Verein Gegen Tierfabriken - Association against Animal Factories
VGT
We at Association against Animal Factories (VGT) are dedicated to reducing animal exploitation and abuse and stopping these practices in the long run.
ID: 731863439034-60
Lobbying Activity
Response to General arrangements for excise duty – harmonisation and simplification
25 May 2022
Der Verein gegen Tierfabriken begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission, strengere Schlachtkörperuntersuchungen bei Geflügel aus der Foie Gras Produktion in die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit zu integrieren.
Von Vertretern der Foie Gras Industrie wird behauptet, dass die Zwangsfütterung der Gänse auf professionelle Weise erfolgt und für die Tiere nicht schädlich sei. Wäre das der Fall, dürften auf den Kadavern der Tiere keine Verletzungen und Wunden zu finden sein. Zahlreiche wissenschaftliche Studien fallen gegenteilig aus und die Praktik wurde bereits in 22 Mitgliedsstaaten als Tierquälerei klassifiziert und verboten. Mit regelmäßigeren, sorgfältigeren Untersuchungen der Kadaver aus der Foie Gras Produktion kann der tatsächliche Sachverhalt festgestellt werden.
Verletzungen und Wunden an den Körpern der Tiere, speziell im Bereich des Schnabels, des Ösophagus, des Kropfes, des Magens oder der Leber sind bei der Produktion von Foie Gras üblich und ein klares Zeichen für die Misshandlung der Tiere. Wird das bei den momentan üblichen Kontrollen noch nicht festgestellt, so bedarf es ganz klar einer Verschärfung dieser Kontrollen.
Hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen,
VGT, Österreich
Read full responseResponse to Fitness Check of the EU legislation on animal welfare
29 Jul 2020
Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (VGT) Österreich begrüßt den Schritt der Europäischen Kommission, Richtlinien und Verordnungen zu prüfen und die Möglichkeit, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Zu den einzelnen Gesetzen wollen wir wie folgt Stellung nehmen, eine umfassende Ausführung zu den genannten Punkten finden Sie im angehängten Dokument:
Im europäischen Tierschutz gibt es ein Vollzugsdefizit, dem durch ein europäisch vorgeschriebenes verpflichtendes Verbandsklagerecht abgeholfen werden kann. Tiere können ihre Rechte nicht einklagen und es kann dies nach der aktuellen Rechtslage auch niemand in ihrem Namen tun. Diesen Missständen könnte durch ein Verbandsklagerecht begegnet werden, das es einem Verband bzw. Tierschutzverein gestattet, Klagerechte im Namen der Tiere in Anspruch zu nehmen, inklusive einer Berufung zum Europäischen Gerichtshof. Das würde dem Staat nichts kosten, aber Rechtssicherheit schaffen und sicherstellen, dass die Gesetze im Sinne der Tiere angewandt werden.
Fehlende Gesetze: Nicht zu allen Tierarten gibt es eigene Spezies-spezifische EU-Mindestanforderungen. Diese müssen z.B. für Milchvieh, Mastrinder, Schafe, Ziegen, Puten, Wachteln, Enten, Gänse, Kaninchen und Fische ergänzt werden. Bei Milch- und Mastrindern muss insbesondere Regelungen bzw. ein Verbot von Anbindehaltung und Vollspaltenböden hinzugefügt werden.
Die allgemeine Nutztier-Richtlinie 98/58/EG muss um Verbote der Käfighaltung, Pelzfarmen und Qualzuchten erweitert werden und Eingriffe an Tieren nur noch unter Betäubung und Schmerzausschaltung erlaubt sein. Die „fünf Freiheiten“ müssen durch die „fünf Maßnahmen und Tierschutzziele“ ersetzt werden.
Die Legehennen-Richtlinie 1999/74/EG muss um die Tierart der Wachteln, Junghennen und Elterntiere erweitert werden. Außerdem müssen Käfighaltungen für Legehennen, einschließlich ausgestalteter Käfige und Volieren mit Seitenwänden, grundlegend verboten werden. Das Schnabelkupieren, die erzwungene Mauser und das Töten von Eintagskücken muss verboten werden. Außerdem muss die Richtlinie den gesamten Lebenszyklus der Legehennen umfassen.
Die Masthuhn-Richtlinie 2007/43/EG muss um die Tierarten der Enten und Puten und Elterntiere erweitert werden. Die Besatzdichten der Masthühner müssen herabgesetzt, Qualzucht verboten werden. Der Zugang zu Wasser und Einstreu muss gewährleistet sein, Sitzstangen und Außenraum müssen vorgeschrieben werden.
Die Schweine-Richtlinie 2008/120/EG muss den Schweinen mehr Platz zuschreiben. Eingriffe ohne Betäubung müssen verboten werden. Vollspaltenböden müssen explizit verboten und Einstreu vorgeschrieben werden. Kastenstände müssen verboten und durch freie Abferkelsysteme ersetzt werden.
Die Kälber-Richtlinie 2008/119/EG muss so überarbeitet werden, dass die Haltung in Einzelboxen, Vollspaltenböden und eine eisenarme Ernährung zur Erlangung weißen Kalbfleischs verboten wird. Außerdem müssen genauere Regelungen zu Eingriffen an Tieren geschaffen und dabei insbesondere die Enthornung verboten werden. Ein Systemwandel hin zu muttergebundener Aufzucht wäre ein wünschenswerter Schritt.
Die Tiertransporte-Verordnung Nr. 1/2005 ist unverständlich und widersprüchlich formuliert. Die meisten Bestimmungen sind nicht ausreichend determiniert und es kommt zu unzähligen verschiedenen Auslegungen. Die Verordnung muss daher dringend umformuliert bzw. neu geschrieben werden.
Die Schlacht-Verordnung Nr. 1099/2009 wird vielerorts nicht korrekt durchgeführt und eingehalten. Einige Problembereiche werden von der Verordnung nur unzureichend reguliert. Die Regelungen müssen so verschärft werden, dass Gewalt gegenüber Tieren am Schlachthof deutlich eingeschränkt und sanktioniert wird. Tierleid verursachende Methoden der Betäubung müssen verboten werden. Jeder Tötung muss eine Betäubung voran gehen. Auch das Töten von Wildtieren in der Jagd muss von der Verordnung umfasst werden.
Bitte beachten Sie das angehängte Dokument mit detaillierteren Ausführungen zu den genannten Punkten.
Read full response