Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e.V.

WVZ

Vertretung der Interessen der deutschen Zuckerwirtschaft, Bearbeitung von Fragen der europäischen Zuckerpolitik, der Handelspolitik im globalen Kontext und von Fragen der Ernährungs- und Verbraucherpolitik

Lobbying Activity

Response to Revision of the plant and forest reproductive material legislation

4 Dec 2023

Die deutschen Rübenanbauer als professionelle Saatgutverwender benötigen Zugang zu gesundem und qualitativ hochwertigem Saatgut, da das Saatgut die Grundlage für die Etablierung eines ertragreichen Rübenbestands bildet und damit einen wesentlichen Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg rübenanbauender Betriebe darstellt. Die Saatgutqualität, welche u.a. durch die Sortenreinheit, die Keimfähigkeit, einen geringen Fremdbesatz sowie durch die Freiheit von pilzlichen Sporen und Krankheitserregern bestimmt wird, muss durch den zukünftigen Rechtsrahmen weiterhin sichergestellt werden. Es muss zudem gewährleistet sein, dass eine einmal zugelassene Sorte im Zuge der Vermehrung über den gesamten Zulassungszeitraum ihre definierten Eigenschaften behält. Darüber hinaus brauchen Rübenanbauer einen einfachen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Leistungsfähigkeit und Eigenschaften einzelner Sorten, wobei auch das Verhalten einzelner Sorten in klimatisch unterschiedlichen Regionen eine wertvolle Information für eine angepasste Sortenwahl darstellt. Vor diesem Hintergrund ist jedwede Aufweichung der hohen Qualitätsanforderungen an das Saatgut und/oder die mit dem Saatgut bereitzustellenden Informationen über die jeweilige Sorte abzulehnen. Die mit dem Vorschlag der Kommission verbundenen Änderungen bei der Sortenzulassung haben weitreichende Konsequenzen für das deutsche Sortenprüfwesen bei Zuckerrüben. Für die Zulassung von Sorten in Deutschland muss neben der Prüfung auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit (Registerprüfung) auch der landeskulturelle Wert nachgewiesen werden. Eine Zulassung erfolgt nur, wenn die Sorte in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften gegenüber den zugelassenen Vergleichssorten eine deutliche Verbesserung für den Pflanzenbau, die Verwertung des Erntegutes oder der aus dem Erntegut gewonnenen Erzeugnisse erwarten lässt. Damit ist das deutsche Sortenprüfsystem für Zuckerrüben einzigartig in der EU und mitverantwortlich für die kontinuierliche Ertragssteigerung bei Zuckerrüben. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, die Sortenzulassung innerhalb der EU zu vereinheitlichen, indem ein zweistufiges Verfahren eingeführt wird. Zunächst muss jede Sorte auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit geprüft werden. Danach muss für die Sorte ein sogenannter Wert für den nachhaltigen Anbau und die nachhaltige Nutzung nachgewiesen werden. Dieser Begriff umfasst Sorteneigenschaften, die auch mit dem landeskulturellen Wert beschrieben werden, jedoch geht die Definition noch deutlich darüber hinaus, indem Eigenschaften wie eine effizientere Nutzung natürlicher Ressourcen (Wasser und Nährstoffe) auch dazu zählen. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Zulassung von Sorten bestimmten Mindeststandards unterliegen soll, dies betrifft insbesondere die verpflichtende Einführung von Leistungsprüfungen. Allerdings darf der Kommissionsvorschlag nicht dazu führen, dass das deutsche Sortenprüfsystem, das bereits hohe Anforderungen an die Zulassung stellt, aufgeweicht wird. Der künftige Rechtsrahmen muss daher genügend Spielraum für nationale Regelungen zulassen, um das bestehende Prüfsystem zu erhalten. Grundsätzlich kritisch zu beurteilen ist aus Sicht der deutschen Rübenanbauer und Zuckerunternehmen die im vorgeschlagenen Rechtsrahmen vorgesehene hohe Anzahl an delegierten und Durchführungsrechtsakten. Durch im Nachgang dieser Verordnung zu erlassende Detailregelungen und/oder Anpassungen von Anhängen entstehen für die beteiligten Wirtschaftsakteure hohe rechtliche Unsicherheiten. Außerdem haben weder die Mitgliedstaaten noch das Europäische Parlament abgesehen von einer Ablehnung zukünftiger delegierter oder Durchführungsrechtsakte in Gänze eine Möglichkeit der Einflussnahme auf Inhalt und Ausgestaltung dieser Rechtsakte. Dies birgt die Gefahr von praxisfernen Detailregelungen allein durch die Kommission. Die detaillierte Stellungnahme der WVZ ist der Anlage zu entnehmen.
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Response to Legislation for plants produced by certain new genomic techniques

30 Oct 2023

Die deutsche Zuckerwirtschaft begrüßt, dass die Kommission mit dem Legislativvorschlag zu NGT einen Rechtsrahmen vorgelegt hat, der im Gegensatz zum veralteten Gentechnikrecht dem inzwischen erzielten wissenschaftlichen Fortschritt und Erkenntnisstand Rechnung trägt. Das bestehende Gentechnikrecht ist im Wesentlichen auf die Einbringung artfremder Gene in eine Pflanze ausgerichtet und damit ungeeignet für mithilfe der gezielten Mutagenese oder der Cisgenese entwickelte Pflanzen, die auch in der Natur oder durch herkömmliche Züchtung entstehen können und folglich nicht von diesen zu unterscheiden sind. Es ist somit folgerichtig, dass die Kommission einen neuen Rechtsrahmen für durch NGT entstandene Pflanzen vorschlägt, der bestimmte NGT-Pflanzen nicht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einstuft. Auf diese Weise wird die Anwendung der NGT in der Pflanzenzüchtung ermöglicht. Dies ist angesichts der Herausforderungen, mit denen die Rübenanbauer u.a. aufgrund des Klimawandels, kontinuierlicher Entwicklungen im Pflanzenschutz, aber auch im Kontext der politischen Rahmenbedingungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln konfrontiert sind, dringend geboten. Abiotische Stressfaktoren, wie Hitze und Trockenheit, sowie biotische Stressfaktoren durch Krankheiten, die von tierischen Schaderregern übertragen werden (z. B. die von Blattläusen übertragene Gelbverzwergungskrankheit, das von der Schilf-Glasflügelzikade übertragene Basses Richesses Syndrom), oder Blattkrankheiten sind mit einem erheblichen Ertragsminderungspotenzial verbunden und erfordern eine rasche züchterische Anpassung der Zuckerrübe. Die im Pflanzenschutz zur Verfügung stehenden Wirkstoffe werden seit Jahren weniger bzw. sind im Falle neuer Schad- oder Krankheitsbilder nicht vorhanden. Zudem sollen ihre Einsatzmengen im Rahmen von internationalen und nationalen Reduktionsstrategien weiter reduziert werden. Die gegenüber dem bestehenden Gentechnikrecht vorgesehene Deregulierung der sogenannten NGT-Pflanzen der Kategorie 1 ist deshalb aus Sicht der deutschen Zuckerwirtschaft zu befürworten. Sie darf jedoch keinesfalls als Rechtfertigung für praxisferne quantitative Reduktionsziele und weitreichende Anwendungsverbote von Pflanzenschutzmitteln (vgl. Sustainable Use Regulation, SUR) dienen. NGT können die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht vollständig und nicht schlagartig ersetzen. Sie helfen jedoch, gemeinsam mit Verfahren der Präzisionslandwirtschaft und digitalen Anwendungen (einschließlich Robotik mit Spot- und Smart-Spray-Applikationen und Hacke-Bandspritze-Kombinationen) den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nachhaltig und mit vertretbaren Ertrags- und Qualitätsverlusten zu verringern. Es darf nicht übersehen werden, dass es nach Inkrafttreten dieser Verordnung noch Jahre für Züchtung und Zulassung in Anspruch nehmen wird, bis dem Markt mithilfe von NGT verbesserte Sorten zur Verfügung stehen. In dem zeitgleich mit dem Verordnungsvorschlag veröffentlichten Fragen- und Antworten-Katalog kündigt die Kommission an, im Rahmen einer breiteren Marktanalyse die Auswirkungen der Patentierung von Pflanzen und der damit verbundenen Lizensierungs- und Transparenzverfahren auf Innovationen in der Pflanzenzüchtung zu prüfen. In Bezug auf die Schutzsysteme für das geistige Eigentum in der Pflanzenzüchtung vertritt die deutsche Zuckerwirtschaft uneingeschränkt die Auffassung, dass biologisches Material, das auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte, nicht patentiert werden darf. Die detaillierte Stellungnahme der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker e.V. (WVZ) ist der beigefügten Datei zu entnehmen.
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Response to Sustainable use of pesticides – revision of the EU rules

7 Sept 2022

Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e.V. (WVZ) ist die zentrale Organisation der deutschen Zuckerwirtschaft. Ihr gehören die fünf gebietlichen Zusammenschlüsse der 24.000 Rübenanbauer in Deutschland, vier zuckererzeugende Unternehmen und drei Firmen des Zuckerimport- und Zuckerexporthandels an. Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Die Revision der Richtlinie 2009/128/EG wird damit begründet, dass die Bewertung der Richtlinie ergab, die allgemeinen Ziele der Richtlinie würden nicht erreicht und die Mitgliedstaaten hätten die Richtlinie nicht in zufriedenstellender Weise umgesetzt. Weiterhin erachtet es die Europäische Kommission („Kommission“) zur vollständigen Verwirklichung der Ziele des EU-Rechtsrahmens für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln als zweckmäßig, die Richtlinie 2009/128/EG aufzuheben und durch eine Verordnung zu ersetzen. Diese Vorgehensweise verkennt das im Bericht der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG festgestellte Ergebnis, dass Deutschland die Richtlinie vollständig umgesetzt hat. Die deutschen Rübenanbauer werden somit durch die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen quantitativen Reduktionsziele, die Verpflichtungen im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes und der Beratung sowie die umfangreichen Dokumentationspflichten trotz bereits erbrachter Leistungen nochmals und damit über Gebühr belastet. Gleichzeitig fehlt es an Flexibilität für betriebsindividuelle und an jährlich schwankende Vegetationsverläufe angepasste Entscheidungen. Die Kommission fokussiert sich zwecks Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ausschließlich auf Restriktionen, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Verbindung stehen und greift dabei vornehmlich auf Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes zurück. Um jedoch eine effektivere Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zu erreichen, müssen zusätzliche Aspekte in den Maßnahmenkatalog einbezogen und so ausgestaltet werden, dass deren Potenzial in der Praxis realisiert werden kann. Die Einsparung von Pflanzenschutzmitteln kann insbesondere durch technische Lösungen erreicht werden. Gegenüber der flächigen Ausbringung von Wirkstoffen lassen sich mit Verfahren der Präzisionslandwirtschaft und digitalen Anwendungen einschließlich Robotik mit Spot- und Smart-Spray-Applikationen und Hacke-Bandspritze-Kombinationen eine zielgenaue Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und damit erhebliche Einsparungen ohne Ertrags- und Qualitätsverluste erreichen. Daher ist eine Innovations- und Investitionsförderung zielführender als eine Verbotspolitik. Wer glaubt, mit pauschalen Anwendungsverboten den Absatz von Biorübenzucker zu steigern, befindet sich auf dem Holzweg. Anstelle von pauschalen Verboten sollten sich in der Entwicklung befindende, erfolgversprechende technische Lösungen so gefördert werden, dass sie möglichst schnell Praxisreife und damit eine größere Verbreitung erlangen. Des Weiteren gehört die Genehmigungs- und Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittel auf den Prüfstand. Die Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln mit geringerem Risiko, von biologischen Pflanzenschutzmitteln und von innovativen Ansätzen wie RNA-Sprays muss beschleunigt und EU-weit harmonisiert werden. Teilflächenspezifische Applikationen unter Verwendung von digitalen Innovationen müssen im Zulassungsprozess ebenfalls berücksichtigt werden. Letztlich ist die Kommission dringend gefordert, die Anwendung von neuen genomischen Züchtungstechniken in der EU zu ermöglichen. Sie versprechen, durch die gezielte Veränderung der Pflanzeneigenschaften resistente bzw. tolerante Sorten gegenüber Krankheiten und Schädlingen sehr viel schneller als mit konventionellen Techniken zu züchten.
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Response to Enhancing Market transparency in the agri-food chain

22 May 2019

Der Zuckerrüben- und Zuckersektor ist schon jetzt durch ein hohes Maß an Transparenz gekennzeichnet. Die bereits seit 2006 durchgeführte Preisberichterstattung für Zucker informiert alle Marktbeteiligten zeitnah und zuverlässig über die aktuellen Preisentwicklungen am europäischen Zuckermarkt. Seit dem vergangenen Jahr wird diese Information durch eine regionalisierte Veröffentlichung der Durchschnittspreise auf Ebene von drei europäischen Regionen ergänzt. Zusätzlich zur Preisberichterstattung für Zuckerrüben wurde im vergangenen Jahr eine Preismeldung für Zuckerrüben eingeführt. Damit unterliegt auch die Preissituation des an die Zuckerfabriken gelieferten Rohstoffs einer großen Transparenz. Vor diesem Hintergrund ist die deutsche Zuckerwirtschaft der Auffassung, dass sowohl für den Rohstoff Zuckerrüben als auch für die erste Verarbeitungsstufe in Gestalt der Unternehmen der Zuckerindustrie ausreichend Preistransparenz gegeben ist. Wir sehen somit keinen Bedarf für zusätzliche Maßnahmen oder Instrumente. Demgegenüber stehen auf der Ebene der Zuckerverarbeiter und der von ihnen erzeugten und an den Handel verkauften Produkte keinerlei Informationen über die relevanten Preisentwicklungen zur Verfügung. Wir sind deshalb der Auffassung, dass innerhalb der Verarbeitungskette Zucker mittlerweile ein großes Informationsungleichgewicht zu Lasten der Rübenanbauer und Zuckerhersteller besteht. Seit der Abschaffung der Quotenregelung sind die Zuckerverarbeiter in der EU durch die gesunkenen Rohstoffeinkaufspreise um rund 2,75 Milliarden Euro entlastet worden. Informationen, inwieweit die gesunkenen Einkaufspreise an die Endverbraucher weitergegeben wurden, sind unseres Wissens nach nicht verfügbar. Angesichts dieser Informationslücke halten wir es für dringend geboten, auf europäischer Ebene Berichtspflichten für die Preisentwicklung zuckerhaltige Verarbeitungserzeugnisse einzuführen. Dies ist sowohl angesichts der regionalen Transparenz der Verkaufspreise für Zucker, aber auch in Anbetracht des durch die Reform der ZMO ausgelösten Drucks auf die Preise für Zucker und Zuckerrüben dringend erforderlich. Darüber hinaus würde die Einführung einer Preiserhebung auf der Ebene der Käufer die Verhandlungsposition der Zuckererzeuger erheblich schwächen. Die Meldung von Preisen auf der Basis von Kaufabschlüssen würde die Kunden der Zuckerindustrie direkt und ohne Zeitverzug über Preise informieren und ihnen ein zusätzliches Druckmittel in die Hand geben. Es ist offensichtlich, dass die vorgeschlagenen Eingriffe den Wettbewerb innerhalb der Kette zu Lasten des Zuckersektors verzerren würden. Aus unserer Sicht sollte die Kommission deshalb anstelle einer weiteren Ausdehnung der Meldepflichten im Bereich der Zuckerhersteller die Zuckerverwender und den Einzelhandel verpflichten, ihre Verkaufspreise zu melden. Diese Meldepflicht sollte alle Erzeugnisse mit einem hohen Zuckergehalt umfassen. Des Weiteren handelt es sich bei den von der Kommission geplanten Änderungen um die zeitnahe und regelmäßige Erhebung sensibler Daten. Auch aufgrund dieses Umstandes sollte ihre Veröffentlichung unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten kritisch hinterfragt werden. Uns ist nicht bekannt, ob und inwieweit die DG Wettbewerb in den Vorschlag der DG Landwirtschaft eingebunden wurde. Deshalb sollte eine Bewertung der DG Wettbewerb eingefordert werden
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