VÖP - Verband Österreichischer Privatsender
VÖP
Der VÖP vertritt die fachlichen Interessen der privaten Rundfunkveranstalter in Österreich und unterstützt seine Mitglieder durch individuelle Beratung und Information.
ID: 48155811657-60
Lobbying Activity
Meeting with Barbara Thaler (Member of the European Parliament)
15 Nov 2023 · Geoblocking
Response to The Union Position for the World Radiocommunication Conference 2023
13 Jul 2022
Standpunkt der EU zu Tagesordnungspunkt 1.5: NO CHANGE
Der Verband der privaten Rundfunkveranstalter in Österreich (VÖP) spricht sich im Namen seiner Mitglieder für die AUFRECHTERHALTUNG DER WIDMUNG des Frequenzbands 470 bis 694 MHz für die Zeit nach 2030 aus, also für "NO CHANGE"!
Folgende Gründe sprechen für die Aufrechterhaltung der Widmung ("No Change"):
1. Rundfunk als Mediengattung muss insgesamt abgesichert und gefördert werden. Ein möglichst vielfältiges europäisches Angebot von qualitätsvollen redaktionellen Inhalte in Fernsehen und Radio muss bewahrt werden.
2. Die terrestrische Verbreitung von TV sichert einen niedrigschwelligen, effizienten und flächendeckenden Zugang zu frei empfangbaren Rundfunkinhalten. Über 450.000 Österreicher:innen und viele Millionen Europäer:innen empfangen TV ausschließlich über terrestrische Verbreitung. Rundfunk sichert für diese Menschen den Zugang zu ausgewogenen Informationen und gibt ihnen Zugang zu Kultur- und Sportinhalten. Außerdem bietet der Rundfunk im Krisen- und Katastrophenfall eine verlässliche und flächendeckende Informationsinfrastruktur für die betroffene Bevölkerung.
3. Anders als bei vorangegangenen Frequenzumwidmungen geht es bei der bevorstehenden Widmungsentscheidung über das Band 470 bis 694 MHz nicht darum, einen Teil des Rundfunkspektrums zugunsten des Mobilfunks umzuwidmen. Es geht vielmehr um die in höchstem Maß politische Frage, ob es terrestrischen Rundfunk auch nach 2030 noch geben wird oder ob terrestrischer Rundfunk - mangels Frequenzen - nach 2030 gar nicht mehr möglich sein wird.
4. Eine ko-primäre Widmung, die in der "Draft Opinion" der RSPG als denkbare Option erwähnt wird, würde das Aus für den terrestrischen Rundfunk bedeuten. Eine Teilung des Frequenzbands und damit ein Nebeneinander von Rundfunk und Mobilfunk wird technisch nicht zufriedenstellend funktionieren. Außerdem wäre dies für Rundfunk ohnehin unwirtschaftlich. Eine Auktion des Spektrums würde wiederum zwangsläufig zu einer Vergabe an den Mobilfunk führen, weil die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Rundfunks beschränkter sind.
5. Das Rundfunkfrequenzband ist nur sehr eingeschränkt für die kleinzellige Mobilfunknutzung und für hochkapazitäre 5G-Anwendungen (wie z.B. mobiles Videostreaming) geeignet. Demgegenüber bringt es hervorragende Ausbreitungseigenschaften für Rundfunk und für zukünftige Rundfunktechnologien (wie 5G-Broadcast) mit und sollte daher weiter für Rundfunk genutzt werden.
6. TV-Empfang über mobiles Breitband kann kein Ersatz für terrestrischen Rundfunk sein. Gerade dort, wo viele Menschen TV terrestrisch empfangen (insb. in ländlichen Regionen), wird mobile Breitbandinfrastruktur auch zukünftig nicht ausreichend ausgebaut werden, da sich der kleinzellige und teure Mobilfunkausbau aufgrund zu geringer Bevölkerungsdichte wirtschaftlich nicht rechnet.
7. Die Rundfunk-Zukunftstechnologie "5G-Broadcast" wird es hingegen Nutzer:innen erlauben, Rundfunkinhalte auf allen mobilen Endgeräten ohne Verbrauch von Datenvolumen zu empfangen. Es handelt sich um eine Rundfunktechnologie (one-to-many), daher ist die Frequenznutzung sehr effizient und auch die Energieeffizenz ist äußerst hoch. Die technischen Ausbreitungsbedingungen erlauben es, Menschen auch in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte mit frei empfangbarem Rundfunk über mobile Endgeräte zu versorgen.
8. Nur wenn die Frequenzwidmung im Rahmen der WRC-23 unverändert bleibt ("No Change"), lässt sich die Weiterentwicklung der neuen Rundfunktechnologie 5G Broadcast wirtschaftlich rechtfertigen.
Fazit: Die Widmung des Frequenzbands 470 bis 694 MHz darf im Zuge der WRC-23 nicht verändert werden. Der gemeinsame Standpunkt der EU sollte unbedingt "NO CHANGE" lauten. Gegen eine Umwidmung der Frequenznutzung sprechen nicht nur technische und wirtschaftliche Gründe, sondern auch gewichtige gesellschafts-, medien- und umweltpolitische Gründe.
Corinna Drumm, Geschäftsführerin des Verbands Österreichischer Privatsender (www.voep.at)
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