Vernunftkraft Odenwald e.V.

VkO

Preserve countryside local landscape with emphasis on preserving woods, natural habitats and animal life for the benefit of people living in the region and visitors seeking relaxation and health.

Lobbying Activity

Response to Access to Justice in Environmental matters

23 Mar 2020

Am 16.11.2016 wurde von Vernunftkraft Odenwald e.V. bei der EU-Komission folgende Beschwerde CHAP(2016)03537 wg. Verstoß gegen EU-Recht eingereicht, weil der Rechtsweg in Deutschland aufgrund fehlender Klagebefugnis nicht offen stand: Verstoß durch Deutschland, hier: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidentin Frau Brigitte Lindscheid, betreffend Genehmigungsverfahren mit Sofortvollzug für die Errichtung von 5 Windkraftanlagen am "Greiner Eck" (Hirschhorn/Neckarsteinach) Aktenzeichen IV/DA 43.1 53e621-1/18-Greiner Eck-1a. Das betroffene Gebiet ist Vorranggebiet für Natur und Landschaft, Vorbehaltsgebiet für Grundwasserschutz, Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und FFH-Gebiet 6519-304. RP Lindscheid hat der Regionalversammlung schriftlich die Zulassung der Abweichung von Ziel Z4.5-3 ("in den Vorranggebieten für Natur und Landschaft haben die Ziele des Naturschutzes...Vorrang vor entgegenstehenden oder beeinträchtigenden Nutzungsansprüchen....") des Regionalplans empfohlen. Sie stellt jedoch fest: "...dies setze die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung voraus.." Weiter schreibt sie in ihrer Abweichungsempfehlung: "Die oberste Landesplanungsbehörde ist der Ansicht, dass dies aus Zeit- und Kostengründen nicht zu rechtfertigen sei." Vernunftkraft Odenwald e.V. sieht darin einen vorsätzlichen Verstoß gegen geltendes EU-Recht, zumal die Fachbehörde im Regierungspräsidium (Dezernat V 53.1 - Naturschutz) ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für verschiedene Fledermausarten festgestellt hat. Ebenso stellt das Dezernat fest, dass der Horst eines Mäusebussards in 1000m Entfernung "eine signifikant erhöhte Kollisionsgefährdung bedingt und damit ein Verstoß gegen das gesetzliche Tötungsverbot gegeben ist." RP Lindscheid begründet Ihre Abweichungsempfehlung mit dem "öffentlichen Interesse am Vorhaben" und damit, die Zulassung sei zweckmäßig wegen der überragenden Bedeutung der Windenergie im Rahmen der Energiewende und der CO2-Senkung als Maßnahme zum langfristigen Schutz des Biotops. Sie führt weiterhin ein unter FFH-Gesichtspunkten völlig fachfremdes Argument an: "Angesichts steigender Widerstände in Bevölkerung und Politik "...sei es kontraproduktiv, die Zulassung der Abweichung zu versagen." In Ergänzung dazu wurde am folgende weitere Information eingereicht: "Sehr geehrte Damen und Herren, als Ergänzung zur Beschwerde CHAP(2016)03537 senden wir ihnen hiermit Material zu einem schweren Vorfall mit Öl/Hydraulikverlust bei der dortigen Bautätigkeit. Das betroffene Gebiet ist Vorranggebiet für Natur und Landschaft, Vorbehaltsgebiet für Grundwasserschutz, Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und FFH-Gebiet 6519-304." Zur Beschwerde CHAP(2016)03537 erhielten wir am 2.9.2019 eine negative Antwort (siehe beigefügte Datei). Wie wollen Sie zukünftig im Rahmen der geplanten Road Map mit einzelnen Rechtsverstößen umgehen, die, wie von Ihnen in Ihrer Antwort bezeichnet "Schlechtanwendung von EU-Recht im Einzelfall" darstellen und deshalb kein Eingreifen der EU-Kommission rechtfertigen? Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass ein Klageweg nach nationalem Recht aus verschiedenen Gründen nicht beschritten werden kann? Ist hier eine Verbesserung der Rechtssicherheit im Sinne der Aarhus Convention vorgesehen? Ich bitte um Antwort. Mit freundlichen Grüßen Peter Geisinger Vernunftkraft Odenwald e.V. Transparency Register Nr. 597848518285-91
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