Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

VZ BW

Ziel der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Lobbying Activity

Meeting with Engin Eroglu (Member of the European Parliament)

17 Sept 2025 · Problembereiche mit den Verkaufsplattformen Temu und Shein

Meeting with René Repasi (Member of the European Parliament)

3 Jun 2024 · Austausch mit der baden-württembergischen Verbraucherzentrale zu aktuellen Themen

Meeting with Michael Bloss (Member of the European Parliament)

13 May 2024 · Austausch Rechte und Bedrüfnisse von Verbraucher*in

Response to Retail Investment Package

14 Aug 2023

Wo Beratung draufsteht, muss unabhängige Beratung drin sein! Provisionen stellen ein strukturelles Problem des Finanzmarktes dar: Verbraucher wenden sich an einen Finanzberater, wenn sie im Rahmen einer Anlageentscheidung für sich einen Informations- und Beratungsbedarf sehen. Sie erwarten als Ergebnis der Finanzberatung eine ihrem Bedarf, insbesondere ihrer Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit, entsprechende Empfehlung. Sie möchten wissen, mit welchen Anlageprodukten sie ihr Ziel, beispielsweise eine ihren Lebensstandard sichernde Altersvorsorge, am besten erreichen. Berater bei Finanzinstituten, wie etwa Banken, vertreten die Interessen ihres Arbeitgebers. Der wiederum will durch die Anlage Geld verdienen und motiviert Finanzberater deshalb, teure Anlageprodukte zu verkaufen. Dazu sind die Verkäufer bestens geschult. Sie werden gezielt in Methoden der Verkaufspsychologie ausgebildet und wenden diese an. Zum Teil werden auch Boni in Abhängigkeit vom Verkaufserfolg gezahlt. Daneben gibt es viele Versicherungsvermittler bzw. vermeintlich unabhängige Finanzberater sowie Strukturvertriebe, die Produkte gegen Vertriebsprovisionen auf eigene Rechnung oder für andere Finanzinstitute verkaufen. Deren Einkommen hängen direkt oder indirekt von der Höhe der Provisionen ab. In einer Situation, in der Verbraucher Rat bei einer Anlageentscheidung suchen, haben Finanzberater einen systematischen Informationsvorsprung, den Verbraucher nicht aufholen können. Damit können sie auch nicht erkennen, ob die empfohlene Anlagemöglichkeit wirklich die für sie bestmögliche Entscheidung ist. Finanzberater empfehlen - für ihre Kundschaft nicht erkennbar - jedoch gezielt solche Produkte, mit denen sie am meisten Geld verdienen. Dies stellt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg seit Jahren in ihrer Beratungspraxis fest. Mehrfach haben die Verbraucherzentralen im Rahmen ihrer Marktbeobachtungen aufgezeigt, dass 95 Prozent der Anlagevorschläge von Finanzberater nicht dem Bedarf des betreffenden Verbrauchers entsprechen. Dieser fundamentalen und strukturellen Problematik wird der vorgelegte Richtlinienvorschlag nicht gerecht. Ein weiterer Ausbau von Transparenzpflichten kann die Fehlanreize, die systematisch mit der provisionsfinanzierten Finanzberatung von Kleinanlegern einhergehen, nicht beseitigen. Wenn die EU-Kommission auch auf Leistungsebene Wettbewerb ermöglichen und Kleinanleger vor Fehlberatung schützen will, ist ein neuer Gesetzesrahmen für streng überwachte unabhängige Finanzberatung zu schaffen: Wo Beratung draufsteht, muss unabhängige Beratung drin sein! Jeder Anbieter von Finanzberatung ist gesetzlich auf Unabhängigkeit zu verpflichten. Anbieter haben ihrer Beratungstätigkeit und ihrer Empfehlung ausschließlich das Interesse des jeweils Ratsuchenden zu Grunde zu legen. Die gesetzliche Festlegung muss produktübergreifend einheitlich sein. Denn: Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, wenn sie schon Geld für Beratung bezahlen, dass Berater ihren Bedarf als Richtschnur der Beratungstätigkeit zugrunde legen. Und nur ihren. Zudem ist gesetzlich zu regeln: Finanzberater haben über die notwendige Qualifikation zu verfügen. Sie müssen den Bedarf der Ratsuchenden zutreffend ermitteln und die am Markt angebotenen Finanzprodukte verlässlich und richtig in Bezug auf die Bedarfe der Ratsuchenden bewerten können. Die in Deutschland üblichen am Verkauf ausgerichteten Sachkundenachweise sind grundsätzlich nicht ausreichend. Die zu etablierende unabhängige Finanzberatung ist so zu beaufsich-tigen, dass Fehlberatung wirksam durch die Finanzaufsicht unterbunden werden kann. Positionspapier: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/geld-versicherungen/position-finanzberatung-64802
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Response to Evaluation of Geographical Indications and Traditional Specialities Guaranteed protected in the EU

17 May 2019

Rückmeldung im Namen der Verbraucherzentrale-Baden-Württemberg e.V.: Die Qualitätsregelungen sind vor dem Hintergrund des Anliegens der Verbraucher, eine informierte Entscheidung treffen zu können, weder effizient noch relevant. Da das gesamte Konzept der Qualitätsregeln auf der Ausgestaltung durch die Anbieter (bzw. Schutzgemeinschaften) beruht, bedingt das Konzept, das Verbraucherinnen und Verbraucher sich über jede einzelne Bezeichnung umfassend kundig machen müssten, um ihre Kaufentscheidung darauf zu stützen. Dies läuft dem Zweck von Kennzeichnungsregeln entgegen, Verbrauchern zu ermöglichen, auf Grundlage für sie relevanter Informationen zeit- und ressourceneffizient Entscheidungen zu treffen. Ohnehin bergen die Qualitätsregelungen aus der Perspektive der Verbraucher grundsätzlich die Gefahr der (normativen) Irreführung: Für Verbraucher ist nicht zu verifizieren, ob sich der herkunftsbezogene Namensbestandteil auf die Region des Rohstoffbezugs oder auf die Region eines nachgelagerten Verarbeitungsschrittes, welcher etwa lediglich das Ansehen des Produkts bedingt, bezieht. Bezieht sich dieser Namensbestandteil auf die Region des Rohstoffbezugs, ist für die Verbraucher zudem bei geografisch geschützten Angaben (g.g.A.) nicht erkennbar, ob der Rohstoff zu 100% aus dieser Region bezogen wird.
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