VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.
VOTUM
Der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V.
ID: 9737109263-94
Lobbying Activity
Response to Savings and Investments Union: Directive fostering EU market integration and efficient supervision
5 Jun 2025
Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative, mit der Savings und Investment Union eine weitere Vertiefung des europäischen Kapitalmarkts zu erreichen. Das Gebot, europäische Sparer in Kapitalmarktanleger zu qualifizieren ist unbestritten. Die EU muss dabei die beratenden Unternehmen als notwendige Partner berücksichtigen und einbinden. Ohne ihr Engagement im unmittelbaren Kundenkontakt wird der Transformationsprozess nicht gelingen. Hierbei gilt auch, sich von unrealistischen Wunschvorstellungen des One fits All Anlageprodukts zu verabschieden. Kundensituationen sind individuell und benötigen persönlich angepasste Lösungen. Die SIU kann nicht gelingen, wenn man sich wie bisher nur auf das Aufsichtsrecht konzentriert. Die Retail Investment Strategy ist hierfür ein beredtes Beispiel. Ihr verfehlter Ansatz führt nicht zu dem gewünschten Ziel der Steigerung der Anlagequote, sondern schreckt Anleger durch eine wiederrum gesteigert überkomplexe Regelung der Customer Journey ab. Sie steigert insbesondere nicht die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kapitalmarktakteure, sondern schwächt sie durch ein neues bürokratisches Berichts- und Prüfregelwerk, dessen Kundennutzen mehr als fraglich ist. In der notwendigen Fokussierung auf ein Gelingen der SIU ist es daher ein erster unabdingbarer Schritt, sich endgültig von dem kleinteiligen Ansatz der RIS zu lösen und den Trilog, der die dringend benötigten Kapazitäten der beteiligten Institutionen bindet, einzustellen. Erforderlich ist sodann ein ganzheitlicher Blick auf die Kapitalmarktintegration. Hierbei gilt es bspw. auch das Zivil-, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht an entscheidenden Stellen zu harmonisieren. Dies gilt, um es hervorzuheben , insbesondere für 27 unterschiedliche Insolvenzrechtsordnungen. Eine solche Harmonisierung ist erforderlich, um einen großen europäischen Börsenhandelsplatz zu etablieren. Wir haben in Europa 35 Börsen und rund 200 Handelsplätze im Vergleich zu 3 Börsen in den USA und 50 Handelsplätzen. Liquidität gerade für Unternehmen mit hohem Finanzbedarf ist bei dieser Kleinstaaterei des Finanzmarkts schwer zu gewinnen sodass gerade schnell wachsende innovative Unternehmen den Weg in die USA gehen. Hier investieren anschließende vielleicht auch europäische Anleger aber die Unternehmen sind dann auch mit Ihren Steuereinnahmen für Europa verloren. Dies sind nur zwei Aspekte, die aufzeigen, dass der europäische integrierte Finanzmarkt nicht durch weiteres Drehen an der regulatorischen Detailschraube von MiFiID II und IDD erreicht werden kann. Ein anderer Schwerpunkt ist ein einheitliches System für Kapitalertragssteuern insbesondere bei Anlagen, die der langfristigen grenzüberschreitenden Altersvorsorge dienen. Der europäische Rechnungshof hat in seinem aktuellen Sonderbericht 14/2025: "Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge in der EU EUMaßnahmen tragen nicht wirksam zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Etablierung des Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts bei" deutlich die Gründe aufgezeigt warum ein solches Produkt wie das PEPP ohne einen einheitlichen steuerlichen Rahmen nicht funktionieren kann. Der Vergleich mit den USA zeigt auch hier den Weg: - USA: 1978 Einführung des steuerlich geförderten 401(k)-Plans Ende 2024: Volumen von 9 Billionen US-Dollar. - EU: Seit 2021 PEPP ohne einheitliche Besteuerung Volumen: 50 Mio., davon in 23 EU-Staaten gar kein Angebot. Conclusio: Es sind nicht kleinteilige Produktregulierungen, die den Anlageerfolg herbeiführen, sondern klare und verlässliche steuerliche Anreize stehen an aller erste Stelle. Es gilt daher, entschlossen den Blick zu weiten und die wesentlichen Themen in Angriff zu nehmen. Alles andere ist lediglich kosmetisches Arbeiten an der Oberfläche welches zu keinem Ergebnis führt.
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28 Aug 2023
Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügt erhalten Sie die Stellungnahme des VOTUM Verbandes e. V. Mit freundlichen Grüßen RA Martin Klein Geschäftsführender Vorstand
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30 May 2022
Die vollständige Antwort des VOTUM Verbandes auf diese Konsultation finden Sie im PDF-Anhang.
Wir begrüßen es grundsätzlich, dass die Kommission die Partizipation der Verbraucher an der Entwicklung der Kapitalmärkte stärken möchte.
Entgegen den Feststellungen der Kommission können wir jedoch die benannten Gründe, die vermeintlich zu einer mangelnden Partizipation der Verbraucher an den Kapitalmärkten führen, nicht bestätigen. Insbesondere können wir die Darstellung, dass eine „schwache Zuverlässigkeit und Qualität der erbrachten Anlageberatung“ zu beobachten sei, für den deutschen Markt nicht bestätigen. Es sind vielmehr gerade die Kunden von bankenunabhängigen Beratungsgesellschaften und den für sie tätigen Beratern, welche bereits heute in deutlich höherem Umfang die Chancen am Kapitalmarkt wahrnehmen und hierbei insbesondere investmentfondsbasierte Anlageprodukte als geeignete Kapitalanlage nutzen.
Für den deutschen Markt sind daher tatsächlich andere als die von der Kommission benannten Gründe relevant, die dazu führen, dass Verbraucher nicht im ausreichenden Maß von den Kapitalmärkten profitieren. Hierzu gehört an vorderster Stelle der Umstand, dass bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten ein überhöhtes Garantieniveau eingefordert wird, welches den Anbietern den Weg versperrt, höhere anteilige Beteiligungen an den Aktienmärkten in die Produkte zu integrieren, was die Renditen der Produkte schmälert. Dieser Aspekt einer verfehlten staatlichen Förderpolitik wurde von der Kommission bisher nicht beachtet.
Die Wahrnehmung, dass eine Eignungs- und Angemessenheitsprüfung sich nur auf einzelne Produkte beschränkt, ist in dieser Form ebenfalls unzutreffend. Die im VOTUM Verband organisierten Unternehmen bieten ihren Kunden bereits heute eine ganzheitliche Beratung mit Berücksichtigung ihrer vollständigen Lebens-, Einkommens- und Vermögenssituation an. Sie berücksichtigen bei Anlageempfehlungen immer diese ganzheitliche Betrachtung der Kundensituation. So wird bspw. der bei einer Anlageberatung durch eines unserer Mitgliedsunternehmen immer auch die Absicherung der derzeitigen Lebens- und Erwerbssituation der Kunden berücksichtigt, damit nicht eine Veränderung in diesem Bereich ungewollt dazu führt, dass langfristige Sparprozesse, insbesondere bei Versicherungsanlageprodukten für die Altersvorsorge, abgebrochen werden müssen.
In Deutschland zeigt sich hier auch auf dem Wege freiwilliger Marktinitiativen (z.B. DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“), dass es weiterer nationaler wie europäischer gesetzgeberischer Maßnahmen in der aktuellen Situation nicht bedarf. Gerade im Bereich der Versicherungsanlageprodukten überwiegt der Trend hin zu einer ganzheitlichen Erfassung der Kundensituationen in den Beratungsprozessen.
Es ist eher im Bereich der rein digitalen Vermittlungsangebote, die offenbar von der Kommission als geeignetes Instrument erachtet werden, zu beobachten, dass Abschlussstrecken entwickelt werden, bei denen die Geeignetheitsprüfung stark verkürzt wird und die Schnelligkeit des Abschlusses im Vordergrund steht, wobei die Gründlichkeit der Analyse der Kundensituation und damit des Verbraucherschutzes in den Hintergrund gerät. Hierin sehen wir keinen Mehrwert für die Verbraucher.
Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass die Geeignetheitsprüfung bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten sich weiterhin von der bei Kapitalanlageprodukten unterscheidet. Bei Versicherungsanlageprodukten wird in der weit überwiegenden Zahl der Fälle ein langfristiger, auf die Altersvorsorge abzielender Sparprozess angestoßen, bei dem neben den Anlagezielen des Kunden weitere komplexe Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind, wie etwa die Frage der jeweiligen steuerlichen Förderung als auch die der jeweiligen nationalen Zulagenprogramme für Altersvorsorgeprodukte.
Fortsetzung siehe PDF-Anhang.
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