VI.P Gen. landw. Gesellschaft
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Die Erzeugerorganisation ist nach den Grundsätzen der genossenschaftlichen Förderung ohne Zwecke der Privatspekulation ausgerichtet und geregelt. Die Erzeugerorganisation hat den Zweck, die für den Frischmarkt bestimmte Produktion, die Aufbereitung und die Vermarktung der Obst - und Gartenbauprodukte der Mitglieder im Rahmen der allgemeinen Richtlinien der provinzialen und der nationalen Wirtschaft sowie der agrarpolitischen Zielsetzung der EU zu fördern. Im Sinne der einschlägigen EU-Bestimmungen verfolgt die Erzeugerorganisation ein spezifisches Ziel, das folgende Zielsetzungen Einschließt: a) die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung; b) die Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder, auch durch Direktwerbung; c) die Optimierung der Produktionskosten und Investitionserträge als Reaktion auf Umweltnormen und Stabilisierung der Erzeugerpreise; d) die Dur (...)