Verband Österreichischer Zeitungen

VÖZ

Der „Verband Österreichischer Zeitungen“ hat den Zweck, die gemeinsamen herausgeberischen und verlegerischen Interessen der österreichischen Zeitungen, einschließlich der Interessen von Unternehmen, deren Tätigkeiten den herausgeberischen und verlegerischen Interessen von österreichischen Zeitungen unmittelbar oder mittelbar dienen (z.B.

Lobbying Activity

Response to Digital package – digital omnibus

14 Oct 2025

Wir begrüßen das Vorhaben der Europäischen Kommission, durch ein Digital-Omnibuspaket den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Rechtssicherheit zu erhöhen und bestehende Regulierungslasten praxistauglich auszugestalten. Unser Fokus liegt auf der Verbesserung der Rahmenbedingungen für datengetriebenen Online-Werbung, die zentrale Finanzierungsquelle kommerziell tätiger redaktioneller Medienunternehmen ist, also insbesondere auch für den Zeitungs- und Zeitschriftensektor. In diesem Bereich besteht dringender Reformbedarf insbesondere bei den ePrivacy-/Cookie-Vorschriften: Erforderlich ist dabei eine Differenzierung zwischen Gatekeeper-Diensten und anderen Angeboten, insbesondere werbefinanzierten journalistischen Angeboten, die nicht von Gatekeepern bereitgestellt werden: Der Privatsphäreschutz gegenüber Gatekeepern darf keinesfalls ausgehöhlt werden, hingegen ist für journalistische Medien ein berechtigtes Interesse an datengetriebener Onlinewerbung anzuerkennen. Auch im Bereich der KI-Regulierung sind Nachschärfungen erforderlich, um geistiges Eigentum europäischer Content-Produzenten wirksam zu schützen und überschießende Kennzeichnungspflichten, etwa bei KI-gestützten Audio und Video-Inhalten, zu vermeiden. Über die von der Kommission konkret angesprochenen Themen hinaus zeigen wir weitere Vereinfachungspotenziale in jüngeren Rechtsakten auf, insbesondere hinsichtlich des European Media Freedom Act (EMFA), der TTPA-Verordnung, dem Digital Services Act (DSA) sowie in der E-Privacy Richtlinie hinsichtlich elektronischer kommerzieller Kommunikation im B2B-Bereich. Bitte entnehmen Sie unsere Vorschläge der beigeschlossenen Stellungnahme.
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