Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.

VDB

Die 17 Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgarantiegesellschaften sowie 15 Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften sind im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.

Lobbying Activity

Response to Revision of the Rescue and Restructuring Guidelines

14 Nov 2025

Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften und Garantien zur Finanzierung erfolgversprechender Vorhaben kleiner und mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Die von den Bürgschaftsbanken gewährten Sicherheiten stellen vollwertige Sicherheiten für alle Hausbanken dar und reduzieren die Eigenkapitalunterlegung zugunsten der Kreditinstitute. Die Tätigkeit der Bürgschaftsbanken wird nur ermöglicht durch die teilweise staatliche Rückverbürgung der ausgegebenen Bürgschaften bzw. Garantien und damit einhergehend der Einhaltung der beihilferechtlichen Bestimmungen. Im Vordergrund stehen die Förderung und Erhaltung des deutschen Mittelstandes. Die Tätigkeit der Bürgschaftsbanken erfolgt nicht gewinnorientiert und Ausschüttungen sind ausgeschlossen. Der VDB möchte diese Möglichkeit zur Teilnahme an der Konsultation gerne wahrnehmen, um Anregungen für die Überarbeitung der Verordnung zu geben und auf deutliche Schwachstellen hinzuweisen. Anbei unsere Stellungnahme.
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Meeting with Stefan Moser (Head of Unit Energy)

5 Nov 2025 · Possible contribution of guarantee banks to boost housing finance

Response to General revision of the General Block Exemption Regulation

23 Sept 2025

Guarantee banks provide default guarantees and guarantees for the financing of promising projects by small and medium-sized enterprises in the commercial sector and the liberal professions. The collateral provided by the guarantee banks represents full collateral for all house banks and reduces the capital requirements for credit institutions. The activities of guarantee banks are only made possible by the partial state re-guarantee of the guarantees issued and the associated compliance with state aid regulations. The focus is on promoting and maintaining German small and medium-sized enterprises. The activities of guarantee banks are not profit-oriented and distributions are excluded. The VDB would like to take this opportunity to participate in the consultation in order to provide suggestions for the revision of the regulation and to point out significant weaknesses. You can find our statement on the GBER/AGVO revision attached.
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Meeting with Kerstin Jorna (Director-General Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs)

12 Nov 2024 · Discussion on SME financing

Response to Review of the de minimis aid Regulation

22 Jul 2022

Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften und Garantien zur Finanzierung erfolgversprechender Vorhaben kleiner und mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Die von den Bürgschaftsbanken gewährten Sicherheiten stellen vollwertige Sicherheiten für alle Hausbanken dar und reduzieren die Eigenkapitalunterlegung zugunsten der Kreditinstitute. Die Tätigkeit der Bürgschaftsbanken wird nur ermöglicht durch die teilweise staatliche Rückverbürgung der ausgegebenen Bürgschaften bzw. Garantien und damit einhergehend der Einhaltung der beihilferechtlichen Bestimmungen. Im Vordergrund stehen die Förderung und Erhaltung des deutschen Mittelstandes. Die Tätigkeit der Bürgschaftsbanken erfolgt nicht gewinnorientiert und Ausschüttungen sind ausgeschlossen. Der VDB möchte diese Möglichkeit zur Teilnahme am „Call for evidence“ gerne wahrnehmen, um weitere Anregungen für die Überarbeitung der Verordnung zu geben und auf deutliche Schwachstellen hinzuweisen. Zentrale Forderungen der Stellungnahme: 1. Anhebung der De-minimis-Obergrenze von EUR 200.000 auf EUR 500.000 für drei Steuerjahre. 2. Verpflichtendes Zentralregister nur in Kombination mit einer Erhöhung des De-minimis Schwellenwertes auf EUR 800.000 für drei Steuerjahre. 3. Art. 4 Abs. 6 lit. b) De-minimis-Verordnung: signifikante Anhebung des im Rahmen der De-minimis-Verordnung gewährten Betrages über die derzeitige Obergrenze von EUR 1.500.000 für Garantien auf EUR 3.750.000 und Anhebung der Höchstlaufzeit von Garantien auf 15 Jahre. Die Forderungen werden in der angehängten Stellungnahme begründet und ausgeführt.
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Response to Alignment EU rules on capital requirements to international standards (prudential requirements and market discipline)

23 Feb 2022

Zentrale Forderungen der angehängten Stellungnahme: - Förderinstitute wie die Bürgschaftsbanken müssen bei EK-Anforderungen Regelungen bzgl. Verzicht auf Ratings und Sitzlandberücksichtigung behalten - Empfehlungscharakter der Formulierung zum Granularitätskriterium muss erhalten bleiben - KMU-Korrekturfaktor ist praxiserprobt und muss in der jetzigen Form erhalten bleiben - Beibehaltung des Sitzlandsprinzips für Förderinstitute - Kein weiterer Anstieg der Kapitalanforderungen für Förderinstitute mit Standardansatz - Sachgerechte und praxisorientierte Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen
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Response to Commission Delegated Regulation on taxonomy-alignment of undertakings reporting non-financial information

2 Jun 2021

Please find hereunder the main points of our contribution. For the full contribution and explanations please see the attached PDF. - The Green Asset Ratio and FinGuar KPI in their current form are not adequate for small financial institutions and their SME clients - Non-listed SMEs should be fully excluded from the scope of the KPIs, at least until 2025 - There cannot be any retroactive reporting of the stock for periods before 2023 (fiscal year of 2022) - Any requirements to provide forward-looking sustainability information should be re-evaluated - Double-reporting should be avoided wherever possible
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Response to Revision of Non-Financial Reporting Directive

1 Jun 2021

Bei der Überarbeitung der NFRD/CSRD gilt es, nicht über das Ziel hinauszuschießen. Die Anforderungen und der Anwendungsbereich müssen im Sinne des Proportionalitätsgrundsatzes passgenau auf die Kapazitäten der unterschiedlichen Akteure und deren Größe abgestimmt werden. Dem Erfordernis neuer Daten und zusätzlicher Berichterstattung steht ein potentiell enormer Bürokratieaufwand gegenüber, welcher den Zielsetzungen von „Sustainable Finance“ entgegenwirkt. Dieser zusätzliche Aufwand muss unbedingt auf die Akteure begrenzt werden, die ihn stemmen können und die mit ihrer Geschäftstätigkeit einen signifikanten Einfluss auf die Umwelt haben. Insgesamt muss die Verhältnismäßigkeit zwischen Maßnahmen des „Green Deals“ und dem „Einsatz der Regulierungsmaßnahmen“ bei all den Maßnahmen gewahrt bleiben. Die Umsetzung bedarf eines ausgeglichenen Miteinanders zwischen wirtschaftlichen Interessen und der Zukunftsfähigkeit in Bezug auf Nachhaltigkeitsstrategien. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Standards in der EU bereits jetzt sehr hoch sind. Kleine Unternehmen und ihre Finanzierung nicht belasten Eine umfangreiche Anwendung zusätzlicher Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der EU-Taxonomie auf kleinere Unternehmen und zu finanzierende Projekte würde mehr nachhaltigen Schaden als Nutzen verursachen, da den Unternehmen die Ressourcen und Kapazitäten für solche Offenlegungen fehlen. Der Anwendungsbereich der CSRD sollte deshalb keinesfalls auf KMU ausgedehnt werden. KMU, die aus eigenem Interesse eine nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung wünschen – z.B. aus Marketing-Gesichtspunkten oder aufgrund von Anforderungen, die sich aus der Lieferkette ergeben – brauchen ein barrierearmes und auf Freiwilligkeit basierendes, praxisorientiertes KMU-Instrument. Die von der Kommission geplante Erarbeitung eines freiwilligen verhältnismäßigen Offenlegungsstandards für KMU ist deshalb zu begrüßen. Das Zurückgreifen auf Sekundärdaten, die im Rahmen anderer Erhebungen oder Zertifizierungen bereits gesammelt wurden, könnte darüber hinaus den bürokratischen Aufwand weiter senken (siehe „Once-only-Prinzip“). So könnten auch kleinere Unternehmen bei Bedarf über ihr Nachhaltigkeitsengagement an interessierte Kreise berichten, ohne von zu viel Bürokratie überlastet zu werden. Proportionalität im Finanzsektor Die Offenlegungsanforderungen, die sich über den Delegierten Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomie ergeben werden, sind für kleine Finanzinstitute, die hauptsächlich KMU finanzieren, zu komplex und nicht verhältnismäßig. Der Anwendungsbereich (laut CSRD) muss dies reflektieren und stärker zwischen großen und kleinen Finanzunternehmen unterscheiden. Die Definition eines „großen Unternehmens“ laut EU-Bilanzierungsrichtlinie ist mit ihrem Bilanzsummengrenzwert von 20 Mio. € für die Finanzbranche nicht adäquat, denn dieser Grenzwert ist selbst bei kleinen Instituten mit wenigen Mitarbeitern schnell erreicht. Es sollte bei den Schwellenwerten deshalb zwischen nicht-finanziellen und finanziellen Unternehmen unterschieden werden. Für letztere wäre eine Bilanzsumme von 5 Mrd. Euro im Sinne der europäischen CRR-„Small Banking Box“ (Art. 4, VO (EU) 2019/876) denkbar, um die Verhältnismäßigkeit auch im Finanzsektor sicherzustellen. Einheitliche Regelsetzung Abschließend möchten wir noch anfügen, dass wir dringend eine einheitliche Regelsetzung im europäischen wie auch im nationalen Bereich anregen. Die aktuelle Regulierungsflut im europäischen wie in nationalen Bereich ohne inhaltliche Abstimmung erscheint nicht zweckmäßig und zielführend zu sein. Eine Maßnahmenbewertung ist unter den gegebenen Umständen kaum möglich, da nicht klar ist, welche Regulierung überhaupt den gewünschten Erfolg bringt. Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden und Konsistenz zu fördern sollten deutsche Maßnahmen im Rahmen von „Sustainable Finance“ nicht die Vorgaben der EU überschreiten.
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Response to Climate change mitigation and adaptation taxonomy

18 Dec 2020

Wachsende Bürokratie für KMU bringt mehr Schaden als Nutzen Zusätzliche Offenlegungspflichten werden sich mittelbar oder unmittelbar auch auf die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und deren Entwicklung und Wertschöpfung auswirken. So würde eine umfangreiche Berichterstattung bei kleineren Unternehmen und zu finanzierenden Projekten mehr nachhaltigen Schaden als Nutzen verursachen, da den Unternehmen die Ressourcen für eine zusätzliche und umfangreiche Nachhaltigkeitsberichterstattung fehlen. Ein Verlust der Wettbewerbsfähigkeit dieser Akteure wäre die Folge, ebenso wie eine Verschlechterung des Zugangs zu Finanzmitteln durch einen Anstieg der Fremdkapitalkosten, was nach den Covid-19 Auswirkungen für viele Unternehmen auf absehbare Zeit kaum stemmbar sein würde. Taxonomie zu komplex für KMU(-Finanzierung) Ein zu hoher Bürokratieaufwand durch den „Green Deal“ sollte deshalb unbedingt vermieden werden. Der Umfang und die Komplexität der vorliegenden Taxonomiekriterien (530 Seiten!) sind nicht KMU-gerecht. Wir sehen das Erfordernis von praktikablen Lösungen unter Berücksichtigung der Größe der Unternehmen, der Systemrelevanz und der geschäftspolitischen Ausrichtung. Es darf keine einheitliche Regimelösung geben, es müssen vielmehr Proportionalitätsgedanken zum Tragen kommen, die mit einer entsprechenden Begründung vereinfachte Lösungen für eine Zielerreichung ermöglichen. KMU, die aus eigenem Interesse eine nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung wünschen – z.B. aus Marketing Gesichtspunkten oder aufgrund von Anforderungen, die sich aus der Lieferkette ergeben – brauchen ein barrierearmes und auf Freiwilligkeit basierendes, praxisorientiertes KMU-Instrument. Das Zurückgreifen auf Sekundärdaten, die im Rahmen anderer Erhebungen oder Zertifizierungen bereits gesammelt wurden, könnte darüber hinaus den bürokratischen Aufwand weiter senken (siehe „Once-only-Prinzip“). So könnten auch kleinere Unternehmen bei Bedarf über ihr Nachhaltigkeitsengagement an interessierte Kreise berichten, ohne von zu viel Bürokratie überlastet zu werden. Generell sollte eine angemessene Unternehmensgrenze oberhalb KMU bzw. Betragsuntergrenze von 5 Mio € eingeführt werden, so dass KMU weniger bis gar nicht im Fokus stehen als Großunternehmen bzw. bei kleinen und mittleren Volumina von Krediten nicht ebenso hohe Nachhaltigkeitsstandards erfüllt werden müssen wie bei großen Volumina. Ferner muss die Verhältnismäßigkeit zwischen Maßnahmen des „Green Deals“ und dem „Einsatz der Regulierungsmaßnahmen“ bei all den Maßnahmen gewahrt bleiben. Die Umsetzung bedarf eines ausgeglichenen Miteinanders zwischen wirtschaftlichen Interessen und der Zukunftsfähigkeit in Bezug auf Nachhaltigkeitsstrategien. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Standards in der EU bereits jetzt sehr hoch sind.
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Meeting with Kerstin Jorna (Director-General Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs)

10 Nov 2020 · Introductory discussion.

Response to Commission Delegated Regulation on taxonomy-alignment of undertakings reporting non-financial information

4 Sept 2020

Mit der Operationalisierung der Taxonomie wird die Nachfrage nach Daten im Hinblick auf die Nachhaltigkeit von Unternehmen und Finanzinstituten stark ansteigen. So verpflichtet die Taxonomie große Unternehmen im Rahmen der NFRD künftig zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Es ist kaum auszuschließen, dass solche zusätzlichen Offenlegungspflichten sich mittelbar oder unmittelbar auch auf die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auswirken werden: - EU-Förder- und Finanzierungsprogramme sollen ab 2021 jeweils zu einem nicht unwesentlichen Prozentsatz zur Nachhaltigkeitswende beitragen. Um dies zu erreichen, sollen z.B. im Rahmen von InvestEU das sog. „Sustainability Proofing“ und das „Climate Tracking“ angewendet werden. Hier ist eine signifikante bürokratische Mehrbelastung zu erwarten, die nur durch Untergrenzen oder zumindest eine verhältnismäßige Ausgestaltung der entsprechenden Berichterstattungspflichten vermieden werden kann. - Diverse Bestrebungen zur Ausweitung der Berichterstattungspflichten (im Rahmen der Taxonomie, der NFRD und der Bankenaufsicht) bezüglich der Nachhaltigkeit des Finanzierungsgeschäfts könnte dramatische Folgen für kleine Finanzinstitute und ihre Kunden (KMU) haben, die in der Regel deutlich geringere administrative Kapazitäten haben als Großunternehmen und Großbanken. - Auch über Liefer- und Wertschöpfungsketten sind KMU indirekt von der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen, wenn Großunternehmen zur Nachweisführung ihrer Nachhaltigkeit entsprechende Informationen ihrer Geschäftspartner einfordern. Die oben erwähnte Überarbeitung und mögliche Ausweitung der NFRD könnte diesen Effekt noch verstärken. KMU und kleine Finanzinstitute wären am stärksten betroffen, da ihnen oft die Ressourcen fehlen, um zusätzlichen Berichtspflichten nachzukommen. Ein Verlust der Wettbewerbsfähigkeit dieser Akteure wäre die Folge, ebenso wie eine Verschlechterung des Zugangs zu Finanzmitteln durch einen Anstieg der Fremdkapitalkosten. Ein hoher Bürokratieaufwand durch den „Green Deal“ sollte deshalb unbedingt vermieden werden. Wir sehen das Erfordernis von praktikablen Lösungen unter Berücksichtigung der Größe der Unternehmen, der Systemrelevanz und der geschäftspolitischen Ausrichtung. Es darf keine einheitliche Regimelösung geben, es müssen vielmehr Proportionalitätsgedanken zum Tragen kommen, die mit einer entsprechenden Begründung vereinfachte Lösungen für eine Zielerreichung ermöglichen. KMU, die aus eigenem Interesse eine nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung wünschen – z.B. aus Marketing Gesichtspunkten oder aufgrund von Anforderungen, die sich aus der Lieferkette ergeben – brauchen ein barrierearmes und auf Freiwilligkeit basierendes, praxisorientiertes KMU-Instrument. Das Zurückgreifen auf Sekundärdaten, die im Rahmen anderer Erhebungen oder Zertifizierungen bereits gesammelt wurden, könnte darüber hinaus den bürokratischen Aufwand weiter senken (siehe „Once-only-Prinzip“). So könnten auch kleinere Unternehmen bei Bedarf über ihr Nachhaltigkeitsengagement an interessierte Kreise berichten, ohne von zu viel Bürokratie überlastet zu werden. Generell sollte eine Unternehmensgrenze bzw. Betragsuntergrenze eingeführt werden, so dass KMU weniger im Fokus stehen als Großunternehmen bzw. klein- und mittlere Volumina von Krediten nicht ebenso hohe Nachhaltigkeitsstandards erfüllen müssen wie bei großen Volumina. Ferner muss die Verhältnismäßigkeit zwischen Maßnahmen des „Green Deals“ und dem „Einsatz der Regulierungsmaßnahmen“ bei all den Maßnahmen gewahrt bleiben. Die Umsetzung bedarf eines ausgeglichenen Miteinanders zwischen wirtschaftlichen Interessen und der Zukunftsfähigkeit in Bezug auf Nachhaltigkeitsstrategien. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Standards in der EU bereits jetzt sehr hoch sind.
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Meeting with Günther Oettinger (Commissioner)

7 Nov 2017 · MFF

Response to Revision of the EU SME Definition

5 Jul 2017

In VDB’s view, there is a strong need to raise thresholds especially by reason of inflation since 2003. VDB welcomes a simple and clear definition by these three thresholds. Our members are forwarding European funding (COSME, Horizon2020 and InnovFin) to small and medium sized enterprises in Germany, promoting viable business models and facilitating their access to finance. In this role, German guarantee banks and SME-oriented investment companies are a key stakeholder with regard to the revision of the SME definition. We would therefore like to set out our view on this topic and share our experience: VDB welcomes the current revision of the SME definition and the Commission‘s invitation to discuss currently applicable thresholds. The current thresholds for the definition came into force in 2003. As the business environment has evolved significantly since then, these thresholds urgently need to be adapted. The inflation rate for the period of time since 2003 is at roughly 27 %. Based on our experience in the day to day SME financing business, we suggest the following adaptions to the current SME definition: • The thresholds for balance sheet and turnover should at least be adjusted for inflation and productivity growth. After rounding, this would imply an increase for the balance sheet threshold from EUR 43 million to EUR 50 million and for the turnover threshold from EUR 50 million to 65 million. Likewise, the thresholds for the definition of small enterprises should be adjusted to EUR 13 million (for both pecuniary criteria). This is important with respect to state aid rules under the Commission Regulation (EU) No 651/2014 of 17 June 2014 declaring certain categories of aid compatible with the internal market. • As regards the headcount, we support an increase from 249 to 499 employees. The German economy is more and more service-oriented. Especially companies in labour-intensive sectors such as the health care sector, call centres, the facility management sector or other sectors are at high risk of exceeding the threshold. We know examples of firms with more than 249 employees. These firms had to convert their headcount into full-time equivalent enrolment in order to meet the threshold. This calculation is a very resource consuming process and represents a supplementary bureaucratic burden for SMEs that should be prevented. Companies that are creating employment are punished under the current scheme. This is not incentive compatible. An SME headcount threshold of 499 employees is already used for national programmes by KfW and they are making good experiences with it. These are the reasons why we strongly recommend an increase of the headcount threshold to 499 employees. • Currently, two of the three criteria need to be met in order for a company to be considered an SME. However, the headcount criterion needs to be met in any case. In our view, this last criterion should be treated in the same way as the other two, i.e. if the two pecuniary criteria are met, it should be possible to exceed the headcount threshold. We see in practice that many companies in the abovementioned sectors exceed the headcount threshold while remaining far below the other two thresholds. This represents a grievous discrimination of labour-intensive sectors that should be removed. • The Association of German Guarantee Banks furthermore supports the idea of extending the two-year accounting period during which scale-ups maintain the SME status. This is important in order to prevent a lock-in effect and to give scale-ups the incentive to grow and to generate jobs. An adjustment of the SME definition as described above would enable guarantee banks and SME-oriented investment companies to reach a broader circle of business clients and would help that way to improve SME financing and increase employment in the EU. We consequently call for a significant adjustment of the current SME definition.
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Meeting with Jan Ceyssens (Cabinet of Vice-President Valdis Dombrovskis) and Association européenne du cautionnement and Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH

20 Oct 2015 · Financial regulation overview