Vereinigung der Dienstleister an Deutschen Flughäfen
VDF
VDF is an association of service providers at German airports where companies, persons and institutions are organized, which either directly provide services at airports or which contribute with their activities so that services can be provided at airports.
ID: 34174733295-01
Lobbying Activity
Response to Evaluation - Groundhandling services at airports
11 Mar 2019
Die Richtlinie 96/67/EG des Rates der Europäischen Union vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft wird in der Bundesrepublik Deutschland angewandt und ist in Form der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) national umgesetzt. Die in der Vereinigung der Dienstleister an Deutschen Flughäfen e.V. (VDF) organisierten Abfertigungsdienstleister müssen jedoch feststellen, dass die Anwendung dieser Verordnung einer sehr freien Auslegung durch Flughafenbetreiber und Aufsichtsbehörden unterliegt.
Die jeweiligen Ausschreibungen an den einzelnen Flughäfen ziehen deshalb weitestgehend Rechtsverfahren nach sich, indem die Entscheidungen zur Auswahl des Dienstleisters beklagt werden. Den Urteilen der jeweiligen Gerichte sind jeweils auch Form- und inhaltliche Fehler zu entnehmen, die die Entscheidungen zur Auswahl eines Dienstleisters wirkungslos werden lassen. Diese rechtlichen Unsicherheiten führen jeweils zu Problemen auf Seiten der Dienstleister, da der weitere Fortgang ungewiss ist und eine Planungsgrundlage fehlt.
Es ist zudem festzustellen, dass aufgrund einer mittlerweile verschärften Auslegung und verschärfter Anforderungen in Deutschland kein freier Wettbewerb gewährleistet ist. Es besteht weiterhin die Problematik, dass aufgrund föderalistischen Struktur in Deutschland die Flughäfen der Aufsicht der jeweiligen Länderbehörden unterliegen. Die Behandlung der Thematik obliegt weitestgehend den Verkehrsministerien der Länder, die aber unter Umständen gleichzeitig Gesellschafter der Flughafenbetriebsgesellschaften sind. Ob damit die geforderte Unabhängigkeit vom „Leitungsorgan des betreffenden Flughafens“ gewährleistet ist muss bezweifelt werden.
Daraus ergibt sich leider ferner, dass Vorgaben unterschiedlich ausgelegt werden und kein einheitlicher Ausschreibungsmodus gewährleistet ist. So wurden vielfach die Eintrittsbarrieren vorgegeben und angehoben, die eine Beteiligung von noch nicht etablierten Abfertigungsdienstleistern weitestgehend verhindern, somit kein freier Wettbewerb gewährleistet ist. Dies steht der Richtlinie entgegen, einen Marktzugang für private Dienstleister zu ermöglichen und für Wettbewerb zu sorgen.
Der für die Dienstleister nicht nachvollziehbare und undurchsichtige Zeitrahmen bei Ausschreibungen hat zudem für die Unternehmen wirtschaftliche Probleme und im Hinblick auf die Anwerbung von Personal auch soziale Problemstellungen aufgeworfen. Die Werbung von Kunden ist zeitaufwändig und in vielen Fällen mit dem Zeitrahmen der Behördenentscheidung und der geforderten Betriebsaufnahme nicht in Einklang zu bringen. Die Anschaffung von Abfertigungsgerät und die Anwerbung von Personal werden dadurch erheblich erschwert, Unter- wie Überkapazitäten führen jeweils zu den ihnen eigenen Problemen.
Eine gewisse Transparenz in der Auswahl eines Dienstleisters wurde durch die Einführung eines Punktesystems geschaffen, das aber letztendlich auch eine Bewertungsbreite einschließt.
Die unterschiedliche Definition der zentralen Infrastruktur an den einzelnen Flughäfen ist sicher zum Teil lokalen Gegebenheiten geschuldet, sie erweckt jedoch den Eindruck, dass hier unternehmenseigene Interessen der Flughafenbetreiber den Ausschlag geben.
Zu Unklarheiten führt auch weiterhin die Tätigkeit von Dienstleistern in der Business Aviation, die durch die Richtlinie nicht abgedeckt ist. So ist eine große Bandbreite von freier Tätigkeit bis hin zu Beschränkungen in der Ausübung der Tätigkeit gegeben.
Insofern wäre es dringend geboten in der Richtlinie klare Vorgaben für deren Umsetzung zu machen um somit der Zielsetzung der Richtlinie gerecht zu werden.
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