Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V.

WSM

Representing the interests of the German steel and metal processing industries

Lobbying Activity

Response to Revision of EU rules on late payments (Late Payments Directive)

9 Nov 2023

Der WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. unterstützt den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Die Verordnung ist geeignet, überlange Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen zu verhindern. Nur durch eine Verordnung kann das Ziel einer einheitlichen Regelung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im gesamten Binnenmarkt erreicht werden. WSM begrüßt den Verzicht auf Ausnahmen und insbesondere den Verzicht auf unbestimmte, auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe, die Ausnahmen schaffen. Denn die Erfahrung aus der Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie hat gezeigt, dass z.B. Deutschland Ausnahmeregelungen geschaffen hat, die unklar und praxisuntauglich sind. Auch deshalb werden in Deutschland auch heute noch Zahlungsfristen von 90 Tagen und mehr von marktmächtigen Unternehmen einseitig verlangt. Es ist überdies richtig, dass der Anwendungsbereich der Verordnung im unternehmerischen Rechtsverkehr nicht nach Unternehmensgröße differenziert, sondern für alle Unternehmen und nicht nur für KMU gilt. Die Unternehmensgröße ist nämlich kein geeignetes Abgrenzungskriterium in diesem Zusammenhang. Der Verordnungsgeber sollte prüfen, ob eine Differenzierung zwischen Zahlungszielen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in Individualvereinbarungen getroffen wird. Für Allgemeine Geschäftsbedingungen - also in gestellten und nicht ausgehandelten Vertragsbedingungen (zum unionsrechtlichen Begriff der "Allgemeinen Geschäftsbedingung" vgl. EU Geoblocking-VO 2018/302) - besteht ein dringendes Bedürfnis, die ausnahmslose Begrenzung auf längstens 30 Tage EU-einheitlich zu schaffen. Bei beiderseitig ausgehandelten Individualvereinbarungen könnten längere Fristen im Interesse beider Vertragsparteien sein. Der WSM begrüßt die Regelungen zu den Verzugszinsen und der Beitreibung. Die Schaffung von Durchsetzungsbehörden wird indes kritisch gesehen. WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V., 9.11.2023
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Response to Revision of EU rules on late payments (Late Payments Directive)

16 Jan 2023

In particular, companies with market power continue to pay late, sometimes only after 90 days or more. The legal regulations for agreeing payment terms in Germany contain unclear terms such as "grossly unfair" with the result that many ignore the 30-day rule. If suppliers have to pre-finance everything and are themselves only paid after 90 or 120 days, their liquidity is at risk. There needs to be a clear regulation that payment terms may not be longer than 30 days.
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Meeting with Kerstin Jorna (Director-General Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs)

26 Apr 2022 · They touched on the current situation (very high gas prices), the green transition and the end point.

Response to Revision of EU Ambient Air Quality legislation

14 Jan 2021

Dear Sir or Madam, please find attached our feedback. Thank you for your considering our comments.
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Response to Revision of the Energy and Environmental Aid Guidelines (EEAG)

9 Dec 2020

Die zu erwartende Entscheidung der EU, das Emissions-Minderungsziel für das Jahr 2030 auf 55% anzuheben, wird in allen Politikbereichen Zielverschärfungen nach sich ziehen. So wird es insbesondere erforderlich werden, die Erneuerbaren Energien noch schneller auszubauen als bisher geplant. Das wird zu weiter steigenden Kosten für die Verbraucher führen. Daher ist entscheidend wichtig, alle stromkostenintensiven Unternehmen, deren internationale Wettbewerbsfähigkeit bedroht ist, zu schützen. Die Listen der beihilfeberechtigten energieintensiven Sektoren müssen dahingehend aktualisiert und überarbeitet werden, dass nicht ausschließlich Daten der amtlichen Statistik zugrunde gelegt werden, um die Handels- und Energieintensitäten auf 4-stelliger NACE-Ebene zu ermitteln, denn diese Daten weisen an wichtigen Stellen erhebliche Lücken auf. EUROSTAT stellt für viele energieintensive Branchen keine Außenhandelsdaten zur Verfügung. Das Fehlen dieser Daten bedeutet jedoch nicht, dass die Unternehmen dieser Sektoren nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Wissenschaftliche Studien belegen für die Branchen 25.50.2, 25.50.5 sowie 25.61.21, dass diese sowohl handels- als auch energieseitig die Kriterien für eine Aufnahme in den Annex 3 der Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 erfüllen. Der Green Deal verspricht neben dem Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 ein Wachstumsprogramm für die europäische Wirtschaft zu sein, niemand soll zurückgelassen werden. Mit Blick auf die genannten Branchen Gesenkschmieden (25.50.2), Pulvermetallurgie (25.50.5) sowie Wärmebehandlung (25.61.21) ist dieses Ziel zusätzlich ein Selbstzweck für das Ziel der Klimaneutralität, denn die Unternehmen dieser Branchen produzieren die Lösungen für den ersten emissionsfreien Kontinent der Erde. Ohne sie drehen sich keine Windräder und es fahren weder effiziente Verbrennungs- noch Elektrofahrzeuge in Europa. Auch eine effiziente Kreislaufwirtschaft ist ohne die Produkte dieser Branchen nicht darstellbar. Die Überarbeitung der Beihilfeleitlinien bietet die Chance, den energieintensiven Industrien in Europa einen zuverlässigen Rechtsrahmen für ihre Entwicklung und ihren wichtigen Beitrag zum Green Deal zu erstellen.
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Response to Chemicals strategy for sustainability

19 Jun 2020

Dear Madam, Dear Sir, in our view, the following points are particularly relevant for a “Chemicals strategy for sustainability”: - Taking into account all three dimensions of sustainability. - Risk-based approach as the basis of a “Chemicals strategy for sustainability”. - RMOA must be introduced on a mandatory basis. - Mandatory impact assessments. - Only a coherent and consistent European chemicals policy can achieve its goals. - Strengthening legal and planning certainty. - Ensure consistent REACH enforcement. Please find enclosed further explanations to these points. Thank you very much.
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Response to EU rules on industrial emissions - revision

20 Apr 2020

Please find attached the feedback by WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. (German Steel and Metal Processing Industry Association).
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Response to Carbon Border Adjustment Mechanism

1 Apr 2020

WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. The steel and metal processing industry calls for a comprehensive protection of competition in the event of the introduction of a border adjustment mechanism, which includes all processing stages of emission-intensive materials. This is the only way to prevent the risk of carbon leakage shifting to the downstream processing stages and to ensure the protection of jobs and companies in the value chains of steel and metal processing. Protection only for selected sectors would be clearly inadequate.
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