbaren Erzeugungskapazitäten müssen schnell und stärker technisch und rechtlich in den bestehenden Energiemarkt eingebunden werden. Es muss ein wettbewerbsbetriebenes Marktdesign entwickelt und umgesetzt werden, welches dieses ermöglicht. Die regelbaren Erzeugungskapazitäten sowie industrielle Produktionsanlagen werden das Angebot an erneuerbaren Energien ergänzen (Regelbare Kraftwerke, Demand Side Management insbesondere mit zu- und abschaltbaren Lasten). Flexibles Nachfrageverhalten der Industrie wird sich entsprechend der Marktanreize einstellen. Elektrifizierung ist eine Option, die auch in der Industrie stark diskutiert wird. Gleichwohl ist eine „All Electric World“ aus Sicht des VIK nicht zielführend und in der Grundstoffindustrie wohl auch nicht umsetzbar. Elektrifizierungspotenziale in einzelnen Industrien fallen unterschiedlich aus und sind mitunter technisch oder physikalisch stark beschränkt. Insbesondere für die im globalen Wettbewerb stehenden Branchen wie Stahl und Chemie, die noch dazu aufwändige Prozessanpassungen für die Erreichung des hochgesteckten Klimaziels umsetzen müssen, ist daher die gesicherte Verfügbarkeit von klimaneutralen und treibhausgasarmen Gasen wie beispielsweise Wasserstoff zu weltweit wettbewerbsfähigen Preisen essenziell. [...] (Fortsetzung in der Stellungnahme anbei)
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Response to 2030 Climate Target Plan

15 Apr 2020

Der VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft begrüßt die Möglichkeit, sich zur Folgenabschätzung der Kommission zum 2030 Climate Target Plan zu äußern. Der VIK ist der Ansicht, dass einer Anhebung des EU-Klimaschutzziels für 2030 ein umfassendes Impact Assessment vorausgehen muss, in das die Industrie als Akteur und Betroffener eng eingebunden wird. Sollte die EU-Kommission den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft beschleunigen wollen, müssten zunächst die nötigen Grundvoraussetzungen dafür geschaffen werden, damit die Technologien, die zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Industriesektor benötigt werden, entwickelt werden können und überhaupt wettbewerbsfähig werden. Nur so kann die Industrie eine aktive Rolle in der Transformation spielen. Aus Sicht des VIK sind die Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Bewältigung der Transformation: 1) Ein deutlich höherer Carbon-Leakage-Schutz, der Unterschiede beim Ambitionsniveau mit Drittstaaten ausgleicht und die exportorientierte Industrie unterstützt. Bestehende Instrumente zur Vermeidung von Carbon Leakage müssen verbessert und dabei sinnvoll um zusätzliche Instrumente ergänzt werden. 2) Ein gesicherter Zugang zu bezahlbarer und nachhaltiger Energie ist eine Voraussetzung dafür, dass Unternehmen in der EU ihre innovativen Prozesse klimafreundlich ausgestalten können. 3) Ein substanzieller Anstieg bei der finanziellen Unterstützung von Forschung und Entwicklung und Umsetzung in den industriellen Maßstab. Dabei muss neben der Grundlagenforschung auch die Hochskalierung und der Markteintritt innovativer CO2-armer Technologien und Produkte unterstützt werden. 4) Ein schrittweiser Aufbau von Märkten für CO2-arme und CO2-neutrale Produkte. Da eine CO2-arme/neutrale industrielle Produktion mit deutlich höheren Investitionssummen und operativen Kosten verbunden ist, müssen Instrumente und Mechanismen eingeführt werden, damit diese Produkte wettbewerbsfähig werden. Hier bedarf es einer stärkeren finanziellen Beteiligung der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Ein Impact Assessment und eine erneute Reform der 2018 beschlossenen gesetzlichen Änderungen – insbesondere der gesetzlichen Regelungen des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-EHS) – müssen mit diesen vier Aspekten im Einklang stehen, um die nötigen Rahmenbedingungen für eine Zielanhebung zu schaffen. Höhere Anforderungen, als die, die 2018 – unter Beteiligung aller europäischen Institutionen – im Rahmen der Revision des EU-EHS für die vierte Handelsperiode beschlossen wurden, sind für die Industrie ohne eine deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen nicht zu leisten und würden das Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen massiv beeinträchtigen. Investitionen in disruptive Technologien sind ebenfalls ohne eine stärkere staatliche Unterstützung nicht finanzierbar. Der VIK steht der EU-Kommission gerne für weitergehende Diskussionen zu den aufgeführten Argumenten sowie zur Weiterentwicklung der europäischen Klima- und Energiepolitik zur Verfügung. Beim geplanten Impact Assessment halten wir es für unabdingbar, dass auch die nationalen Industrieverbände umfassend eingebunden werden.
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Response to Carbon Border Adjustment Mechanism

1 Apr 2020

Der VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft begrüßt die Möglichkeit, sich zur Folgenabschätzung der Kommission zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zu äußern. VIK-Position zur Folgenabschätzung der Europäischen Kommission für einen Carbon Border Adjustment Mechanism Der VIK begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, zu prüfen, wie der Schutz der europäischen Industrie vor Carbon Leakage verbessert werden kann. Aus Sicht des VIK sollen bei der Gestaltung neuer oder bei der Verbesserung bestehender politischer Maßnahmen, die darauf abzielen, das Risiko von Carbon Leakage zu verringern, folgende Aspekte berücksichtigt werden: • Die Europäische Kommission sollte ein detailliertes Impact Assessment durchführen, um die Wirksamkeit eines CBAM im Vergleich zu anderen potenziellen oder bestehenden Politikinstrumenten im Hinblick auf die Vermeidung von Carbon Leakage gründlich zu prüfen und um die Auswirkungen zu verstehen, die die Einführung eines CBAM für die betroffenen Akteure und Wertschöpfungsketten nach sich ziehen würde. • Die Analysen sollten auf transparente Weise und unter enger Einbindung aller betroffenen Interessengruppen durchgeführt werden. Der VIK ist der Ansicht, dass ein strukturierter Dialog und eine Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Industriesektor eingerichtet werden muss, um den notwendigen regulatorischen und kommerziellen Rahmen zu untersuchen. Da Wertschöpfungsketten komplex und interdependent sind und die wirtschaftlichen und regulatorischen Gegebenheiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten stark divergieren, sollten an diesem Dialog auch nationale Industrieverbände und -experten beteiligt werden. Als branchenübergreifender Verband stellt der VIK seine Expertise hier gerne zur Verfügung. • Die steigenden CO2-Kosten im EU-EHS und das daraus resultierende wachsende Gefälle gegenüber Drittstaaten im Bereich der CO2-Bepreisung machen auf absehbare Zeit eine Weiterentwicklung des europäischen Carbon-Leakage-Schutzes dringend notwendig. Um diesen zu gewährleisten, müssen kurzfristig bestehende politische Maßnahmen, wie die kostenlose Zuteilung und die Kompensation der indirekten CO2-Kosten verbessert werden. Wir halten es für wichtig, auf den positiven Erfahrungen, die in der Vergangenheit mit dem bestehenden Instrumentarium gesammelt werden konnten, aufzubauen. • Die Kommission sollte parallel dazu eine Ergänzung der bestehenden Instrumente zum Carbon-Leakage-Schutz umfassend prüfen und ein CBAM sowie weitere alternative Instrumente und Lösungsansätze untersuchen (u.a. Carbon Contracts for Difference, CO2-Abgabe auf Konsumgüter zum Ausgleich der Mehrkosten und/oder Finanzierung von CO2-neutralen/-armen Produktionsprozessen der Industrie). Neue Maßnahmen zum Carbon-Leakage-Schutz dürfen das bestehende System aus freier Zuteilung und Kompensation der indirekten CO2-Kosten jedoch in keinem Fall ersetzen, sondern müssen dieses ergänzen. • Ein erhebliches Risiko bei der Einführung eines CBAM besteht darin, aus Drittstaaten realistische Daten über deren CO2-Maßnahmen zu erhalten. Erneuerbar erzeugter Strom könnte von Drittstaaten bilanziell Exportprodukten in die EU zugerechnet werden, um CO2-arm oder -neutral erzeugte Produkte zu suggerieren. • Die EU sollte frühzeitig den Dialog mit Drittstaaten suchen, wenn sie die Einführung eines CBAM erwägt, um den nötigen internationalen Konsens für solch ein Instrument aufzubauen und um ein robustes Monitoring-, Reporting- und Verifizierungssystem zu implementieren. Der VIK steht der Kommission gerne für weitergehende Diskussionen zu den hier aufgeführten Punkten und den in der beigefügten Stellungnahme im Detail aufgeführten Argumenten zur Verfügung.
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Response to Revising the rules for free allocation in the EU Emissions Trading System

9 Jul 2019

The VIK welcomes the opportunity to provide feedback on the draft implementing regulation of the European Commission laying down rules for the application of Directive 2003/87/EC of the European Parliament and of the Council as regards further arrangements for the adjustments to free allocation of emission allowances due to activity level changes. Please find attached the VIK response to the consultation.
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Response to Revision of the ETS State aid Guidelines

17 Jan 2019

VIK-Stellungnahme zur KOM-Konsultation über die ETS-Beihilfeleitlinien Hintergrund Die ETS-Beihilfeleitlinien müssen gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen Reformmaßnahmen in Vorbereitung der vierten Handelsperiode die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU berücksichtigen. Denn für deren Erhalt und die Verhinderung von Carbon Leakage sind nicht nur die direkten CO2-Kosten sondern auch die indirekten CO2-Kosten erheblich. Für einige energieintensive Branchen übersteigen die in den Strompreis eingepreisten CO2-Kosten die Relevanz der freien Zuteilungen. In Abwesenheit eines weltweiten CO2-Preisregimes müssen die ETS-Beihilfeleitlinien Wettbewerbsnachteile, die der europäischen Industrie durch hohe indirekte CO2-Kosten entstehen, adäquat kompensieren. Die komplette Stellungnahme befindet sich in der Anlage.
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