Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V.

APM

Der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V (APM) ist seit 1997 als führender branchenübergreifender Verband im Kampf gegen die Produkt- und Markenpiraterie tätig.

Lobbying Activity

Response to Revision of the Union Customs Code

6 Nov 2023

Wir danken der Europäischen Kommission für diese wichtigen Verordnungsvorschlag und die Möglichkeit der Stellungnahme. Die europäischen Zollbehörden tragen ganz wesentlich zum Schutz betroffener Unternehmen und Verbraucher vor Produkt- und Markenpiraterie bei. Im Rahmen des Grenzbeschlagnahmerverfahrens können jeden Tag große Mengen gefälschter Waren aus dem Verkehr gezogen werden, bevor sie auf den europäischen Markt gelangen. Die Zollbehörden sind insofern in einer besonders guten Position, um gefälschte Produkte vom europäischen Binnenmarkt fernzuhalten. Gleichzeitig sind die Herausforderungen groß. EUIPO und OECD gehen davon aus, dass fast 6% der Importe in die EU auf gefälschte Waren entfallen. Wie bereits seitens der Kommission festgestellt, sind die Kapazitäten der Zollbehörden mit Blick auf die Zunahme der durchzusetzenden Rechtsakte und der starken Zunahme des Sendungsvolumens jedoch begrenzt. Daraus folgt, dass die bestehenden Mittel möglichst effektiv eingesetzt werden müssen. Deswegen sind die Zielsetzungen des Verordnungsvorschlages wie ein verbesserter EU-Ansatz für die Risikobewertung, verbesserte Möglichkeiten zum Informationsaustausch und die Anpassung der Verantwortlichkeiten an die Realitäten des elektronischen Handels wichtig und unterstützenswert. Bitte beachten Sie dazu unsere ausführliche Stellungnahme im Anhang.
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Response to Revision of the Union Customs Code

19 Sept 2022

Wir danken der Europäischen Kommission für diese Initiative. Unsere Rückmeldung gibt die Ansichten und Erfahrungen unserer Mitgliedsunternehmen wieder und bezieht sich allein auf den Aufgabenbereich des Schutzes von Rechten am geistigen Eigentum, insbesondere im Rahmen des Grenzbeschlagnahmeverfahrens. In diesem Zusammenhang möchten wir zunächst den Einsatz der europäischen Zollbehörden hervorheben, die jeden Tag große Mengen gefälschter Waren aus dem Verkehr ziehen. Sie schützen so nicht nur die Rechte der von Produkt- und Markenpiraterie betroffenen Unternehmen, sondern verhindern letztlich, dass Verbraucher getäuscht und teilweise sogar gefährdet werden. Angesichts der Flut an Fälschungen, die jedes Jahr in die Europäische Union eingeführt werden (2019 nach Schätzungen des EUIPO und der OECD ca. 5,8 % aller Einfuhren bzw. Waren im Wert von ca. 119 Mrd. Euro) besteht allerdings weiter Handlungs- und Verbesserungsbedarf. So könnten die Aufdeckungs- und Verfolgungsmöglichkeiten durch ein verbessertes Risikomanagement gesteigert werden. Die Kommission weist selbst auf die Probleme mit den zugrundeliegenden Daten hin, die häufig von Zwischenhändlern bereitgestellt werden, welche nicht viel über die Ware wissen. Ergänzend sollte für den Bereich des Schutzes von Rechten am geistigen Eigentum allerdings nicht nur auf Daten der Rechteinhaber gesetzt werden, die selbst häufig auf Informationen der Zollbehörden angewiesen sind, um auf die Ströme rechtsverletzender Waren zu schließen. Stattdessen sollte der Datenaustausch mit Intermediären wie Online-Plattformen und Logistikunternehmen ausgebaut werden. Auch eine verstärkte Zusammenarbeit und ein verbesserter Informationsaustausch zwischen dem Zoll und anderen Behörden wäre aus Sicht der betroffenen Unternehmen zu begrüßen. Derzeit kann es vorkommen, dass verschiedene Stellen denselben Sachverhalt in Unkenntnis voneinander bearbeiten. Eine verstärkte Kooperation könnte hier viel doppelte Arbeit verhindern. Zudem könnten durch eine einheitlichere Anwendung der Zollvorschriften sowohl auf Behörden- als auch auf Rechteinhaberseite dringend benötigte Ressourcen freigesetzt werden. Gerade beim Grenzbeschlagnahmeverfahren unterscheiden sich die Abläufe, Verfahren und Formulare oft von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat, teilweise sogar innerhalb eines Landes. So unterscheiden sich oft bereits die Kommunikationswege (Fax, E-Mail, proprietäre Kommunikationswege unter Verwendung von SMS-TAN-Verfahren). Im vereinfachten Verfahren zur Vernichtung wird teilweise noch immer die Einholung des Einverständnisses des Einführers durch den Rechteinhaber verlangt. Die Klärung des weiteren Vorgehens bindet oft erhebliche Ressourcen bei den Rechteinhabern und Behörden. Klare Vorgaben bzw. Guidelines könnten hier zu einer deutlichen Entlastung führen. Auch gemeinsame Schulungen könnten zu einer einheitlichen Anwendung der Zollvorschriften beitragen. Letztendlich müssen die Zolldienststellen aber selbstverständlich auch mit den notwenigen personellen und technischen Ressourcen ausgestattet sein. So weichen viele Zollstellen noch immer auf das aufwendige Musterversendungsverfahren aus, weil sie keine Möglichkeit haben, Fotos von beschlagnahmten Produkten anzufertigen. Wie der Zoll werden auch die von Produkt- und Markenpiraterie betroffene Unternehmen durch die Zunahme des elektronischen Handels vor besondere Herausforderungen gestellt. Massenhaft werden gefälschte Produkte online angeboten und grenzüberschreitend vertrieben. Das Melden und Löschen der Angebote ist in der Regel keine dauerhafte Lösung, die Schutzrechte können faktisch nicht durchgesetzt werden. Daher ist auch das Ziel des Ausbaus der Haftung der beteiligten Akteure ein richtiger und wichtiger Ansatz.
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Response to Fight against counterfeiting

2 Mar 2022

Bitte beachten Sie anbei die Stellungnahme des APM.
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Response to Review of the general product safety directive

23 Aug 2021

We would like to thank for the EU Commission’s Consultation on the proposal for a Regulation on General Product Safety. Our contribution focusses exclusively on the issue of counterfeit goods and their relevance for product safety issues. Counterfeit and pirated products are reported to represent 5,8% of EU-imports (Global Trade in Fakes, OECD/EUIPO, 2021). Merely according to these figures counterfeiting therefore poses a serious problem for both consumers and affected companies. Especially the development of eCommerce has facilitated the distribution of counterfeit products directly to the end consumer, be it via eCommerce-platforms, social media or standalone websites.The pandemic has further strengthened online trade with counterfeit products. Affected companies have to report (repeatedly) thousands of infringing offers every year. When it comes to counterfeit products the proposal explains that counterfeit products are already addressed by other EU legislation, and unsafe products are covered by the GPSD and in this proposal regardless of their authenticity, and that the safety of a given product has to be evaluated based on a risk assessment. However, the issue of counterfeit products should not be ignored in that risk assessment. Counterfeit products are per se not what they seem. They falsely claim to be of a different origin. Not only the product itself is fake but regularly also the identity of the vendor. Complaints and recourse claims therefore generally come to nought. Given the overall situation it is more than questionable that on the other hand such products should fulfil the product safety requirements. Counterfeit products usually do not comply with quality and safety standards (Risks and Damages posed by IP Infringements in Europe, p.4, EUIPO, 2021).Therefore, the use of counterfeit products may cause significant risks for the safety and health of consumers. A possible solution could be to insert a new paragraph in Article 6 stating, that counterfeit products are by a rebuttable presumption considered unsafe. In any case the issue of counterfeit products should not be left entirely to other EU legislation. It is frequently the case that products infringe provisions of different laws and therefore also provide the basis to act against for different reasons. This should also apply for counterfeiting and product safety when it comes to market controls, especially in an online environment. Otherwise, the affected companies would be left acting against unsafe counterfeit products while for other (not branded) products this would not be the case. Such mismatch should be avoided.
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Response to Digital Services Act: deepening the Internal Market and clarifying responsibilities for digital services

26 Mar 2021

Der APM begrüßt ausdrücklich das Ziel, die Regulierung digitaler Dienste auf eine neue, zeitgemäße Grundlage zu stellen. In Zeiten, in denen sich der Handel zunehmend ins Internet verlagert (nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Pandemie) und der Verbraucher seine Waren dort bezieht, kommt insbesondere den Handelsplattformen eine Schlüsselrolle zu. Sie stehen zwischen Verbrauchern und Händlern und haben damit den Überblick und letztlich die Kontrolle über sämtliche Transaktionen. Die Bedeutung der Plattformen zeigt sich bereits im Sprachgebrach: Man kauft bei einer bestimmten Plattform, der Name des eigentlichen Händlers – oft einer von vielen Anbietern für das jeweilige Produkt – tritt in den Hintergrund. Doch was offline illegal ist, muss auch online illegal sein. Für den sicheren Geschäftsverkehr ist es aber ebenso wichtig, dass Rechte im digitalen Raum auch durchgesetzt werden können. Dies ist bisher nicht der Fall, hierfür muss der Digital Services Act Sorge tragen. Dabei ist es sinnvoll, zwischen den verschiedenen Funktionen digitaler Dienstleistungen zu unterscheiden: Bei Online-Verkaufsplattformen steht der Vertrieb von Waren im Vordergrund. Teilweise werden auch Social Media Plattformen als Verkaufsplattformen genutzt. Wo dies geschieht, geht es um Verkäufe von Waren und nicht vordergründig um Kommunikation und Meinungsäußerung. Die weiteren Ausführungen beziehen sich auf den Online-Warenvertrieb. • Für kommerzielle Angebote im Internet muss es immer einen (greifbaren) Verantwortlichen geben. Die Identität der einzelnen Händler muss eindeutig festgestellt („Know-Your-Business-Customer“) und diese Informationen bei berechtigtem Interesse auch herausgegeben werden. Werden z.B. Fälschungen online angeboten, dürfen am Ende nicht die geschädigten Verbraucher oder Rechteinhaber das Risiko tragen, dass ihre Ansprüche ins Leere laufen. • Es muss mehr proaktive Prüfpflichten in Bezug auf illegale Waren geben. Bisherige freiwillige Maßnahmen haben das Problem der massenhaften rechtsverletzenden Angebote offensichtlich nicht gelöst. Plattformen müssen dafür Sorge tragen, dass einmal als rechtsverletzend identifizierte Produkte nicht wieder erscheinen. Es kann nicht Aufgabe der Geschädigten sein, immer wieder dieselben Rechtsverletzungen zu melden. Dadurch wird das Notice-and-Action-Verfahren ad absurdum geführt. • Notice-and-Action-Verfahren setzen erst dort an, wo das Recht bereits verletzt und häufig bereits ein Schaden eingetreten ist. Dennoch sind einheitliche, schnelle und effiziente Meldeverfahren essenziell. Es sollten jedoch bestimmte Reaktions- und Bearbeitungszeiten festgelegt und Hersteller sollten grundsätzlich als „trusted flagger“ bzgl. der Fälschungen ihrer eigenen Produkte angesehen werden. Oft können diese am besten Fälschungen identifizieren. • Rechtsverletzende Angebote müssen ohne Verzögerungen entfernt werden. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, Wiederholungstäter auch dauerhaft vom Handel auszuschließen. Auch dazu ist eine eindeutige Identifizierung aller Dritthändler zwingend notwendig. • Mehr Plattform-Transparenz ist wichtig. Straftaten sollten den zuständigen Behörden gemeldet werden und der Zoll könnte mit Daten zu gefälschten Waren seine Risikoanalyse verbessern, sodass Fälschungen in Zukunft häufiger bereits an der Grenze aufgehalten werden. In den letzten Jahren wurde zudem ein nicht unerheblicher Teil der gefälschten Produkte von den europäischen Zollbehörden als potenziell gefährlich eingestuft. Wird ein angebotenes Produkt als Fälschung entlarvt, sollten daher auch frühere Käufer informiert werden.
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Response to Revision of the NIS Directive

18 Mar 2021

Der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM) setzt sich seit mehr als 20 Jahren als branchenübergreifender Verband für den Schutz geistigen Eigentums ein. Gegründet als Gemeinschaftsinitiative des Deutschen- Industrie- und Handelskammertages (DIHK), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und des Markenverbandes, engagieren sich im APM zahlreiche namhafte Unternehmen aus unterschiedlichen Bereichen für ein Umfeld, in dem sich kreative Tätigkeit entfalten und auf einen effektiven Schutz bauen kann. Gerade online bereitet die Durchsetzung der Marken-, Design und anderen Schutzrechten dabei leider oft Probleme. In den vergangenen Jahren hat sich das Internet als erheblicher Vertriebsweg für Produktfälschungen etabliert. Es bietet eine Anonymität, die Kriminelle als willkommenen Schutz vor Rechtsverfolgung missbrauchen. So ist es leider noch immer ein Kinderspiel, unter Angabe falscher Daten eine Domain zu registrieren, Webspace zu buchen und damit einen Online-Shop einzurichten, über den sich potenziell Millionen von Kunden erreichen lassen. Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung wurde darüber hinaus der Zugang zu den Registrierungsdaten (WHOIS-Datenbanken) so weit eingeschränkt, dass sie in vielen Fällen nicht einmal mehr als Anhaltspunkt für ein weiteres Vorgehen gegen Rechtsverletzungen genutzt werden können. Daher begrüßt der APM ausdrücklich die Bestrebungen der Europäischen Kommission, die Erhebung, Verifizierung, Speicherung und den Zugang auf die Daten im Rahmen einer neuen Cybersecurity-Richtlinie auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Um ein effizienteres Vorgehen gegen Rechtsverletzungen im Online-Bereich zu ermöglichen und damit die Sicherheit im Internet zu erhöhen, sollte Art. 23 der Richtlinie jedoch folgendermaßen angepasst werden: 1. Art. 23 sollte auf die Problematik der Privacy / Proxy Service Provider eingehen, mit deren Hilfe sich die Inhaberschaft einer Domain auf einfache Weise verschleiern lässt. Die Verpflichtung zur Sammlung und Pflege korrekter Inhaberdaten in Art. 23 Abs. 1 und 2 wird ad absurdum geführt, wenn sie sich bei Wunsch nach Anonymität problemlos durch die Zwischenschaltung / den Einsatz eines solchen Dienstes umgehen lässt. Art. 23 sollte explizit klarstellen, dass die Daten der tatsächlichen (und letztendlich haftenden) Inhaber einer Domain zu erheben und offensichtlich falsche Daten zu korrigieren sind. 2. Die ausdrückliche Verpflichtung zur Veröffentlichung aller nicht personenbezogenen Daten in Art. 23 Abs. 4 ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz. Nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung waren z.B. auch eindeutig nicht personenbezogene Firmendaten mit Verweis auf den Datenschutz aus den öffentlich zugänglichen Datenbanken entfernt worden. Art. 23 sollte allerdings ausdrücklich auch die berechtigten Interessen Dritter an den darüberhinausgehenden Daten erwähnen. Die Inhaber von (gewerblichen) Schutzrechten gehen z.B. regelmäßig gegen rechtsverletzende und betrügerische Angebote vor und leisten so ebenfalls einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit des Internets. 3. Art. 23 Abs. 5 sollte schließlich das Erfordernis der „unverzüglichen“ Beantwortung von Anträgen konkretisieren und klarstellen, dass dies ebenso die Bearbeitung der Anfragen betrifft.
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Response to Intellectual Property Action Plan

13 Aug 2020

Gewerbliche Schutzrechte sind für die hiesige Wirtschaft unverzichtbar und stellen einen unverzichtbaren Wert für die Unternehmen dar. Dementsprechend unerlässlich ist ein wirksamer Schutz dieser Rechte zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie. Da der Vertrieb von Waren über das Internet zunehmend an Bedeutung gewinnt, muss auch hier ein Rahmen gefunden werden, der eine wirksame Verteidigung dieser Rechte ermöglicht. Dieser ist momentan nicht ausreichend gegeben. Die größten Probleme sind in diesem Zusammenhang einerseits die zu große Sichtbarkeit der massenhaft angebotenen schutzrechtsverletzenden Waren und andererseits der zu einfache, anonyme Vertrieb dieser Waren über Online-Plattformen. Der grenzübergreifende Vertrieb solcher Produkte erschwert die Verfolgung zusätzlich. Die Stärkung der Verantwortlichkeit von Online-Plattformen im Rahmen des geplanten Digital Services Act ist daher ein unerlässlicher Baustein, um diesem Missstand zu begegnen. Gerade während der COVID-19 - Pandemie haben sich die zunehmende Bedeutung dieses Vertriebskanals und die Missbrauchsmöglichkeiten gezeigt. Ziel muss es sein, ein für Unternehmen und Verbraucher verlässliches und sicheres Marktumfeld zu schaffen. Online dürfen die Rechte nicht schutzloser sein als offline. Gleichzeitig müssen die zuständigen Behörden ausreichend technisch und personell ausgestattet sein, um diesen sich schnell ändernden Herausforderungen begegnen und die Rechtsdurchsetzung gewährleisten zu können. Ein erhöhter Einsatz von Behördenressourcen allein ist allerdings sinnlos, es müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden um die Rechtsdurchsetzung im Online-Bereich auf dasselbe Niveau wie offline zu bringen.
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Response to Digital Services Act: deepening the Internal Market and clarifying responsibilities for digital services

29 Jun 2020

Response to the EU Commission Impact Assessment for the Digital Services Act: We would like to thank the EU Commission for its Evaluation Roadmap / Inception Impact Assessment for the Digital Services Act. Our contribution focusses on the issue of illegal goods on platforms. Digital transformation has brought major benefits but has also enabled the massive sale of counterfeit products online. The legal framework requires an update in order to address this problem, starting with the premise that what is illegal offline also has to be illegal online and what is enforceable offline also needs to be enforceable online. Internet platforms play a central role for businesses and consumers as a growing number of purchases happen online. They increasingly control the transactions, not only being intermediaries enabling the transactions of others, but actively facilitating them at least by offering payment, marketing, storage and shipping services or even taking over the whole fulfilment process. During the COVID-19 pandemic and the consequential lockdown their role as business channels has increased further. As a consequence, the necessity for minimum legal requirements, which provide for a safe and sustainable platform economy for consumers and businesses, has become even more apparent. Minimum requirements for a legal framework to be considered as part of policy options 2 and 3 of the assessment The DSA should include: - Minimum legal obligations for platforms in support of the fight against counterfeit goods. Voluntary models have clearly proven to be insufficient. Various studies confirm the growing problem of counterfeiting (EUIPO/EUROPOL 2020 reports). At the same time the vast majority of customs interceptions take place in postal traffic as a consequence of internet purchases sent directly to consumers. It remains too easy to sell counterfeit goods online. - The obligation for platforms to verify the identity of the sellers. At the moment, rogue traders can register with fake information and for multiple accounts. As a consequence it is practically impossible for consumers and affected companies to obtain redress and for authorities to stop further violations. It is therefore crucial that a real verification process is established. Otherwise rights cannot be enforced. - Transparency and reporting obligations regarding counterfeit goods on platforms to show what is removed and how fast and what is not removed and for what reasons. Furthermore data sharing with enforcement authorities regarding rogue traders should be intensified. - Platforms should be obliged to inform customers about purchased goods that are later identified as infringing or even dangerous. The platform is the only actor in the distribution chain that knows who purchased the goods that have been removed. Otherwise consumers will remain unaware that the purchased product is illegal (and even harmful). These measures could best be obtained by choosing policy option 2, in connection with option 3. Adopting such measures would have a very positive impact and provide for a more sustainable and reliable platform environment. About us The German Anti-Counterfeiting Association (APM) has been active since 1997 as a cross-industrial alliance for the protection of intellectual property. The APM is a joint initiative of the German Association of Chambers of Industry and Commerce (DIHK), the Federation of German Industries (BDI) and the German Brands Association. Companies from different sectors participate in the APM to promote conditions in which innovative activities can develop and count on effective protection.
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