Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.

Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist die größte bundesweit tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb in Deutschland.

Lobbying Activity

Meeting with Svenja Hahn (Member of the European Parliament) and Verband der Automobilindustrie and

24 Jan 2025 · Exchange on Green Claims

Response to Environmental claims based on environmental footprint methods

20 Jul 2023

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main (kurz: Wettbewerbszentrale) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu der geplanten Green Claims Richtlinie. Sie begrüßt vollumfänglich alle drei Aspekte der Zielsetzungen der EU-Kommission - insbesondere auch, Verbraucherinnen und Verbraucher vor sog. Greenwashing zu schützen und mehr Transparenz bei der Werbung mit Umweltaussagen zu schaffen. Nur Transparenz schafft Verbrauchervertrauen und sorgt für einen nachhaltigen und fairen Innovationswettbewerb. Bereits nach aktueller Rechtslage ist es indes möglich, Werbung mit unzutreffenden Umweltversprechen bzw. mit nicht erläuterten Umweltaussagen auf der Grundlage der geltenden Vorschriften der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG; sog. UGP-RL) effizient zu unterbinden oder gerichtlich zu untersagen zu lassen. Die UGP-RL regelt bereits ein Verbot irreführender Geschäftspraktiken in Form von irreführenden Handlungen (Art. 6 UGP-RL) und irreführenden Unterlassungen (Art. 7 UGP-RL). In der Durchsetzungspraxis der Wettbewerbszentrale hat sich gezeigt, dass sich mithilfe dieser bestehenden Rechtsnormen auch die Fälle von irreführenden und intransparenten Werbeaussagen mit Umweltbezug effizient und zufriedenstellend lösen lassen (Fallbeispiele dazu siehe Stellungnahme in der Anlage). Ein Paradigmenwechsel wie die vorgeschlagene Einführung eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt ist nicht erforderlich und daher unverhältnismäßig. Es ist nicht ersichtlich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Green Claims-RL besser vor Grünfärberei geschützt werden als mit den bisherigen Regelungen der UGP-RL. Vielmehr entstehen mit dem Richtlinienvorschlag aufgrund zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe und Doppelregelung desselben Sachverhalts in unterschiedlicher Weise Wertungswidersprüche und neue Rechtsunsicherheit, außerdem mehr Bürokratie und Kosten für Unternehmen. In der im Anhang beigefügten Stellungnahme der Wettbewerbszentrale wird u.a. aufgezeigt, wie die geplante Green Claims-RL im Ergebnis sogar zu einem geringeren Schutzniveau und einem geringeren Aufklärungserfordernis in der Werbung selbst führt als nach der UGP-RL. Siehe ausführliche Stellungnahme der Wettbewerbszentrale im Anhang.
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